Zusammengeführte Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Nordseeküste. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010). Es werden dabei bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr alle Müllteile auf vorgegebenen 100m-Transekten erfasst. Ein Monitoringjahr umfasst alle Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Bei den hier bereitgestellten Daten handelt es sich sowohl um die geprüfte Rohdaten (Layer:Strandmüllmonitoring (MDI_MM_BL_WFS) als auch um aggregierte Daten: Mittlere Anzahl Müllteile 2012-2017 (BL_ges_1217), Mittlere Anzahl Müllteile 2018 (BL_ges_2018), Mittlerer Anteil Plastik 2012-2017 (BL_Pla_1217), Median Müllteile 2012-2017 (BL_MED_ges_1217).
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten im Mittwinter zur Verfügung. Die Daten stammen aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, die meist im Januar durchgeführt werden, da zu dieser Zeit kaum noch Zugereignisse stattfinden. Diese Daten dienen zur Bestandsabschätzung der Eiderenten und können über die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Überwinterungsgebiete der letzten Jahre informieren. Da zur selben Zeit Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst werden, kann das Vorkommen auch im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Diese Erfassung wird, wenn möglich, mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen abgestimmt, um eine Doppelzählung zu verhindern.
Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller Mittwinter-Erfassungen ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität zwischen den Jahren abgebildet werden kann. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP).
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten im Herbst zur Verfügung und bildet damit den Bestand der Rastpopulation im Wattenmeer ab. Die Daten stammen aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, die meist im Oktober durchgeführt werden, da zu dieser Zeit der Herbstzug sein Maximum erreicht. Daher können die Daten zur Abschätzung einer maximalen Bestandszahl für die Population der Eiderenten herangezogen werden. Außerdem können die Daten über die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Rastgebiete der letzten Jahre informieren. Da zur selben Zeit Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst werden, kann das Vorkommen auch im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden.
Diese Erfassung wird, wenn möglich, mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen abgestimmt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller Herbst-Erfassungen ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität zwischen den Jahren abgebildet werden kann. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP).
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Download-Dienst der zusammengeführte Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Nordseeküste. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010). Es werden dabei bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr alle Müllteile auf vorgegebenen 100m-Transekten erfasst. Ein Monitoringjahr umfasst alle Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Bei den hier bereitgestellten Daten handelt es sich sowohl um die geprüfte Rohdaten (Layer:Strandmüllmonitoring (MDI_MM_BL_WFS) als auch um aggregierte Daten: Mittlere Anzahl Müllteile 2012-2017 (BL_ges_1217), Mittlere Anzahl Müllteile 2018 (BL_ges_2018), Mittlerer Anteil Plastik 2012-2017 (BL_Pla_1217), Median Müllteile 2012-2017 (BL_MED_ges_1217). Weitere Informationen: https://www.ospar.org/work-areas/eiha/marine-litter/assessment-of-marine-litter
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenzahlen des maximalen Mauserbestands für Eiderenten zur Verfügung. Die Daten stammen aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, die meist im Juli / August durchgeführt werden, da sich zu dieser Zeit die meisten flugunfähigen Eiderenten im Wattenmeer aufhalten. Zur Mauserzeit werden zwei Erfassungsflüge durchgeführt. Diese Erfassung wird, wenn möglich, mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen abgestimmt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Für die Daten des Max. Mauserbestandes wird von den durchgeführten 2 Erfassungsflügen nur der Flug eines Jahres dargestellt, bei dem die höchste Anzahl an Eiderenten gesichtet wurde. Diese Daten dienen zur Bestandsabschätzung der Eiderenten, können aber nicht die Variabilität des Vorkommens während des gesamten Sommers zeigen. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete zwischen den einzelnen Jahren kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden.
Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP).
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2010 das Vorkommen und die Individuenzahlen des Maximalen Mauserbestands für Brandgänse zur Verfügung. Brandgänse sind während der Mauserzeit im Sommer für einige Wochen flugunfähig und daher besonders störanfällig. Daher findet zu dieser Zeit (in den Monaten Juli – September) das Brandgans-Monitoring mit 3 flächendeckenden Erfassungsflügen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer (und angrenzenden Bereichen) statt und gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Brandgänse. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Zudem kann in den Daten zwischen flugfähigen und nicht flugfähigen Brandgänsen unterschieden werden.
Für die Daten des Max. Mauserbestandes wird von den durchgeführten 3 Erfassungsflügen nur der Flug eines Jahres dargestellt, bei dem die höchste Anzahl der Brandgänse gesichtet wurde. Diese Daten dienen zur Bestandsabschätzung der Brandgänse, können aber nicht die Variabilität des Vorkommens während des gesamten Sommers zeigen.
Die Daten des maximalen Mauserbestandes pro Jahr (gerade Monitoringjahre ab 2010) werden aus der Basis-Tabelle des Brandgans-Monitorings generiert (ID:B9893F45-BB67-41BE-BC0E-2971785E7E66).
Die hier beschriebenen Daten können über den zugehörigen Dienst "(WFS) Brandgänse" (Objekt-ID:B837BEA3-DAA2-448D-946C-3B75255CBB14) abgerufen werden. Zudem werden die einzelnen Jahres-Layer des maximalen Mauserbestandes als WMS-Darstellungsdienst angeboten (Objekt-ID: 81433B3F-C461-437A-AA2B-987A963D6767). Legendeneinteilung: Individuenanzahlen.
Digitale Gebietsabgrenzungen der anerkannten Biosphärenreservate auf dem Gebiet der Landes Schleswig-Holstein gemäß § 14 LNatSchG (2010). Das BR "Flusslandschaft Elbe" reicht über Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern bis nach Brandenburg. Hier ist nur der SH-Teil dargestellt. Stand: Dezember 2005
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.