Flugzeugkartierungen von Seegraswiesen seit 1991 im Rahmen des trilateralen Monitoring-Programmes (TMAP).Polygon- und Liniencover. 2 Dichteklassen der geschlossnenen Bestände werden erfasst. Die Identifizierung der Flächen vom Sportflugzeug aus ist erst ab ca. 25% Deckung möglich, Zostera noltii und Z. marina werden nicht unterschieden. Die Ergebnisse werden entsprechend den Beobachtungen in Karten eingetragen, bei landfernen Beständen sind die Lageungenauigkeiten größer. Aus den Jahren 1989 und 1990 liegen ähnliche, aber in der Klassifikation abweichende, Kartierungen im Rahmen der Ökosystemforschung Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer vor. | Prüfung: Lageprüfung | Prüfungsbeschreibung: Lagevergleich mit anderen kartographischen Daten z. B. Seekarten des BSH | Dateninhalt (Bild): Lageprüfung
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Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Kegelrobben. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 1 Kegelrobbe) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Kegelrobben werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-28.2 berücksichtigt. Bereits vor Beginn des spezifischen Kegelrobben-Monitorings im Jahr 2005 (vgl. Sichtungen an Liegeplätzen) wurden Kegelrobben zusammen mit Seehunden ab 1989 erfasst. Anders als bei den Liegeplatz-Daten fließen hier auch Erfassungen ein, die außerhalb des Monitoringzeitraums der Kegelrobben, also während Seehund-Erfassungen aufgenommen wurden.
Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind
Mit diesem Datensatz wird das Gebiet des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Außengrenze bereitgestellt, ohne dabei die Lage der Schutzzonen 1 und 2 wiederzugeben. Der Verlauf der Nationalparkgrenze wird durch § 3 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 . Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind (Details zu den Schutzzonen siehe Objekt-ID: ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA). Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee)