Die Datenserie "Grundwasserneubildung (mGROWA, 2024)" enthält Rasterdatensätze (hier: Monatswerte), die im Rahmen der "Modellierung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung für Schleswig-Holstein im Beobachtungszeitraum 1961 – 2021 und für Klimaszenarien bis 2100" erstellt wurden.
mGROWA-Modelldaten zur Modellierung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung für Schleswig-Holstein (Stand: 2024) FZ Jülich / LfU S-H (Geologischer Dienst)
Die Datenserie "Übersicht der Datensätze zur Wasserhaushaltsmodellierung (mGROWA, 2024)" enthält Rasterdatensätze, die im Rahmen der "Modellierung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung für Schleswig-Holstein im Beobachtungszeitraum 1961 – 2021 und für Klimaszenarien bis 2100" erstellt wurden.
mGROWA-Modelldaten zur Modellierung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung für Schleswig-Holstein (Stand: 2024) FZ Jülich / LfU S-H (Geologischer Dienst)
Die Datenserie "Grundwasserneubildung (mGROWA, 2024)" enthält Rasterdatensätze (hier: Jahreswerte), die im Rahmen der "Modellierung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung für Schleswig-Holstein im Beobachtungszeitraum 1961 – 2021 und für Klimaszenarien bis 2100" erstellt wurden.
mGROWA-Modelldaten zur Modellierung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung für Schleswig-Holstein (Stand: 2024) FZ Jülich / LfU S-H (Geologischer Dienst)
Oberirdische Einzugsgebiete des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses von Schleswig-Holstein nach der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als Teil des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnisses von Schleswig-Holstein (AWGV-SH)
Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.