Im Bodenbelastungskataster Schleswig-Holstein werden schwerpunktmäßig folgende Informationen zusammengeführt und zur Auswertung vorgehalten: - bodenbezogene Hintergrund-/Basisbelastung, - bodenbezogene Belastungen (lokal und regional) durch Schadstoffimmissionen lokaler oder diffuser Quellen, - erosionsgefährdete Standorte, - durch ständige oder gelegentliche Überschwemmungen gekennzeichnete Flächen, - belastete Altstandorte (kontaminierte Industrie- und Gewerbestandorte), - Altdeponien (Flächen mit Altablagerungen), - großräumige, anderweitig kontaminierte Bodenflächen, - Bodenauf- und -abtragsflächen. Untersuchungsgegenstand in geochemischer Hinsicht sind Bodenmaterialproben der Oberböden und Auflagen der betrachteten Standorte.
WFS mit Monitoringdaten des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins ab 2003 von eutrophierungsrelevanten Parametern sowie Schwermetallen im Wasser. Der Dienst wurde im Rahmen des Projektes MDI-DE Marine Daten-Infrastruktur Deutschland erstellt.
Im Rahmen der Boden-Dauerbeobachtung werden eine Vielzahl von Daten und Messwerten erhoben und gespeichert. Dazu gehören unter anderem - Lage der Boden-Dauerbeobachtungsfläche - Informationen zum Bodenaufbau einschließlich chemischer und bodenphysikalischer Parameter - Nutzung und Bewirtschaftungsdaten - Zusammensetzung der Bodenflora und -fauna - Vorkommen von Flechten im Umfeld
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Bekannte Vorkommen des LRT 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, Anhang I FFH-Richtlinie und Vorkommen 1170 Riffe gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Zu Karten 1 und 3 Es werden Gebiete mit besondere Bedeutung für den Vogel- und Fledermaus- schutz dargestellt. Verzichtet wurde auf die Darstellung der Prüfbereiche im Umfeld der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz. Die Prüfbereiche ergeben sich aus dem Textteil und der Tabelle II-1 der "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein". Nicht dargestellt wurden auch einige Gebiete, die zum Teil bereits durch die bestehenden Erlasse von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden oder die erst durch eine Erfassung identifieziert werden können. Welche Gebiete nicht dargestellt wurden, kann aus den Tabellen II-1 (S. 44) und III-10 (S. 81, 82) entnommen werden. Zu Karte 2 Es sind die bekannten Brutplätze von Greif- und Großvögeln sowie Brutkolonien empfindlicher Arten außerhalb von Schutzgebieten artbezogen mit Stand 2000-2005 dokumentiert worden. Für Planungen sind diese Daten eine erste Informationsgrundlage. Sie müssen aber durch Datenabfrage bei den in Tabelle II-2 (S. 45) angegebenen Institutionen und durch Datenermittlung auf Vorhabensebene aktualisiert werden. Traditionelle Brutgebiete des Wachtelkönigs und die Brutverbreitungs- schwerpunkte für die Rohr-, Wiesen- und Kornweihe sind auf Vorhabensebene zu ermittlen.