Im Rahmen der Boden-Dauerbeobachtung werden eine Vielzahl von Daten und Messwerten erhoben und gespeichert. Dazu gehören unter anderem - Lage der Boden-Dauerbeobachtungsfläche - Informationen zum Bodenaufbau einschließlich chemischer und bodenphysikalischer Parameter - Nutzung und Bewirtschaftungsdaten - Zusammensetzung der Bodenflora und -fauna - Vorkommen von Flechten im Umfeld
50m Puffer um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. April 1979 die rechtlichen Grundlagen für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000" bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979.
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.
Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Stechimmen, Bienen und Wespen Die Daten zur Verbreitung der Stechimmen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt. In diesem ersten Datenbestand sind es nur gesicherte Daten bis ca. zum Jahr 2020. Aktualisierung in der Folge mind. zweimal jährlich.
Verbreitung von Rastvogelarten in Schleswig-Holstein. Zur Frage, welche Datensätze zweckmäßig herausgegeben werden, gibt die Datei "Artenliste_Vogeldatenbank.xls" eine Hilfe: Sie Enthält nach den Jahreszahlen die Spalte "Bemerkung". Dort ist entweder "Landeserfassung" oder etwas anderes eingetragen. "Landeserfassung" bedeutet, dass Verbreitung und Bestand in einem Jahr vollständig erfasst worden sind. Wird nach relevanten Daten im Zuge von Eingriffsplanungen gefragt, dann genügt es, von diesen Arten jeweils nur die neueste Erfassung herauszugeben. Steht in der Spalte "Bemerkung" hingegen "Zufallsdaten" oder "Projekterfassung", dann sind die in einem einzelnen Jahr erhobenen Daten nicht zwangsläufig vollständig oder repräsentativ. Für diese Arten sollten deshalb die Daten der letzten 5 Jahre Verwendung in Eingriffsplanungen finden. Das gewährleistet, dass alle bekannten Vorkommensorte aus jüngerer Zeit in der Umgebung eines geplanten Eingriffs abgebildet werden. Es ist dabei weniger wichtig, ob an diesen Orten nur 1x oder 5x in 5 Jahren gebrütet wurde, denn der Ort ist mindestens in manchen Jahren zum Brüten geeignet. In Zweifelsfällen geben die fachlich Zuständigen Auskunft.