In Schleswig-Holstein werden aus ökologischer Sicht wertvolle und gefährdete Biotope im Gelände kartiert und anhand von Karten und Sachdaten dokumentiert. Diese Informationen sind für alle Interessierten ohne Nutzerkennung frei zugänglich. Es wird eine Differenzierung der Biotopkartierungen von 1978 bis 1993 bzw. von 20214 bis 2019 angeboten. Des weiteren existiert ein Register der gesetzlich geschützten Biotope. Alle Information können auf einer Karte oder in Form von Tabellen angezeigt, runtergeladen (als Excel-Tabelle) und/oder ausgedruckt werden.
Die Feldgehölze wurden per Luftbildauswertung erfasst und abgegrenzt. Der Biotoptyp ist lediglich zweistellig vergeben (= HG), da keine Erfassung im Gelände erfolgte, was für eine Differenzierung im dreistelligen Biotopcode erforderlich ist.
Für die Ansprache der Feldgehölze gelten folgende Anforderungen: • überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen • mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2.000 Quadratmetern („Gehölze“ nach Basis-DLM werden 50 m² < 1.000 m² manuell entsprechend der Digitalisierstandards zu erfassen sind). • nicht direkt an Wald angrenzend • überwiegend mit Bäumen und/oder Sträuchern bewachsen, einschließlich nicht entsprechend bewachsener untergeordneter Abschnitte (z.B. Trockenrasen) • keine lineare Struktur oder durchschnittlich breiter als 15 m
Folgende GIS-Daten wurden zur Ermittlung der Prüfkulisse ausgewertet: Vektor-Daten (ESRI-Shapefiles) Biotopkataster Feuchtgrünlandkartierung ATKIS-Grünlandkataster Flächen Stiftung-Naturschutz u. Schrobach-Stiftung Vertragsnaturschutz 2012 Landwirtschaftliches Feldblockkataster 2012 Naturräume Dispositionsflächen Flurstücksgrenzen Georeferenzierte Rasterdaten TK 25 Messtischblätter Digitale Orthophotos (DOP, Luftbilder) TK Königlich Preußische Landesaufnahme von 1877 – 1880 TK 25 Höhenlinien sowie Aktuelle WinArt-Daten Auswertung Gesetzlich geschützte Biotope Daten aus der Grünland-Kartierung Schlei AG-Geobotanik in SchleswigHolstein und Hamburg e.V., Daten zum Blühenden Steinburg der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Daten aus Spenderflächenkataster der Artenagentur mit in die Auswertung ein. Zur Luftbildauswertung wurden zudem noch Google-Earth- und BINGSatellitenaufnahmen hinzugezogen
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014)
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden.
Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope,
Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Die Knickermittlung ist Bestandteil der landesweiten Biotopkartierung 2014-2021.
Die Elemente wurden von einem vom LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Daten aus dem Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein (ZAK-SH) der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt abzufragen. Als Gastnutzer können Sie sich sowohl Rasterverbreitungskarten einzelner Arten als auch Artenzahlkarten für bestimmte Artengruppen anzeigen lassen. Für eine genauere Abfrage und Auswertung der Daten benötigen Sie einen Nutzeraccount. Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Verweise und Downloads im Dokument "Ergänzende Beschreibung zum Themenportal Artdaten".
Es wird die Kulisse der Waldstandorte innerhalb von FFH-Gebieten und mit Vorkommen der FFH-Wald-LRT dargestellt. Grundlage hierfür ist eine Auswertung der Ergebnisse der Biotopkartierung mit Stand 2021 nach Vorkommen von Wald-LRT in FFH-Gebieten.
Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Die Bodenkarte von Schleswig-Holstein 1:25.000 stellt für ca. die Hälfte des Landes die Böden als Bodenformen dar. Jeder Fläche ist eine flächendominante Bodenform zugeordnet. Begleitböden werden nicht aufgeführt. Neben den Bodentypen enthält die Karte Angaben zur dominanten Substratgenese, zur Bodenartenschichtung, zum Bodenausgangsgestein und zur Grundwasserstufe sowie zu möglichen anthropogenen Veränderungen oder Besonderheiten. Die Böden werden bis 2m unter Geländeoberfläche beschrieben. Die Karte basiert auf analog erschienenen Einzelkartenblättern des Kartenwerks Bodenkarte 1:25.000 von Schleswig-Holstein. Dieses Kartenwerk ist im Laufe von über 50 Jahren Bodenkartierung in Schleswig-Holstein entstanden und in den letzten Jahren zu einer digitalen, blattschnittfreien Karte mit einer einheitlichen Legende entwickelt worden. Die Legende basiert auf der Bodenkundlichen Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005). Zu der Karte existiert eine umfangreiche Profildatenbank mit nutzungsdifferenzierten idealisierten Leitprofilen, die es dem Nutzer ermöglicht, viele eingeführte bodenkundliche Auswertungsmethoden (vgl. Methodendokumentation Bodenkunde 2000 mit Aktualisierungen 2012) anzuwenden.
Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).
Die Zuständigkeit für die Planung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind LSG-Vorschläge (Bestand=3), die außerhalb von NSG und NSG-Vorschlägen (Bestand=3) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung verschiedener Vorlagen (analog/digital) und unter Anpassung an andere Schutzkategorien (siehe Feld "BEMERKUNG") und z.T. Kartengrundlagen entstanden. Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Die "GEBIETSNR" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen:
1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige LSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang
Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG-Vorschläge lautet: 5322.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich R5 und SGK)
Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.