Programm für den Vollzug der Artenschutzfälle im internationalen Handel mit gefährdeten freilebenden Tieren und Pflanzen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bzw. der Convention in Internatinal Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) und der EG-Artenschutzverordnung.
50m Puffer um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. April 1979 die rechtlichen Grundlagen für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000" bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Im Rahmen der Umweltüberwachung werden wiederkehrend bestimmte Standorte in Nord- und Ostsee angefahren. An den Stationen werden Unterwasservideos entlang von Transekten aufgenommen um die bodennahe Situation für Fauna und Flora zu dokumentieren. Hierbei wird versucht die Transekte so zu fahren, dass sie den Tiefengradienten Vorort abbilden. Anlassbezogen können auch Videountersuchung an anderen Standort erfolgen. Aufgrund der technisch fortlaufenden Entwicklung kommen entsprechend unterschiedliche Kamerasystem zum Einsatz.
Die Stationsliste bietet eine Übersicht aller Monitoringstationen an denen Unterwasservideoaufnahmen vorliegen.
SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979.
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.
Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Im Rahmen der Boden-Dauerbeobachtung werden eine Vielzahl von Daten und Messwerten erhoben und gespeichert. Dazu gehören unter anderem - Lage der Boden-Dauerbeobachtungsfläche - Informationen zum Bodenaufbau einschließlich chemischer und bodenphysikalischer Parameter - Nutzung und Bewirtschaftungsdaten - Zusammensetzung der Bodenflora und -fauna - Vorkommen von Flechten im Umfeld
Gemäß der geltenden EU-Meeresschutzrichtlinien und regionaler Abkommen werden an ausgewählten Stationen in den Küstengewässern von SH regelmäßig Messdaten zur Erfassung des Umweltzustandes erhoben. Ein sehr wichtiger Parameter im Biologischen Monitoring ist hierbei die Ausprägung der Unterwasservegetation, insbesondere der Makrophyten. Die hier beschriebene Datensammlung umfasst die Messergebnisse aus den Vor-Ort-Untersuchungen für:
1. Makroalgen des Eulitorals und Sublitorals 2. Seegraswiesen des Eulitorals und Sublitorals
Die Daten werden hier zentral angeboten und sind über den Themenbaum im und über passende Filterformulare direkt von aus dem Data Warehouse des Landes SH in harmonisierter und aggregierter Form abrufbar. Für den Nutzer sind bereits vorgefertigte Auswertungen unter "Ansichten" verfügbar.
Das Angebot zum Thema Makrozoobenthos umfasst derzeit die folgenden Zusammenstellungen:
MZB: ein Jahr: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Zeitreihe Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: eine Messstelle: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Küstenmessstellen