Diese Geodaten beinhalten folgende Eutrophierungsparameter ab 1994: max. Bedeckungsgrad von Seegras bzw. Grünalgen und sind relevant für den MSRL-Deskriptor 5 im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Die Daten werden im Rahmen des trilateralen Makrophyten-Monitoring-Programmes (TMAP) mittels Flugzeugkartierungen erhoben. Dieser Datensatz gibt von den drei Kartierungen nur die Daten eines Fluges pro Jahr aus, bei dem der Bedeckungsgrad am höchsten war. Der Bedeckungsgrad wird in 2 Dichteklassen der geschlossenen Bestände angegeben. Die Identifizierung der Flächen ist erst ab ca. 20% Deckung möglich. Die Daten wurden auf Basis einzelner Shapes in einer Datenbank zusammengeführt. Aus den Jahren 1989 und 1990 liegen ähnliche, aber in der Klassifikation abweichende, Kartierungen im Rahmen der Ökosystemforschung Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer vor.
Der Datensatz liefert die Sondergebiete „SO-Bund“ aus den Flächennutzungsplänen (FNP) der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Die Flächen aus den Flächennutzungsplänen werden von der Landesplanung auf Grundlage der DTK25 digitalisiert. Die Datenaufnahme erfolgt kontinuierlich bei Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung sowie Aufhebung eines FNP. Es sind nur die außerhalb der baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiete gelegenen großflächigen Sondergebiete Bund (mindestens 100 Hektar) dargestellt. Grundlagen: Raumordnungsinformationssystem (ROIS) Landesplanung Schleswig-Holstein
Die Inhalte der enthaltenen Geodaten werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt sind Fehler im Bearbeitungsvorgang nicht auszuschließen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Die Landesplanung Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der Daten entstehen.
Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz - NPG) vom 17. Dezember 1999 [GVOBl. Schl.-H. S. 518] (letzte Änderung: Gesetz v. 13.12.2007, [GVOBl. Schl.-H. S. 499]) Die hier vorliegende NP-Grenze wurde vom LLUR Abt.5 erstellt.
Die Originaldaten des LKN sind zu finden unter: Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten \np_original_LKN_utm32.shp Diese Version wurde nicht mit anderen Schutzgebietskategorien abgestimmt.
Die NP-Grenze ist im eigentlichen Sinne dynamisch.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten im Mittwinter zur Verfügung. Die Daten stammen aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, die meist im Januar durchgeführt werden, da zu dieser Zeit kaum noch Zugereignisse stattfinden. Diese Daten dienen zur Bestandsabschätzung der Eiderenten und können über die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Überwinterungsgebiete der letzten Jahre informieren. Da zur selben Zeit Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst werden, kann das Vorkommen auch im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Diese Erfassung wird, wenn möglich, mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen abgestimmt, um eine Doppelzählung zu verhindern.
Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller Mittwinter-Erfassungen ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität zwischen den Jahren abgebildet werden kann. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP).
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten im Herbst zur Verfügung und bildet damit den Bestand der Rastpopulation im Wattenmeer ab. Die Daten stammen aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, die meist im Oktober durchgeführt werden, da zu dieser Zeit der Herbstzug sein Maximum erreicht. Daher können die Daten zur Abschätzung einer maximalen Bestandszahl für die Population der Eiderenten herangezogen werden. Außerdem können die Daten über die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Rastgebiete der letzten Jahre informieren. Da zur selben Zeit Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst werden, kann das Vorkommen auch im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden.
Diese Erfassung wird, wenn möglich, mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen abgestimmt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller Herbst-Erfassungen ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität zwischen den Jahren abgebildet werden kann. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP).
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller vier Flüge ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität im Jahresverlauf, aber auch zwischen den Jahren abgebildet werden kann (UIG relevant). Diese Daten dienen als Basis, für weitere Datenzusammenstellungen: Winter-Bestand, max. Mauser-Bestand und Herbst -Bestand.
1. Winter-Bestand: eine Erfassung, möglichst im Januar, da zu dieser Zeit kaum Zugereignisse stattfinden, abgestimmt mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen, um eine Doppelzählung zu verhindern, falls Individuen zwischen Rastplätzen wechseln.
2. Mauser-Bestand: zwei Erfassungen zur Mauserzeit (Juli-Sept). Für Bewertungen oder fachliche Aussagen wird der Wert des maximalen Mauserbestands benötigt, so dass nur die Daten des Fluges mit der höchsten Anzahl herangezogen werden sollten.
3. Herbst-Bestand als Maximal-Bestand der Rastpopulation der Eiderenten: eine Erfassung im Oktober, da zu dieser Zeit der Herbstzug sein Maximum erreicht. Dieser Wert wird als Bestandsgröße der Rastpopulation verwendet.
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2010 das Vorkommen und die Individuenanzahlen der mausernden Brandgänse aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer zur Verfügung. Brandgänse sind während der Mauserzeit im Sommer für einige Wochen flugunfähig und daher besonders störanfällig. Zu dieser Zeit (in den Monaten Juli – September) findet das Brandgans-Monitoring mit 3 flächendeckenden Erfassungsflügen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer statt und gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Brandgänse. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Aus den Daten lassen sich ebenfalls Abschätzungen zu Bestandsgrößen ableiten. Zudem kann in den Daten zwischen flugfähigen und nicht flugfähigen Brandgänsen unterschieden werden.
Dieser Geodatensatz des Brandgans-Monitorings enthält die Daten aller drei Flüge eines geraden Jahres ab 2010 (d.h. 2010, 2012, usw.), so dass die Variabilität des Mauservorkommens abgebildet werden kann (UIG relevant). Diese Daten dienen als Basis, um den maximalen Mauserbestand eines Jahres zu ermitteln (Objekt-ID: 4C3761C7-FD30-4A24-966E-166C01B9F2AB) Die genannten Daten können über den zugehörigen Dienst "(WFS) Brandgänse" (Objekt-ID:B837BEA3-DAA2-448D-946C-3B75255CBB14) abgerufen werden.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014)
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden.
Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope,
Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".