50m Puffer um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. April 1979 die rechtlichen Grundlagen für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000" bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979.
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.
Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Es wird die Vertragsart "Gruenlandlebensraum" dargestellt. Ziel des Vertrages „Grünlandlebensräume“ ist es, insbesondere botanisch wertvolle Grünlandhabitate zu erhalten, zu verbessern und zu entwickeln. Das Vertragsmuster zielt darauf ab, das Blütenangebot auf den Grünlandflächen zu erweitern, um das fehlende Blütenangebot für eine Vielzahl von Arten, die auf Blütenbesuche zur Nahrungsaufnahme angewiesen sind zu verbessern. In der ersten Phase gilt es, das blütenreiche Grünland zu entwickeln. Nach der Entwicklungspflege des blütenreichen Grünlandes wird auf freiwilliger Basis die Folgevariante der Erhaltung von blütenreichem Grünland als Vertragsmuster angeboten. Zu den Bewirtschaftungsvorgaben gehört die zweimalige Teilnahme an einer individuellen fachlichen Beratung (zu Beginn und zur Mitte der Vertragslaufzeit), um eine zielgemäße Flächenentwicklung sicherzustellen. Das Vertragsmuster wird landesweit auf überwiegend mineralischen Böden, mit Ausnahme der Fördergebietskulissen für die Vertragsmuster „Weidewirtschaft Marsch“ und „Weidelandschaft Marsch“ und nicht für Betriebe, die bereits am Vertragsnaturschutz in der Kulisse „Grünlandwirtschaft Moor“ teilnehmen, angeboten.
Die Daten werden hier zentral angeboten und sind über den Themenbaum im und über passende Filterformulare direkt von aus dem Data Warehouse des Landes SH in harmonisierter und aggregierter Form abrufbar. Für den Nutzer sind bereits vorgefertigte Auswertungen unter "Ansichten" verfügbar.
Das Angebot zum Thema Makrozoobenthos umfasst derzeit die folgenden Zusammenstellungen:
MZB: ein Jahr: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Zeitreihe Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: eine Messstelle: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Küstenmessstellen