Über die Seite www.schleswig-holstein.de/hsi haben Sie die Möglichkeit sich ein Bild von der aktuellen Lage der Wasserstände in den Gewässern Schleswig-Holsteins und von der Wetterlage allgemein zu machen, um somit die aktuelle Hochwassergefährdung einschätzen zu können.
Das Themenportal Vorkaufsrecht Kulissenfinder gibt Notaren vor der Beurkundung eines Kaufvertrages die Gewissheit, ob das zu verkaufenden Grundstück vom Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG betroffen ist. Mit Hilfe dieses Informationssystems kann über eine Suchfunktion nach Flurstücken gesucht werden. Als Ergebnis wird dem Suchenden eine ausdruckbare PDF-Datei als begründende Unterlage für die Beurkundung eines Kaufvertrages angeboten. Der Zugang zu dieser Anwendung ist passwortgeschützt. Es gibt eine Funktionskennung, die den Notaren in SH mitgeteilt wurde/wird.
Darstellt werden Standorte von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden. Angezeigt werden Anlagen, die in Betrieb oder genehmigt sind und vor der Inbetriebnahme stehen. Der Datenbestand ist ein Extrakt aus dem Fachinformationssystem LIS-A. Hinweis: Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen.
Das Anlagenkataster bietet einen Überblick über die Unternehmen der Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein. Die aufgeführten Anlagen werden von Landesamt für Umwelt (LfU), Abteilung 7 - Technischer Umweltschutz, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigt und überwacht. Zur Zeit sind im Kataster ca. 500 Standorte mit insgesamt ca. 1.000 Anlagen enthalten. Neben der Anschrift und Art der Anlage kann nach verschiedenen Anlagenmerkmalen gesucht werden. Das jeweilige Suchergebnis wird als Tabelle aber auch als Karte dargestellt. Hinweis: Die Standortdaten stammen aus dem Länderinformationssystem für Anlage (LIS-A), welches durch die zuständige Behörde (LfU) mit Daten aus den Anlagengenehmigungen gefüllt wird. Das LfU gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Web-Anwendung.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: März 2022
Für die Ostsee-NSG (NSG Gebiets-Nr. 217, 218 und 219) ist abweichend ein Erfassungsmaßstab von 2.500 auf Grundlage von Luftbildern genutzt worden.