Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen.
50m Puffer um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. April 1979 die rechtlichen Grundlagen für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000" bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund
Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen.
Es wurden lediglich Flächen ab einer Größe von 1.000 qm in die Kulisse aufgenommen.
Die Datei ist nicht vollständig, teilweise fehlen ganze Kartenblätter. Digitalisiert wurden Ergebnisse der sog. Feuchtgrünlandkartierung, d.h. der Erhebung der botanisch wertvollen Gebiete, als Ergänzung zur Biotopkartierung-Ersterfassung. Weitgehend Übernommen aus den analogen Karten wurden die besonders wertvollen Flächen mit dazugehörigen Biotopnummern und Erfassungsbögen. Das analog dargestellte ¿entwicklungsfähige Feuchtgrünland¿ bzw. ¿entwicklungsfähige Trockenstandorte¿ sowie Quellbereiche wurden nur teilweise übertragen (in den Karten als Schraffuren, ohne Nummer). Soweit übertragbar, erfolgte eine Übernahme in das Biotopkartierungs-shape (Ersterfassung) und die Datenbank FIS Natura 2000
SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979.
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.
Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.
Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen.
Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.
Ankaufskulisse zum Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG
Die "Ankaufskulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchg und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, besteht.
Die Ankausfskulisse setzt sich aus folgenden Geofachdaten zusammen: - NATURA2000 (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Natura2000\FFH-Gebiete_5000\Geodaten\ ffh_gebiete_5000_utm32.shp) (_LANIS-SH\Natura2000\Vogelschutz-Gebiete_5000\Geodaten\ spa_gebiete_5000_utm32.shp) - Puffer (50m) der NATURA2000 Geodaten
- bestehende NSG (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\NSG-5000\Geodaten\nsg-5000_utm32.shp)
- einstweilig sichergestellte NSG (M 1:25.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nsg\Geodaten\NSG_ews_utm32.shp)
- Moor- und Anmoorboeden (Dauergruenlanderhaltungsgesetz) aus LANIS (_LANIS-SH\Dauergruenlanderhaltungsgesetz\Moore_und_Anmoore\ Moorkulisse_2ha_etrs89.shp)
- Grenzen des Nationalparkes (LLUR Version) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten\np_llur_utm32.shp)
- Vorranggewaesser (nicht Bestandteil des LANIS; Stand 2014) - Puffer (50m) der Vorranggewässer
In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Kulisse, außerhalb der Schutzgebiete nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 LNatSchG (Natura 2000-Gebiete, Nationlapark und Naturschutzgebiete oder als solche einstweilig sichergestellte Gebiete)sowie außerhalb der Eignungsgebiete für den Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes (entsprechend Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht, siehe oben) um folgende Flächen aus ALKIS reduziert: - ALKIS - Daten der tatsaechlichen Nutzung Attribut KENN: AX41001 - Wohnbauflaechen AX41002 - Industrie- und Gewerbeflaechen AX41007 - Flaechen besonderer funktionaler Praegung AX41008 - Sport-, Freizeit- und Erholungsflaechen AX41009 - Friedhof AX42001 - Strassenverkehr AX42010 - Bahnverkehr AX42015 - Flugverkehr AX42016 - Schiffsverkehr