Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: März 2022
Für die Ostsee-NSG (NSG Gebiets-Nr. 217, 218 und 219) ist abweichend ein Erfassungsmaßstab von 2.500 auf Grundlage von Luftbildern genutzt worden.
Bei diesem Dienst handelt sich um die CSW-Schnittstelle (Catalogue Service Web) des Umweltportals Schleswig-Holstein (UP-SH). Im UP-SH sind die Metadaten mehrerer Landesbehörden (wie LLUR und LKN) in Schleswig-Holstein eingebunden. Betrieben wird das Portal vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
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