Der Geologische Dienst (Abteilung 6) im LfU nimmt in Schleswig–Holstein die fachbehördlichen Aufgaben des Geotopschutzes einschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu Berichts- und Informationspflichten wahr. Dazu wird eine Datenbank geführt, in dem die bekannten geologisch schützenswerten Objekte (Geotope) dokumentiert werden. Diese Informationen sind als geologische Daten entsprechend Geologiedatengesetz zu veröffentlichen. Sie ergänzen die im Umweltportal abrufbare Geotopkulisse (räumliche Abgrenzung der Geotope).
Gemäß der geltenden EU-Meeresschutzrichtlinien und regionaler Abkommen werden an ausgewählten Stationen in den Küstengewässern von SH regelmäßig Messdaten zur Erfassung des Umweltzustandes erhoben. Ein sehr wichtiger Parameter im Biologischen Monitoring ist hierbei die Ausprägung der Unterwasservegetation, insbesondere der Makrophyten. Die hier beschriebene Datensammlung umfasst die Messergebnisse aus den Vor-Ort-Untersuchungen für:
1. Makroalgen des Eulitorals und Sublitorals 2. Seegraswiesen des Eulitorals und Sublitorals
Im Rahmen der Umweltüberwachung werden wiederkehrend bestimmte Standorte in Nord- und Ostsee angefahren. An den Stationen werden Unterwasservideos entlang von Transekten aufgenommen um die bodennahe Situation für Fauna und Flora zu dokumentieren. Hierbei wird versucht die Transekte so zu fahren, dass sie den Tiefengradienten Vorort abbilden. Anlassbezogen können auch Videountersuchung an anderen Standort erfolgen. Aufgrund der technisch fortlaufenden Entwicklung kommen entsprechend unterschiedliche Kamerasystem zum Einsatz.
Die Stationsliste bietet eine Übersicht aller Monitoringstationen an denen Unterwasservideoaufnahmen vorliegen.
Zentrale Datenbank des Landes Schleswig-Holstein zur Erfassung und Verwaltung von Projekten/Plänen, die Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigen können. Auch Projekte/Pläne mit geringen Beeinträchtigungen werden vor dem Hintergrund der Kumulation erfasst. Gem. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sowie gem. § 34 Abs. 1 und § 36 BNatSchG müssen Projekte/Pläne auch dahingehend geprüft werden, ob sie im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Gebiete auszulösen. Die Erfassung der für die Prüfung der Kumulation erforderlichen Daten erfolgt über die in den jeweiligen Zulassungsverfahren zuständigen Naturschutzbehörden des Landes Schleswig-Holsteins.