Der Geologische Dienst (Abteilung 6) im LfU nimmt in Schleswig–Holstein die fachbehördlichen Aufgaben des Geotopschutzes einschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu Berichts- und Informationspflichten wahr. Dazu wird eine Datenbank geführt, in dem die bekannten geologisch schützenswerten Objekte (Geotope) dokumentiert werden. Diese Informationen sind als geologische Daten entsprechend Geologiedatengesetz zu veröffentlichen. Sie ergänzen die im Umweltportal abrufbare Geotopkulisse (räumliche Abgrenzung der Geotope).
Zentrale Datenbank des Landes Schleswig-Holstein zur Erfassung und Verwaltung von Projekten/Plänen, die Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigen können. Auch Projekte/Pläne mit geringen Beeinträchtigungen werden vor dem Hintergrund der Kumulation erfasst. Gem. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sowie gem. § 34 Abs. 1 und § 36 BNatSchG müssen Projekte/Pläne auch dahingehend geprüft werden, ob sie im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Gebiete auszulösen. Die Erfassung der für die Prüfung der Kumulation erforderlichen Daten erfolgt über die in den jeweiligen Zulassungsverfahren zuständigen Naturschutzbehörden des Landes Schleswig-Holsteins.