Zu Karten 1 und 3 Es werden Gebiete mit besondere Bedeutung für den Vogel- und Fledermaus- schutz dargestellt. Verzichtet wurde auf die Darstellung der Prüfbereiche im Umfeld der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz. Die Prüfbereiche ergeben sich aus dem Textteil und der Tabelle II-1 der "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein". Nicht dargestellt wurden auch einige Gebiete, die zum Teil bereits durch die bestehenden Erlasse von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden oder die erst durch eine Erfassung identifieziert werden können. Welche Gebiete nicht dargestellt wurden, kann aus den Tabellen II-1 (S. 44) und III-10 (S. 81, 82) entnommen werden. Zu Karte 2 Es sind die bekannten Brutplätze von Greif- und Großvögeln sowie Brutkolonien empfindlicher Arten außerhalb von Schutzgebieten artbezogen mit Stand 2000-2005 dokumentiert worden. Für Planungen sind diese Daten eine erste Informationsgrundlage. Sie müssen aber durch Datenabfrage bei den in Tabelle II-2 (S. 45) angegebenen Institutionen und durch Datenermittlung auf Vorhabensebene aktualisiert werden. Traditionelle Brutgebiete des Wachtelkönigs und die Brutverbreitungs- schwerpunkte für die Rohr-, Wiesen- und Kornweihe sind auf Vorhabensebene zu ermittlen.
Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten - Arbeitshilfe zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange in Schleswig-Holstein - Stand Juni 2021
Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten - Arbeitshilfe zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange in Schleswig-Holstein - Stand Juni 2021
Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten - Arbeitshilfe zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange in Schleswig-Holstein - Stand Juni 2021
Darstellt werden Standorte von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden. Angezeigt werden Anlagen, die in Betrieb oder genehmigt sind und vor der Inbetriebnahme stehen. Der Datenbestand ist ein Extrakt aus dem Fachinformationssystem LIS-A. Hinweis: Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen.