Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.03.2017 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins.
*Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum*
Bei Bauvorhaben im Gewässerbereich ist bei der wasserrechtlichen Prüfung durch die zuständige Behörde das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der §§ 27 und 47 WHG, also dem Verschlechterungsverbot (VV) und Zielerreichungsgebot (ZEG) zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel auf Basis der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie. Die Prüfung soll sich nicht nur auf die Auswirkungen eines Vorhabens auf das Gewässer beschränken, sondern auch den Talraum beinhalten, da Maßnahmen und auch die natürliche Entwicklung von Gewässern Veränderungen am Verlauf von Gewässern, Bewuchs auf Flächen sowie am Wasserspiegel zur Folge haben können. Als Kulisse wurde bisher der landesweite GIS-Datensatz Talraum aus 2017 bereitgestellt. Die Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (kurz: Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele) soll die Talraumkulisse aus 2017 bei der Vorhabensprüfung für diesen Zweck ersetzen und einzelne Kritikpunkte aufnehmen, die im Laufe der vergangenen Jahre bei der Prüfungsdurchführung aufgekommen sind (u. a. Berücksichtigung von Deichen, Ortslagen, Hafenanlagen). Details sind im Konzept Vorgehensweise zur Ermittlung der Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (LfU 2025) dargestellt.
Als wasserwirtschaftliche Basisdatengrundlage wird seit 2002 das Amtliche digitale Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) im Erfassungsmaßstab 1:5.000 nach fachlichen Vorgaben des LLUR in Zusammenarbeit mit MEKUN Ref. 44, LKN FB 42-44 und den Bearbeitungsgebietsverbänden der Wasser- und Bodenverbände erstellt. Das AWGV ist die erforderliche Grundlage für alle Daten und Auswertungen im Zusammenhang mit Oberflächengewässern und Einzugsgebieten u.a. im Rahmen der wasserbezogenen EU-Richtlinien (z.B. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrichtlinie (HWRL)). Das AWGV besteht aus den folgenden integrativ miteinander verbundenen digitalen Teilkomponenten, deren geometrische und attributive Konsistenz gemäß der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herzustellen und dauerhaft zu pflegen ist: 1. Das Gewässernetz im Digitalen Anlagenverzeichnis (linienhaft modelliertes DAV-Gewässernetz einschließlich der Durchflusslinien durch Seen und flächenhafte Fließgewässer, ursprünglich erstellt ausgehend von den BasisDLM-Daten des LVermGeo mit Stand 2000) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN (für Landesgewässer). 2. Das Gewässerkundliche Flächenverzeichnis (GFV) mit den oberirdischen Einzugsgebieten zum DAV-Gewässernetz in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 42 LfU. 3. Die Seen (ursprünglich erstellt ausgehend von den Flächen im BasisDLM des LVermGeo mit Stand 2008) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 43 LfU. 4. Das digitale Anlagenverzeichnis (DAV) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN, bestehend aus dem Anlagenverzeichnis selbst (DAV mit Bauwerken und Anlagen an Gewässern). 5. Das digitale Strukturverzeichnis (DSV mit Angaben zur Gewässerstruktur und -morphologie und zu den LAWA-Gewässerkennzahlen) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit der Dezernate 41 und 42 LfU. 6. Dem digitalen Deichverzeichnis (DDV mit Deichverläufen und Bauwerken in Deichen) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der WBV und des LKN (nur Bestätigung). 7. Das digitale Maßnahmenverzeichnis (DMV inklusive GIS-Viewer) stellt die GIS-Anbindung für die Maßnahmen-Datenbank, 2. Ausbaustufe (MDBII), dar. Es dient allen Verfahrensbeteiligten zur GIS-gestützten Dokumentation des Planungs- und Finanzierungsverfahrens von Maßnahmen und Flächensicherungen, die zur Erreichung der von den EU-Richtlinien vorgegebenen Ziele geplant und durchgeführt werden. Alle Teilkomponenten sind auf dem zentralen AWGV-Server bei DATAPORT eingestellt und werden dort von den zuständigen Stellen gepflegt.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein ist Geologischer Dienst für Schleswig-Holstein im Sinne des Geologiedatengesetzes. Der Auftrag zur Untersuchung des geologischen Untergrundes umfasst unter anderem die landesweite Sammlung und Archivierung geowissenschaftlicher Informationen - Schichtenverzeichnissen von Bohrungen, geowissenschaftliche Manuskriptkarten, Berichte, Befunde, Gutachten u.s.w. - und die Bereitstellung dieser Informationen für NutzerInnen aus Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft unter Beachtung des Datenschutzes. Im LfU ist das Geologische Landesarchiv dafür zuständig. Der Anlass zur Einrichtung und zum Betrieb eines Geologischen Landesarchivs ist volkswirtschaftlich begründet. Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes sind teuer. Über viele Jahrzehnte hinweg sind von privater und öffentlicher Hand allein in Schleswig-Holstein Hunderte von Millionen EURO für mehrere 100.000 Bohrungen investiert worden, um benötigte Untergrundinformationen für eine - und in der Regel nur eine - bestimmte Fragestellung zu erhalten. Die zentrale Archivierung dieser Informationen zwecks späterer Folgenutzung - salopp formuliert "Wiederverwertung" - durch wen und für welche Fragestellung auch immer ist von hoher Bedeutung, insbesondere für solche Vorhaben, die zwingend die Kenntnis des geologischen Untergrundes voraussetzen. Ohne das Geologische Landesarchiv wären unnötigerweise immense Bohrkosten nochmals aufzubringen, wenn es z. B. um Fragestellungen bei Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Grundwasserschutzes, des Küstenschutzes, des Bodenschutzes, der Baugrundsicherheit, des Altlastenbereichs, des Verkehrswegebaus, der Rohstofferkundung oder bei Deponieplanungen geht. Da ein Großteil der archivierten Bohrinformationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von privater Seite geliefert worden ist, ist der Datenschutz bei Einsicht in oder Weitergabe von Archivunterlagen zu berücksichtigen. Die geowissenschaftlichen Unterlagen im Geologischen Landesarchiv sind essentieller Bestandteil des im Auf- und Ausbau begriffenen Bodeninformationssystems. Demzufolge ist bereits im Jahr 1998 damit begonnen worden, zunächst die Schichtenverzeichnisse von Bohrungen digital in kürzelkodierter Form in der Software GeODin zu erfassen.