Verbreitung von Rastvogelarten in Schleswig-Holstein. Zur Frage, welche Datensätze zweckmäßig herausgegeben werden, gibt die Datei "Artenliste_Vogeldatenbank.xls" eine Hilfe: Sie Enthält nach den Jahreszahlen die Spalte "Bemerkung". Dort ist entweder "Landeserfassung" oder etwas anderes eingetragen. "Landeserfassung" bedeutet, dass Verbreitung und Bestand in einem Jahr vollständig erfasst worden sind. Wird nach relevanten Daten im Zuge von Eingriffsplanungen gefragt, dann genügt es, von diesen Arten jeweils nur die neueste Erfassung herauszugeben. Steht in der Spalte "Bemerkung" hingegen "Zufallsdaten" oder "Projekterfassung", dann sind die in einem einzelnen Jahr erhobenen Daten nicht zwangsläufig vollständig oder repräsentativ. Für diese Arten sollten deshalb die Daten der letzten 5 Jahre Verwendung in Eingriffsplanungen finden. Das gewährleistet, dass alle bekannten Vorkommensorte aus jüngerer Zeit in der Umgebung eines geplanten Eingriffs abgebildet werden. Es ist dabei weniger wichtig, ob an diesen Orten nur 1x oder 5x in 5 Jahren gebrütet wurde, denn der Ort ist mindestens in manchen Jahren zum Brüten geeignet. In Zweifelsfällen geben die fachlich Zuständigen Auskunft.
Schleswig-Holstein
Umweltportal