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Institution

Langner, Kathleen

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    Daten­bezüge

Kontakt

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) Abteilung 5 LfU Naturschutz Dezernat 55 im Landesamt für Umwelt (Schleswig-Holstein) Frau Kathleen Langner

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Deutschland

Kathleen.Langner@lfu.landsh.de
04347-704348
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/organisation/abteilungen/abteilung5_naturschutz.html

Be­schrei­bung

Dezernatsleiterin 55

Verweise

Daten­bezüge (101)

Ackerlebensraum
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Es wird die Vertragsart "Ackerlebensraum" dargestellt. Diese bezieht sich auf alle Ackerflächen auf Mineralböden (also nicht auf Moor- und Anmoorstandorten).
Alleen
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Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BK) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen auf insgesamt ca. 290.000 ha (ca. ein Fünftel der Landesfläche). Die Prüfkulissen wurden auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Allee die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Linien im Bereich der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die aktuell noch nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BK-Gesamt-) Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BK-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor: BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 2 (2015-2020), Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring
Altbaumrefugien der SHLF
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Flächendaten der Altbaumrefugien auf den Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten - siehe auch "ABR Konzept SHLF_2025.pdf"
Amphibien und Reptilien
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Die Daten zur Verbreitung der Amphibien und Reptilien des Landes (Historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt (insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen). Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Aktualisierung mindestens zweimal jährlich.
Ankaufkulisse zum Vorkaufsrecht
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Ankaufskulisse zum Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG Die "Ankaufskulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchg und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, besteht. Die Ankausfskulisse setzt sich aus folgenden Geofachdaten zusammen: - NATURA2000 (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Natura2000\FFH-Gebiete_5000\Geodaten\ ffh_gebiete_5000_utm32.shp) (_LANIS-SH\Natura2000\Vogelschutz-Gebiete_5000\Geodaten\ spa_gebiete_5000_utm32.shp) - Puffer (50m) der NATURA2000 Geodaten - bestehende NSG (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\NSG-5000\Geodaten\nsg-5000_utm32.shp) - einstweilig sichergestellte NSG (M 1:25.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nsg\Geodaten\NSG_ews_utm32.shp) - Moor- und Anmoorboeden (Dauergruenlanderhaltungsgesetz) aus LANIS (_LANIS-SH\Dauergruenlanderhaltungsgesetz\Moore_und_Anmoore\ Moorkulisse_2ha_etrs89.shp) - Grenzen des Nationalparkes (LLUR Version) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten\np_llur_utm32.shp) - Vorranggewaesser (nicht Bestandteil des LANIS; Stand 2014) - Puffer (50m) der Vorranggewässer In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Kulisse, außerhalb der Schutzgebiete nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 LNatSchG (Natura 2000-Gebiete, Nationlapark und Naturschutzgebiete oder als solche einstweilig sichergestellte Gebiete)sowie außerhalb der Eignungsgebiete für den Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes (entsprechend Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht, siehe oben) um folgende Flächen aus ALKIS reduziert: - ALKIS - Daten der tatsaechlichen Nutzung Attribut KENN: AX41001 - Wohnbauflaechen AX41002 - Industrie- und Gewerbeflaechen AX41007 - Flaechen besonderer funktionaler Praegung AX41008 - Sport-, Freizeit- und Erholungsflaechen AX41009 - Friedhof AX42001 - Strassenverkehr AX42010 - Bahnverkehr AX42015 - Flugverkehr AX42016 - Schiffsverkehr
Ausschlusskulisse der Biotopkartierung (Phase 2 von 2015)
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Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren.
Ausschlusskulisse der Biotopkartierung (Phase 2 von 2016)
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Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Zugrundeliegende Fachdaten: 1 / Daten der Wertgrünlandkartierung aus Phase1 der Biotopkartierung aus dem Jahr 2014 (Shape1) Gesamtdatei (Shape1) Version 1_4 der Wertgrünlandkartierung 2014. 2 / Seen (soweit vom Seenmonitoring erfasst) => Shape wurde von der Abt. 4, Dez. 43 erstellt 74 Seen, die bis 2019 im Rahmen des Seenmonitorings durch Dez. 43 erfasst werden (74 von insgesamt 94 werden im Seenmonitoring erfasst). Für die Ausschlusskulisse benennt Dez. 43 die Seen (s. Protokoll 04.04.14). Die Abgrenzung der Kartierfläche erfolgt anhand der Außengrenzen der an das Gewässer gebundenen Biotoptypen (z. B. Röhricht, Bruchwald). Innerhalb dieser Grenzen kartiert das Dez. 43. Außerhalb schließt die landesweite Biotopkartierung direkt an diese Geometrien an. 3 / Nationalpark einschl. 160m-Streifen und Inseln und Halligen wurden vollständig ausgeschnitten. Zudem erfolgte Anpassung an die Küstenlinie an der Ostseeseite und die Elemenierung der Hafenanlagen. Gesamtgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer incl. eines zum Festlandsockel anschließenden deichseitigen 160m-Streifens (Streifen wurde durch ¿Pufferung¿ erzeugt). Vollständig ausgeschnitten wurden zusätzlich die gesamten Nordfriesischen Inseln und Halligen. In Teilen wurden von Hand noch die Grenzen an Deichlinien angepasst sowie Ostseeflächen und Hafenanlagenherausgenommen. Flächen der Schlei, Eidermündung, Dassower See, Travemündung und die Elbe ohne Elbinseln (alles aus dem Basis_dlm) sind hinzugefügt worden. Die Flächen an der Nordsee sind noch randlich angepassungen vorgenommen worden, damit bei der Verschneidung mit der Prüfkulisse keine kleinen Splitterflächen entstehen. Die Lücke im Wattenmeer vor Helgoland, wurde per Hand geschlossen. 4 / Sämtliche in Schleswig-Holstein gelegenen Militärischen Liegenschaften der Bundeswehr Sämtliche außerhalb und innerhalb der FFH-Gebietskulisse gelegenen Militärischen Liegenschaften. Gem. Einschätzung durch Herrn Kaiser (MELUR, 27.06.2014) wird die Betretung der Liegenschaften mit der Bundeswehr zeitnah nicht zu regeln sein. 5 / HNV-Kartierung - 120 Kacheln a` 1 Quadratkilometer (= 120 Quadratkilometer) Die HNV-Flächen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig in einem eigenständigen Projekt vollständig bearbeitet. 6 / Geometrien des Shape2 aus Phase1 der BK, ohne Hinweis auf Wertbiotope Sämtliche Flächen, welche von den Attributen ¿Biottyp¿, ¿gBT¿ und ¿gBT_Kuer¿, keinen Hinweis auf Wertbiotope geben. Datensatz wurde durch Prüfkulisse abgeschnitten, damit keine Überlagerungen enthalten sind.
Biosphärenreservate in Schleswig-Holstein LfU
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Digitale Gebietsabgrenzungen der anerkannten Biosphärenreservate auf dem Gebiet der Landes Schleswig-Holstein gemäß § 14 LNatSchG (2010). Das BR "Flusslandschaft Elbe" reicht über Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern bis nach Brandenburg. Hier ist nur der SH-Teil dargestellt. Stand: Dezember 2005
Biotope auf Moorböden
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Das Shape beinhaltet Biotope der landesweiten Biotopkartierung, in denen Hochmoor- oder Niedermoorbiotoptypen zumindest mit Anteilen erfasst wurden. Aus der Biotopkartierung wurden alle Biotope, die Biotptypen-Codes der Hochmoore, Niedermoore und Bruchwälder enthalten, ausgewählt (Wolfgang Petersen, Feb. 2011). Hierbei ist zu beachten, dass die Kartierung auf der Kartengrundlage M 1:25.000 erfolgt ist und die Ausdehnung der Moorbiotoptypen innerhalb eines Biotopes in % (10 ¿ 100) geschätzt ist. Aufgrund dieser Tatsache und des zum Teil beachtlichen Alters der Erhebungen (1978-1994) ist eine aktuelle Verwendung nur als Grundlage zu empfehlen und ein direkter Abgleich mit aktuellen Kartierungen womöglich noch in anderen Maßstäben nicht ohne Weiteres möglich.
Biotopkartierung (SH4) Belangflächen
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Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der EU aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Biotopkartierung (SH4) Linien gesamt
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Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170" alle weiteren maritim-Daten in dem separaten Geodatensatz "Marine_Daten_gesamt"; aus Gründen des Datenschutzes im vorliegenden Datensatz nicht enthalten sind zudem Vertragsnaturschutzflächen.
Biotopkartierung (SH4) Linien gesamt
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Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden. Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor: BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014), Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope, Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Biotopkartierung (SH4) Marine Daten
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Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Biotopverbundsystem (landesweit / Achsenräume)
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Die Shape-Datei enthält die Geometrien der Achsenräume des Biotopverbundsystem - landesweite Ebene - aus dem Landschaftsprogramm (LPRO) 1999, Abbildung 3.Textliche Erläuterung siehe LPRO, Kap. 3.4.2.1, Seite 54
Biotopverbundsystem (landesweit / Schwerpunkträume)
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Die Shape-Datei enthält die Geometrien der Schwerpunkträume des Biotopverbundsystem - landesweite Ebene - aus dem Landschaftsprogramm (LPRO) 1999. Textliche Erläuterung siehe LPRO, Kap. 3.4.2.1, Seite 54
Brutvogel-Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten S-H 2001-2006
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Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995) in EU-Vogelschutzgebieten Gebiete / Bearbeitungsjahr: - 1119-401 Gotteskoog-Gebiet / 2005 - 1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor / 2005 - 1123-491 Flensburger Förde / 2003 - 1326-301 NSG Schwansener See / 2004 - 1530-491 Östliche Kieler Bucht Westfehmarn / 2001 Hohwachter Bucht / 2003 - 1623-401 Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal / 2003 - 1725-401 NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee / 2006 - 1727-401 Lanker See und Umgebung / 2004 - 1729-401 NSG Kossautal / 2003 - 1823-401 Staatsforsten Barlohe / 2004 - 1823-402 Haaler Au-Niederung / 2006 - 1830-301 NSG Neustädter Binnenwasser / 2004 - 1923-401 Schierenwald / 2005 - 2028-401 Wardersee / 2006 - 2030-303 NSG Aalbek-Niederung / 2004 - 2031-401 Traveförde Lauerholz / 2004 NSG Dummersdorfer Ufer, NSG Schellbruch, NSG Dassower See / 2005 - 2126-401 Kisdorfer Wohld / 2001 - 2226-401 Alsterniederung / 2006 - 2227-401 NSG Hansdorfer Brook / 2006 - 2328-491 Waldgebiete in Lauenburg / 2001 - 2003 - 2330-353 NSG Oldenburger See und Umgebung / 2006 - 2331-491 Schaalsee-Gebiet NSG Culpiner See und Umgebung, NSG Westufer Lankower See, Grammsee und Umgebung, Forst Baalen / 2003 Mechower Holz / 2004 NSG Mechower Seeufer / 2004 und 2005 NSG Salemer Moor, NSG Schwarze Kuhle und Plötscher See, Wälder Eichhorst, Garrenseeholz, Bornberg, Strücken, Mustiner See, Kittlitzer Hofsee / 2005 NSG Ostufer Ratzeburger See mit Seebruch und Steinort, NSG Schaalsee sowie übrige Schaalseelandschaft / 2006 - 2428-492 Sachsenwald-Gebiet / 2005 - 2527-421 NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen / 2004 - 2530-421 Langenlehsten / 2006
Brutvogel-Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten S-H 2007-2012
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Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995, 2010) in EU-Vogelschutzgebieten (+ einzelne weitere Arten (diese unvollständig)) EU-Vogelschutzgebiete / Bearbeitungsjahr: - 0916-491 Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer....(Teilgebiet Eider von Nordfeld bis Tönning) / 2008 - 1119-401 Gottekoog-Gebiet / 2011 - 1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor / 2011 - 1123-491 Flensburger Förde / 2008 - 1326-301 Schwansener See / 2010 - 1423-491 Schlei / 2008 - 1530-491 Östliche Kieler Bucht / 2008 - 1618-404 Eiderstedt / 2011, 2012 - 1622-493 Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiet Lundener Niederung / 2008 Teilgebiet Ostermoor/Seeth / 2008 Teilgebiet Börmer Koog / 2009 Teilgebiet Dellstedter Birkwildmoor Nordermoor u. Ostermoor / 2009 Teilgebiet Dörplinger Moor / 2009 Teilgebiet Südermoor Bergenhusen / 2009 Teilgebiet Süderstapeler Westerkoog / 2009 Teilgebiet Bargstaller Au / 2010 Teilgebiet Hartshoper Moor / 2010 Teilgebiet Hohner See / 2010 Teilgebiet Königsmoor / 2010 Teilgebiet Tielener Moor / 2011 Teilgebiet Alte Sorge Schleife / 2011 Teilgebiet Dacksee-Schlote / 2011 Teilgebiet Kleiner Sorgebogen-Reppelmoor / 2011 Teilgebiet Meggerkoog / 2011 - 1623-401 Binnendünen und Moorlandschaft im Sorgetal / 2009 - 1628-491 Selenter See-Gebiet / 2009 - 1633-491 Ostsee östlich Wagrien / 2008 - 1725-401 NSG Ahrensee und nordöstl. Westensee / 2012 - 1727-401 Lanker See / 2009 - 1728-401 Teiche zwischen Selent und Plön / 2007 - 1729-401 NSG Kossautal / 2007 - 1731-401 Oldenburger Graben / 2008 - 1823-401 Staatsforsten Barlohe / 2009 - 1823-402 Haaler Au-Niederung / 2011 - 1828-491 Großer Plöner See-Gebiet / 2007 - 1830-301 Neustädter Binnenwasser / 2010 - 1923-401 Schierenwald / 2010 - 1924-401 Wälder im Aukrug / 2008 - 1929-401 Heidmoor-Niederung / 2010 - 1029-402 Wahlsdorfer Holz / 2011 - 2021-401 NSG Kudensee / 2010 - 2026-401 Barker und Wittenborner Heide / 2008 - 2028-401 Wardersee / 2011 - 2030-303 NSG Aalbekniederung / 2010 - 2031-401 Traveförde / 2010 - 2121-402 Vorland St. Margarethen / 2010 - 2126-401 Kisdorfer Wohld / 2009 - 2130-491 Grönauer Heide / 2009 - 2226-401 Alsterniederung / 2011 - 2227-401 Hansdorfer Brook / 2012 - 2323-401 Unterelbe bis Wedel / 2008 und 2010 (Neufelder Koog) - 2328-401 NSG Hahnheide / 2008 - 2328-491 Waldgebiete in Lauenburg / 2009 - 2330-353 NSG Oldenburger See u.U. / 2011 - 2331-491 Schaalsee-Gebiet / 2012 - 2428-492 Sachsenwald-Gebiet / 2011 - 2527-421 NSG Besenhorster Sandberge / 2012 - 2530-421 Langenlehsten / 2010
CC-Landschaftselemente (Flächen)
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Landschaftselemente-Kataster -Flächenelemente-
CC-Landschaftselemente (Linien)
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Landschaftselemente-Kataster -Linienelemente-
CC-Landschaftselemente (Punkte)
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Landschaftselemente-Kataster -Punkteelemente-
Daten CD zur Broschüre "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein"
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Zu Karten 1 und 3 Es werden Gebiete mit besondere Bedeutung für den Vogel- und Fledermaus- schutz dargestellt. Verzichtet wurde auf die Darstellung der Prüfbereiche im Umfeld der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz. Die Prüfbereiche ergeben sich aus dem Textteil und der Tabelle II-1 der "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein". Nicht dargestellt wurden auch einige Gebiete, die zum Teil bereits durch die bestehenden Erlasse von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden oder die erst durch eine Erfassung identifieziert werden können. Welche Gebiete nicht dargestellt wurden, kann aus den Tabellen II-1 (S. 44) und III-10 (S. 81, 82) entnommen werden. Zu Karte 2 Es sind die bekannten Brutplätze von Greif- und Großvögeln sowie Brutkolonien empfindlicher Arten außerhalb von Schutzgebieten artbezogen mit Stand 2000-2005 dokumentiert worden. Für Planungen sind diese Daten eine erste Informationsgrundlage. Sie müssen aber durch Datenabfrage bei den in Tabelle II-2 (S. 45) angegebenen Institutionen und durch Datenermittlung auf Vorhabensebene aktualisiert werden. Traditionelle Brutgebiete des Wachtelkönigs und die Brutverbreitungs- schwerpunkte für die Rohr-, Wiesen- und Kornweihe sind auf Vorhabensebene zu ermittlen.
EG-Vogelschutzgebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU
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Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der gemeldeten EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete). Stand: Dezember 2008
EG-Vogelschutzgebiete (1:5.000) in Schleswig-Holstein LfU
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Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. Die Grenzverläufe im marinen Bereich der Nord- und Ostsee sind unverändert aus dem offiziellen Meldemaßstab 1:25.000 übernommen worden. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Vogelschutzgebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": Im Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Stand: Dezember 2008 (letzte techn. Anpassung: 10.04.2012)
Einzelbäume (landesweit)
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Per Werkvertrag (Büro KK+W) wurden über ein digitales Höhenmodell (Ergebnis der Berechnung aus DGM2 und Vegetationshoehenlayer) alle Einzelbäume > 15m und < 40 m Höhe ermittelt; Atkiswaldflächen herausgefiltert.
Europäisches Netz Natura 2000 gemäß § 32 BNatSchG i.V.m. §23 LNatSchG
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SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979. FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992. Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht. Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
FFH-Gebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU
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Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
FFH-Gebiete (1:5.000) in Schleswig-Holstein LfU
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Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete FFH-Gebiete. (Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008) Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Im Norden des FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (0916-391) reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
FFH-Monitoring der Lebensraumtypen (2001 - 2006)
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Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.
FFH-Monitoring der Lebensraumtypen (2007-2012)
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Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Fische
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen
Fische in FFH-Gebieten
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen
Fischotter
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IUCN-Standard-Kartierungen zum Fischotter in Schleswig-Holstein im Jahr 1999/2000, 2004 und 2009, Daten von Wasser-Otter-Mensch 2006 - 2008
Fischotterkartierung 2016
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Zur fachlichen Darstellung des Erhaltungszustandes i.S.d. Artenmonitorings nach FFH-RL
Fischotterkartierung 2022-2023
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Landesweite Kartierung der Fischotter nach IUCN-Standard 2021 - 2023 Daten aus einer gemeinsamen Kartierung in Organisation des Wildtierkatasters SH 2021/2022, ergänzt durch weitere Erfassungen von Ehrenamtlichen und dem LfU bis zum 15.10.2023
Flache große Meeresarme und Buchten, FFH-LRT 1160
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Bekannte Vorkommen des LRT 1160 Ästuarien, Anhang I FFH-Richtlinie
Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)
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Flächen im öffentlichen Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF)
Fledermäuse
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fledermäuse
Fördergebiet Dauergrünland
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Fördergebietskulisse Dauergrünland
Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung nach §23 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §13 LNatSchG als Naturschutzgebiet erfüllt
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Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]). Herkunft der Gebietsvorschläge: Hauptherkunft 1. landesweite Biotopkartierung (bis 1993) sowie ergänzend durch Obere Naturschutzbehörde bewertete NSG-Vorschläge Dritter. Hinweis: Die Vorschläge sind behördenverbindlich soweit in die Landschaftsplanung übernommen (siehe dort und Attribut "Bestand"). Bei dem Datenbestand handelt es sich um Altdaten (Digitalisierung ab 1993 zunächst auf analogen Karten TK25), die technisch bedingt z.T. schlecht auf die DTK25-V passen Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige NSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für NSG-Vorschläge lautet: 5321.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS und R5 - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Gebiet, das eine Vorraussetzung für eine Unterschutzstellung nach §26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllt
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Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]). Die Zuständigkeit für die Planung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind LSG-Vorschläge (Bestand=3), die außerhalb von NSG und NSG-Vorschlägen (Bestand=3) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung verschiedener Vorlagen (analog/digital) und unter Anpassung an andere Schutzkategorien (siehe Feld "BEMERKUNG") und z.T. Kartengrundlagen entstanden. Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar. Die "GEBIETSNR" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige LSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG-Vorschläge lautet: 5322.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich R5 und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems
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Das Shape beinhaltet die Geometrien der Biotopverbund- planung des LLUR-SH - regionale/kreisweite Ebene. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen der Landschaftsrahmenplan-Entwürfe für die Planungsräume I - III (Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018)
Gebiete mit besonderer Erholungseignung
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Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Gebietsnummern zum Biotopverbundsystem , regional
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Das Shape enthält die Gebietsnummern sämtlicher in den Erläuterungstexten beschriebenen Schwerpunktbereiche. Für einige Schwerpunktbereiche liegen keine Erläuterungen und damit auch keine Gebietsnummern vor.
Gesamtmoorkulisse für das Moorschutzprogramm
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Die Gesamtmoorkulisse basiert auf Erhebungen und Auswertungen der Abteilung Geologie und Boden des LLUR sowie auf Biotopkartierungsergebnissen der Abteilung Naturschutz und unterscheidet nicht in Hoch- und Niedermoor. Verschneidung der Einzellayer: - moore_bs_60_utm32.shp (Moore größer 60cm; B. Burbaum Abt.6 ) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Biotope_auf_moorboeden_utm32.shp (W.Petersen, Dez.51) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Moorwald_Auenwald.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Natura2000\FFH-LRT\Moorwald-Auwald\) - Hochmoorvegetation.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Hochmoorvegetation\Geodaten\) - Moorkataster.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorkataster\Geodaten\)
Grenze der atlantisch/kontinentalen biogeografischen Region
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Linienthema zur Darstellung der Grenze zwischen der atlantischen (Hauptnaturräume der Marsch, Unterelbe und Geest)und der kontinentalen (Naturräume des Hügellandes und der Mecklenburgischen Seenplatte sowie Vorland sowie der Mittelelbe-Niederung) biogeografischen Region für den Aufgabenbereich Natura 2000. Grundlage ist die naturräumliche Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, hier die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung auf den Massstab 1:25.000 umgearbeiteten Grenzen der Naturräume. Weitere Modifizierung im Raum Geesthacht (Grenze atl. / kont. Für die Elbe pragmatisch bei Staustufe Geesthacht gesetzt)
Grünlandwirtschaft Moor (Vertragsnaturschutz)
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Es wird die Vertragsart "Grünlandwirtschaft Moor" im Vertragsnaturschutzes dargestellt.
Halligprogramm
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Kulisse für den Vertragsnaturschutz für den Bereich der Halligen Gröde, Hooge, Langeneß, Nordstrandischmoor, Oland, Südfall und Süderoog.
Heuschrecken
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Heuschrecken
Historische Knicklandschaften
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Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Käfer
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Käfer
Kartierkulisse der SH4 Biotopkartierung mit gesamten Flächen
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Grundlage der Biotopkartierung 2014 bis 2020 war eine landesweite Prüfkulisse. Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erarbeitet und stellt den Suchraum für zu kartierende Biotope dar. Dabei wurden bestimmte Bereiche von vornherein ausgeschlossen (z.B. Siedlungsbereiche). Die hier dargestellten Flächen umfassen alle 2014 bis 2020 flächenhaft kartierten Grundflächen. Die Kartierergebnisse werden in einem separaten Gesamtdatensatz als erfasste Wertbiotope (= gesetzlich geschützten Biotope und/oder FFH-Lebensraumtyen) und Nichtwertbiotope (= nur Biotoptyp ohne Schutzstatus) dargestellt. Die hier vorliegende Kartierkulisse dient lediglich der Übersicht, welche Flächen im Rahmen der landeswieten Biotopkartierung 2014 bis 2020 begutachtet wurden.
Kompensationskataster
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Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Krebse
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Krebse (Überwiegend Kiemenfusskrebse, wenige Großkrebse! Großkrebse werden als "fischereirechtlich relevante" Artengruppe überwiegend bei dem shape: "Fische" mit-behandelt)
Kulisse Erschwernisausgleich 2022
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Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Es wurden lediglich Flächen ab einer Größe von 1.000 qm in die Kulisse aufgenommen.
Kulisse Erschwernisausgleich 2023
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Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.
Landschaftsschutzgebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU
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Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Landschaftsschutzgebiet gemäß §26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §15 LNatSchG
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Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschafts- schutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis Die „Gebietsnr“ (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld „Jahr“- als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Libellen
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Libellen
Maritime Daten der Ostsee (hier Lebensraumtypen 1110 und 1170)
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Bekannte Vorkommen des LRT 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, Anhang I FFH-Richtlinie und Vorkommen 1170 Riffe gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Maritime Lebensraumtypen der Nord- und Ostsee
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Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Maßnahmen_Moor_Fläche
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Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Maßnahmen-, Prüf- und Ausschlusskulisse FCS-Maßnahmen Rotmilan
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Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten - Arbeitshilfe zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange in Schleswig-Holstein - Stand Juni 2021
Mollusken
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Daten zum Vorkommen der Mollusken
Moorkataster
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Grundlage für den Aufbau des GIS-gestützten Moorkatasters 2004 ist die Moorbodenerwartungskarte Schleswig-Holsteins. Butenhoff (1997) beschreibt das Vorgehen zur Erstellung der Karte wie folgt: ¿Zunächst war eine Sichtung und Auswahl derjenigen Kartenwerke nötig, die eine Information über Moorflächen liefern." Hierzu zählen die Bodenkarte 1 : 25000 (BK 25), Geologische Karte 1 : 25000 (GK 25), Geologische Übersichtskarte 1 : 200000 (GÜK 200), Petrographische Karte 1 : 25000, Holozän-Mächtigkeitskarten 1 : 25000 und die Manuskriptkarte für die BK 25, GK 25, GÜK 200 sowie die topographischen Karten (TK 25). Bei der Arbeit mit der digitalen Moorkarte zeigte sich, dass die Karte nicht alle Moorböden erfasst. Dies ist auf die heterogene Herkunft der Eingangsdaten, die bei der Kartenerstellung verwendet wurden, zurückzuführen. Die digitale Moorbodenerwartungskarte gibt daher nur die digital erfassten Moorbodenflächen wieder, der Erfassungsfehler der digital verfügbaren Moorbodenerwartungskarte ist bei weitergehenden Auswertungen zu berücksichtigen. (Quelle: Trepel, M. (2004): Aufbau eines landesweiten GIS-gestützten Moorkatasters für Schleswig-Holstein, CAU-Ökologiezentrum im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt SH)
Moor- und Auenwaldkartierung der Lebensraumtypen
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Ermittlung und Erfassung von Vorkommen der prioritären Lebensraumtypen nach Anhang 1 FFH-Richtlinie außerhalb der FFH-Gebietskulisse; der textliche Endbericht kann bei den fachlich zuständigen Kollegen angefordert werden.
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
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Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz - NPG) vom 17. Dezember 1999 [GVOBl. Schl.-H. S. 518] (letzte Änderung: Gesetz v. 13.12.2007, [GVOBl. Schl.-H. S. 499]) Die hier vorliegende NP-Grenze wurde vom LLUR Abt.5 erstellt. Die Originaldaten des LKN sind zu finden unter: Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten \np_original_LKN_utm32.shp Diese Version wurde nicht mit anderen Schutzgebietskategorien abgestimmt. Die NP-Grenze ist im eigentlichen Sinne dynamisch. Weitere Informationen zum Nationalpark - wie zum Gesetzestext - finden Sie auf folgenden Internetseiten: http://www.nationalpark-wattenmeer.de/sites/default/ files/media/pdf/SH-Broschuere-Nationalparkgesetz.pdf https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ LKN/lkn_node.html Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Naturparke in Schleswig-Holstein LfU
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Digitale Karte der Naturparke gemäß § 16 LNatSchG (2010). Stand: Oktober 2008
Naturraum
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Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Naturschutzgebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU
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Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: laufende Anpassung.
Naturschutzgebiete (1:5.000) in Schleswig-Holstein LfU
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Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: März 2022
Naturschutzgebiet gemäß §23 BNatSchG i.V.m. §13 LNatSchG
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Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).
Naturwald der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR)
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Naturwald in öffentlichem Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Das Shape enthält alle Nachmeldungen und Tranchen zur Erreichung des Zieles der Ausweisung von 10% Naturwald in öffentlichem Eigentum auf Flächen der SHLF. Nicht enthalten sind die zu den 10% gehörenden Flächen der Stiftung Naturschutz, des Zweckverbandes Schaalseelandschaft, der Stadt Lübeck und des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie weiterer Gebietskörperschaften. Die Information zur Basis des Schutzstatus (Gesetz, Erlass und Selbst) stammen aus einem Shape von 2019 und sind daher für einige Flächen nicht enthalten (NULL-Werte).
Ökokonto
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Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Ostsee Ästuarien, FFH-LRT 1130
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Bekannte Vorkommen des LRT 1130 Ästuarien, Anhang I FFH-Richtlinie
Pflanzenbezogenen Datenbestand des Raabe-Atlas (Verbreitungskarten für Schleswig-Holstein)
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Gegenstand des Werkvertrages war es, den pflanzenbezogenen Datenbestand des Raabe-Atlas (Verbreitungskarten für Schleswig-Holstein) in das WinArt-Format zu überführen, so dass eine punktbezogene Auswertung der kartierten Arten erfolgen kann. Für die punktbezogene Auswertung im Programm WinArt war die Anpassung folgender Dateien erforderlich: 1. Datei für die Adressen der Kartierer: *ad.dbf 2. Datei für die punktbezogenen Daten der Erfassung: *pk.dbf 3. Datei für die während der Kartierung neu erfassten Arten, die nicht in der Referenzliste von WinArt auftauchen: *rl.dbf Die ebenfalls erforderlichen Dateien für die Kopfdaten (*.ko.dbf), Rasterdaten (*ra.dbf) und für Literaturangaben (*li.dbf) blieben leer. Die oben genannten Dateien wurden für die Artengruppen der Gefäßpflanzen erstellt. Moose und Flechten wurden innerhalb der WinArt-Kartierung nicht aufgenommen. Die Dateinamen setzen sich zusammen aus a) dem Kürzel für die Artengruppe (G), der Abkürzung für die Raabe-Kartierung (RAB) und den durch WinArt vorgegebenen Dateiendungen (Bsp.: G_RAB_pk.dbf enthält die punktbezogenen Daten für der Gefäßpflanzen).
Prüfkulisse der Biotopkartierung (Phase 2 ab 2016)
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Im Zuge des Kartierjahres 2016 wurden Flächen vorhandener Kartierung, hier Biotopkartierung Phase1, aus der zusammengesetzten Prüfkulisse entfernt. Die Kreise Segeberg und Rendsburg-Eckernförde sind, wegen der Vergabe im Jahr 2016, nochmals unterteilt. Segeberg in die Teile "Teil1-west", "Teil2-ost" und "Norderstedt", Rendsburg-Eckernförde in "Teil1-nord" und "Teil2-süd". Grundlage der Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Flächen, die bestandteil der Ausschlusskulisse sind (siehe Ausschlusskulisse_Biotopkartierung.README), wurde von der Prüfkulisse abgeschnitten. Da die zugrundeliegenden Fachdaten teilweise veraltet sind oder ehemals auf gröberen Maßstabsebenen abgegrenzt wurden (Bsp: TK 25), bzw. auf berechneten Polygonen basieren (z.B. Fließgewässer, Alleen), dient die Prüfkulisse als Suchraum für zu kartierende Biotope, welche sich jedoch im Einzelnen auch über die vorliegenden Außenränder hinweg erstrecken können. Ferner wird durch die implizierten Fachdaten und deren Teilflächen eine Abschätzung der zu kartierenden Wertflächen in ha möglich. Diese Teilflächen wurden aus den Fachdaten ermittelt und entsprechend der DTK5 nach Kreisen und Losen aufgeteilt.
Puffer um die EG-Vogelschutzgebiete (1:5.000)
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50 m Puffer um die europäischen Vogelschutzgebiete - SPA Gebiete im Maßstab 1:5.000
Puffer um die FFH-Gebiete (1:5.000)
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50m Puffer um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000 FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. April 1979 die rechtlichen Grundlagen für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000" bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
RAMSAR Gebiete in Schleswig-Holstein LfU
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Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.
Rastplätze für wandernde Vogelarten
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Es wird die Vertragsart "Rastplätze für wandernde Vogelarten" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Grundlage dieser Kulisse ist eine fachlilche Auswertung ornithologischer Daten aus Ornitho.de und dem Gänsemelder.
Riffe, FFH-LRT 1170 / (FFH_LRT_1170_Ostsee.shp)
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Bekannte Vorkommen des LRT 1170 Riffe gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Sandbänke, FFH-LRT 1110 / (FFH_LRT_1110_Ostsee.shp)
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Bekannte Vorkommen des LRT 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, Anhang I FFH-Richtlinie
Säugetiere Allgemein
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Alle Fundpunktdaten zur Verbreitung von "sonstigen Säugetieren" (Alle Arten der Gruppe bis auf Fischotter und Fledermäuse)
Schiffsbasierte Rastvogelzählungen Unterelbe
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Die Daten stammen aus den monatliche Zählfahrten mit einem Schiff entlang der Unterelbe zwischen Mühlenberger Loch (HH) und AKW Brokdorf (Schleswig-Holstein). Die Daten geben die Ergebnisse von 2012 bis 2017 wieder. Die Erfassung von der Wasserseite aus erfolgt nicht punktgenau, sondern bezieht sich auf definierte Zählgebiete (s.o.); die Rechts-und Hochwerte geben den Mittelpunkt der einzelnen Zählgebiete an. Die Fahrten werden durch die Integrierte Station Unterelbe (ISU) in Haseldorf organisiert. An den Zählungen sind auch ehrenamtliche Zähler/innen beteiligt.
SH4 Biotopkartierung der Alleen, Knicks, Feldhecken und Baumreihen
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Die Knickermittlung ist Bestandteil der landesweiten Biotopkartierung 2014-2021. Die Elemente wurden von einem vom LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
SH4 Biotopkartierung der Feldgehölze
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Die Feldgehölze wurden per Luftbildauswertung erfasst und abgegrenzt. Der Biotoptyp ist lediglich zweistellig vergeben (= HG), da keine Erfassung im Gelände erfolgte, was für eine Differenzierung im dreistelligen Biotopcode erforderlich ist. Für die Ansprache der Feldgehölze gelten folgende Anforderungen: • überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen • mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2.000 Quadratmetern („Gehölze“ nach Basis-DLM werden 50 m² < 1.000 m² manuell entsprechend der Digitalisierstandards zu erfassen sind). • nicht direkt an Wald angrenzend • überwiegend mit Bäumen und/oder Sträuchern bewachsen, einschließlich nicht entsprechend bewachsener untergeordneter Abschnitte (z.B. Trockenrasen) • keine lineare Struktur oder durchschnittlich breiter als 15 m
Stechimmen
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Fundpunktdaten zur Verbreitung der Stechimmen, Bienen und Wespen Die Daten zur Verbreitung der Stechimmen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt. In diesem ersten Datenbestand sind es nur gesicherte Daten bis ca. zum Jahr 2020. Aktualisierung in der Folge mind. zweimal jährlich.
Strandseen der Küste (Lagunen), FFH-LRT 1150
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Bekannte Vorkommen des LRT 1150 Strandseen der Küste (Lagunen) gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Strukturreiche Kulturlandschaften (LRP 2, 4, 5)
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Das Shape beinhaltet die "Strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitte" der Landschaftsrahmenpläne in den Planungsräumen II (OH, HL), IV (IZ, HEI) und V (NF, SL). Für den Planungsraum I (PI, SE, OD, RZ) liegt ein weiteres Shape als LANU-intern verwendbarer Entwurf vor (siehe unter K/LANIS --> Kulturlandschaften --> strukt_kultur_lrp1 vor. Weitere Erläuterungen siehe Landschaftsrahmenpläne II, IV und V.
Themenportal Vorkaufsrecht Kulissenfinder
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Das Themenportal Vorkaufsrecht Kulissenfinder gibt Notaren vor der Beurkundung eines Kaufvertrages die Gewissheit, ob das zu verkaufenden Grundstück vom Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG betroffen ist. Mit Hilfe dieses Informationssystems kann über eine Suchfunktion nach Flurstücken gesucht werden. Als Ergebnis wird dem Suchenden eine ausdruckbare PDF-Datei als begründende Unterlage für die Beurkundung eines Kaufvertrages angeboten. Der Zugang zu dieser Anwendung ist passwortgeschützt. Es gibt eine Funktionskennung, die den Notaren in SH mitgeteilt wurde/wird.
Tote Otter
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Zusammenstellung der Fischotter-Totfunde in Schleswig-Holstein
Vegetationsfreies Schlick, - Sand- und Mischwatt, FFH-LRT 1140
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Bekannte Vorkommen des LRT 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Verbreitung von Rastvögeln
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Verbreitung von Rastvogelarten in Schleswig-Holstein. Zur Frage, welche Datensätze zweckmäßig herausgegeben werden, gibt die Datei "Artenliste_Vogeldatenbank.xls" eine Hilfe: Sie Enthält nach den Jahreszahlen die Spalte "Bemerkung". Dort ist entweder "Landeserfassung" oder etwas anderes eingetragen. "Landeserfassung" bedeutet, dass Verbreitung und Bestand in einem Jahr vollständig erfasst worden sind. Wird nach relevanten Daten im Zuge von Eingriffsplanungen gefragt, dann genügt es, von diesen Arten jeweils nur die neueste Erfassung herauszugeben. Steht in der Spalte "Bemerkung" hingegen "Zufallsdaten" oder "Projekterfassung", dann sind die in einem einzelnen Jahr erhobenen Daten nicht zwangsläufig vollständig oder repräsentativ. Für diese Arten sollten deshalb die Daten der letzten 5 Jahre Verwendung in Eingriffsplanungen finden. Das gewährleistet, dass alle bekannten Vorkommensorte aus jüngerer Zeit in der Umgebung eines geplanten Eingriffs abgebildet werden. Es ist dabei weniger wichtig, ob an diesen Orten nur 1x oder 5x in 5 Jahren gebrütet wurde, denn der Ort ist mindestens in manchen Jahren zum Brüten geeignet. In Zweifelsfällen geben die fachlich Zuständigen Auskunft.
Waldflächen > 5ha gemäß ALKIS 2019
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Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand des ATKIS/Basis-DLM wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und so ein blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein erzeugt. Diese Waldflächen wurden mit einer Aggregationsentfernung von 30m aggregiert und die Flächengrößen >= 5 ha (nach Neuberechnung der Flächen) ausselektiert. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Wald- und Gehölzflächen in Schleswig-Holstein
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Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben. ! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.
Weidewirtschaft (Vertragsnaturschutz)
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Es wird die Vertragsart "Weidewirtschaft" im Vertragsnaturschutzes dargestellt.
Weide-Wirtschaft Marsch / Weide-Landschaft Marsch (Vertragsnaturschutz)
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Es wird die Vertragsart "Weidewirtschaft_Marsch_Weidelandschaft_Marsch" im Vertragsnaturschutzes dargestellt.
Weidewirtschaft-Moor (Vertragsnaturschutz)
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Es wird die Vertragsart "Weidewirtschaft_Moor" im Vertragsnaturschutzes dargestellt.
Wertgrünland
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Es wird die Vertragsart "Wertgrünland" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Selektion aller Biotopflächen, die vollständig oder anteilig den Biotoptyp arten- und strukturreiches Dauergrünland (VO-Nr. 11) umfassen.
Winterquartiere für Amphibien und Reptilien im Rahmen der Amphibieninitiativen der Stiftung Naturschutz S.-H.
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Der shape-file stellt die im Rahmen der Amphibienhilfsmaßnahmen durch die Stiftung-Naturschutz durchgeführten flächigen Maßnahmen dar.

Hinweis: Es werden nur die ersten 100 Verweise angezeigt!


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