Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
Es wird die Vertragsart "Wertgrünland" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Selektion aller Biotopflächen, die vollständig oder anteilig den Biotoptyp arten- und strukturreiches Dauergrünland (VO-Nr. 11) umfassen.
Es wird die Kulisse der Waldstandorte innerhalb von FFH-Gebieten und mit Vorkommen der FFH-Wald-LRT dargestellt. Grundlage hierfür ist eine Auswertung der Ergebnisse der Biotopkartierung mit Stand 2021 nach Vorkommen von Wald-LRT in FFH-Gebieten.
Es wird die Vertragsart "Rastplätze für wandernde Vogelarten" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Grundlage dieser Kulisse ist eine fachlilche Auswertung ornithologischer Daten aus Ornitho.de und dem Gänsemelder.
Es wird die Vertragsart "Ackerlebensraum" dargestellt. Diese bezieht sich auf alle Ackerflächen auf Mineralböden (also nicht auf Moor- und Anmoorstandorten).