Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasserstockwerken führen in einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsgebiete. Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist rechtlich nicht normiert. Eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen daher nicht. Der Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.
Damit die Versorgung mit sauberem Trinkwasser auch langfristig gesichert werden kann, ist der flächendeckende Grundwasserschutz gesetzlich verankert. In Regionen, die für die Trinkwassergewinnung von besonderer Bedeutung sind, können außerdem Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden.
Darstellung der Außengrenze der in Schleswig-Holstein zur Neuausweisung geplanten Trinkwasserschutzgebiete. Die Darstellung entspricht dem jeweiligen Kenntnis- und Planungsstand.
Darstellung der parzellenscharfen Abgrenzung der per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein und ihrer Zonengliederung. Die Daten enthalten alle festgesetzten Schutzzonen mit Ausnahme der Zone I.
Als wasserwirtschaftliche Basisdatengrundlage wird seit 2002 das Amtliche digitale Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) im Erfassungsmaßstab 1:5.000 nach fachlichen Vorgaben des LLUR in Zusammenarbeit mit MEKUN Ref. 44, LKN FB 42-44 und den Bearbeitungsgebietsverbänden der Wasser- und Bodenverbände erstellt. Das AWGV ist die erforderliche Grundlage für alle Daten und Auswertungen im Zusammenhang mit Oberflächengewässern und Einzugsgebieten u.a. im Rahmen der wasserbezogenen EU-Richtlinien (z.B. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrichtlinie (HWRL)). Das AWGV besteht aus den folgenden integrativ miteinander verbundenen digitalen Teilkomponenten, deren geometrische und attributive Konsistenz gemäß der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herzustellen und dauerhaft zu pflegen ist: 1. Das Gewässernetz im Digitalen Anlagenverzeichnis (linienhaft modelliertes DAV-Gewässernetz einschließlich der Durchflusslinien durch Seen und flächenhafte Fließgewässer, ursprünglich erstellt ausgehend von den BasisDLM-Daten des LVermGeo mit Stand 2000) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN (für Landesgewässer). 2. Das Gewässerkundliche Flächenverzeichnis (GFV) mit den oberirdischen Einzugsgebieten zum DAV-Gewässernetz in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 42 LfU. 3. Die Seen (ursprünglich erstellt ausgehend von den Flächen im BasisDLM des LVermGeo mit Stand 2008) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 43 LfU. 4. Das digitale Anlagenverzeichnis (DAV) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN, bestehend aus dem Anlagenverzeichnis selbst (DAV mit Bauwerken und Anlagen an Gewässern). 5. Das digitale Strukturverzeichnis (DSV mit Angaben zur Gewässerstruktur und -morphologie und zu den LAWA-Gewässerkennzahlen) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit der Dezernate 41 und 42 LfU. 6. Dem digitalen Deichverzeichnis (DDV mit Deichverläufen und Bauwerken in Deichen) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der WBV und des LKN (nur Bestätigung). 7. Das digitale Maßnahmenverzeichnis (DMV inklusive GIS-Viewer) stellt die GIS-Anbindung für die Maßnahmen-Datenbank, 2. Ausbaustufe (MDBII), dar. Es dient allen Verfahrensbeteiligten zur GIS-gestützten Dokumentation des Planungs- und Finanzierungsverfahrens von Maßnahmen und Flächensicherungen, die zur Erreichung der von den EU-Richtlinien vorgegebenen Ziele geplant und durchgeführt werden. Alle Teilkomponenten sind auf dem zentralen AWGV-Server bei DATAPORT eingestellt und werden dort von den zuständigen Stellen gepflegt.