Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. Die Grenzverläufe im marinen Bereich der Nord- und Ostsee sind unverändert aus dem offiziellen Meldemaßstab 1:25.000 übernommen worden. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Vogelschutzgebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": Im Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Stand: Dezember 2008 (letzte techn. Anpassung: 10.04.2012)
Die Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“ ist eine Teilfunktion der natürlichen Bodenfunktion „Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen“ (BBodSchG, § 2, Abs. 2, Punkt 1.b). Ein Bewertungskriterium hierfür sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert „Feldkapazität“, die die Menge an Wasser kennzeichnet, die im Boden entgegen der Schwerkraft zurückgehalten werden kann. Je höher das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität ist, desto mehr und länger wird das Wasser dem Kreislauf Atmosphäre – Boden – Gewässer entzogen und steht bodenbezogenen Prozessen wie z. B. der Versorgung der Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen oder Zersetzung organischer Substanz zur Verfügung. Die konkreten Werte für das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität werden in fünf Stufen von sehr gering bis sehr hoch klassifiziert. Je höher das Wasserrückhaltevermögen ist, desto höher ist auch die Erfüllung der Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“. Vor allem bei großräumigeren oder die Naturraumgrenzen überschreitenden Planungen, stellt eine Übersicht nach (landesweit) einheitlichen Klassifikationen, die nicht naturräumlich differenziert sind, häufig eine fachlich angemessene Grundlage dar. Um möglichst viele Nutzer zu erreichen und verschiedene Zwecke abdecken zu können, stellt das LLUR das Kartenwerk in fünf verschiedenen Maßstabsebenen bereit: 1 : 2.000 für die konkrete Landbewirtschaftung oder Bauausführung vor Ort oder für eine hochaufgelöste Planung, 1 : 25.000 für Planungen auf Gemeindeebene, 1 : 100.000 für Planungen in größeren Regionen, 1 : 250.000 für eine landesweit differenzierte Planung, 1 : 1000.000 für eine landesweite bis bundesweite Planung.
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BK) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen auf insgesamt ca. 290.000 ha (ca. ein Fünftel der Landesfläche). Die Prüfkulissen wurden auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt.
Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Allee die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Linien im Bereich der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die aktuell noch nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BK-Gesamt-) Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BK-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 2 (2015-2020),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring
Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Dies umfasst Beobachtungsdaten folgender Gruppen: Pflanzen * Flechten * Amphibien und Reptilien Brut- und Rastvögel * Fische Heuschrecken Käfer Krebse Libellen Mollusken Netzflügler Säugetiere (ohne Wolf) Schmetterlinge Stechimmen
Bei den Daten handelt es sich sowohl um geprüfte, aber auch ungeprüfte Angaben. Dies kann über die Angabe in der Attributspalte „Qualität“ eingesehen werden und ist entsprechend zu beachten.
Für die mit „*“ markierten Artgruppen ist die Integration der Daten in das neue Format noch nicht vollständig erfolgt, daher kann ein Großteil dieser Artengruppen im Themenportal Artdaten Online noch nicht abgerufen werden. Hierfür bittet das Landesamt für Umwelt um Anfrage per Mail an arterfassung@lfu.landsh.de Verbreitungsdaten zum Wolf finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html
Nachfolgend werden für die unterschiedlichen Artengruppen Bemerkungen zum Datenbestand aufgeführt:
Amphibien / Reptilien: insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring)
Fische: Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Käfer: Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen.
Libellen: Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum
Mollusken: Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Säugetiere (außer Fledermäuse): Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus.
Schmetterlinge: Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Amphibien / Reptilien = insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Fische = Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Käfer = Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen. Libellen = Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum Mollusken = Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Säugetiere (außer Fledermäuse) = Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus. Schmetterlinge = Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Aktualität der Daten:
seit 01.04.1801 , gegenwärtig aktuell
Der Datensatz Bohrungsdichte ist ein Hilfslayer zum Datensatz „Bohrungen in Schleswig-Holstein“ für die Anzeige der Bohrungsverteilung in kleinen Maßstäben, in denen die Darstellung von einzelnen Punkten nicht mehr sinnvoll ist. Dargestellt ist die Anzahl der Bohrungen in einem 10x10 km Raster. Der Layer Bohrungsdichte wird nur unregelmäßig in größeren Abständen neu berechnet und zeigt daher nicht den tagesaktuellen Stand der Bohrungsverteilung in Schleswig-Holstein an.
Tiefere eiszeitliche Wasserleiter sind in weiten Teilen Schleswig-Holsteins verbreitet. Sie sind von dem oberflächennahen, abgedeckten bzw. nicht abgedeckten Wasserleiter durch bindige Horizonte - eiszeitliche Geschiebemergel, Schluffe und Tone - mit einer Mächtigkeit von wenigstens 5 m getrennt sind. Die darstellungsrelevante Mindestmächtigkeit eines tieferen eiszeitlichen Wasserleiters beträgt 5 m. Bei solchen Mächtigkeiten ist, abhängig von der örtlichen Gesamtmächtigkeit und den Entstehungsbedingungen der eiszeitlichen Sedimentfolge, prinzipiell auch eine Abfolge mehrerer tiefer eiszeitlicher Wasserleiter möglich. Sie reichen maximal bis in Tiefen von -100 mNN. Größere Tiefen werden nur noch in eiszeitlichen Rinnen erreicht.
Dargestellt ist das oberflächennahe Wasserleitersystem bis 50 m unter Geländeoberfläche in Schleswig-Holstein. Es ist nahezu flächendeckend ausgebildet und umfasst abgedeckte (Brauntöne) und nicht abgedeckte (blaue Farben) Grundwasserleiter.
Aktualität der Daten:
seit 01.04.1801 , gegenwärtig aktuell
Die Abteilung Geologie und Boden des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU-SH) ist als staatlicher geologischer Dienst für Schleswig-Holstein für die Archivierung und öffentliche Bereitstellung aller im Bundesland durchführten Bohrungen zuständig. Diese Daten werden entsprechend §19 Geologiedatengesetz (GeolDG) öffentlich bereitgestellt. Dafür werden alle an das LfU-SH übermittelten Bohrungsinformationen digital erfasst und in einen einheitlichen Datenschlüssel, das SEP3 Format zur Beschreibung von Bohrungsdaten, überführt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von in der Regel 5 Jahren sind diese geologischen Fachinformationen öffentlich verfügbar. Nachweisdaten wie Informationen zur Lage, dem Bohrdatum oder der Bohrtiefe sind dabei immer frei verfügbar, nach Ablauf der Schutzfrist können zusätzlich über eine link weitere Fachinformationen zum geologischen Bohrprofil abgefragt und als PDF exportiert werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen, wird nicht übernommen.
Aktualität der Daten:
seit 01.04.1801 , gegenwärtig aktuell
Die Abteilung Geologie und Boden des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU-SH) ist als staatlicher geologischer Dienst für Schleswig-Holstein für die Archivierung und öffentliche Bereitstellung aller im Bundesland durchgeführten Bohrungen zuständig. Dafür werden alle an das LfU-SH übermittelten Bohrungsinformationen digital erfasst und in einen einheitlichen Datenschlüssel, das SEP3 Format zur Beschreibung von Bohrungsdaten, überführt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von in der Regel 5 Jahren sind diese geologischen Fachinformationen öffentlich bereitzustellen. Über den Datensatz „Tiefbohrungen (Bergrecht) Schleswig-Holstein“ kann der aktuelle digitale Datenbestand an Tiefbohrungen nach Bergrecht in der Bohrungsdatenbank recherchiert werden. Dies ist eine Selektion von vorwiegend von der KW-Industrie erhobenen Daten. Die Nachweisdaten wie Informationen zur Lage, dem Bohrdatum oder der Bohrtiefe sind dabei immer frei verfügbar, nach Ablauf der Schutzfrist können zusätzlich über einen Link weitere Fachinformationen zum geologischen Bohrprofil abgefragt und als PDF exportiert werden.