Monatlicher Dränageabfluss (von November 1960 bis Oktober 2021) für Schleswig-Holstein in mm pro Monat und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Unter dem Oberbegriff „Dränageabfluss“ werden alle durch anthropogene Eingriffe geschaffenen künstlichen Abflusswege (Grabendränage, Rohrdränage) bezeichnet. Hydraulisch wirkt diese Abflusskomponente ähnlich wie der Zwischenabfluss, d.h. ein Vorfluter wird mit nur geringer Zeitverzögerung nach einem abflussauslösenden Niederschlagsereignis erreicht.
Natürliche (potentielle) Wassererosionsgefährdung nach DIN 19708 (2005-02) bezogen auf die Nettofeldblockfläche (ohne Landschaftselemente (meist Knicks oder kleine Gehölze) und ohne nicht beihilfefähige Flächen (oft Teiche o. ä.)) in t/ha/a, Berechnung auf Grundlage des K = Bodenerodierbarkeitsfaktors (berücksichtigt die Oberbodenart), S = Hangneigungsfaktors sowie R = Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors (pauschal 50). Die Karte wird in drei Maßstäben Vertrieben: Feldblockbezogen (bis 1:199.999), Übersichtskarten in den Maßstabsbereichen 1:200.000-999.999, sowie ab 1:1 Mio.
Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren).
Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert.
Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.
Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Artenzahlkarte (LAEA10): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Messtischblatt (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-Q): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Viertel (=Quadrant) eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-16tel): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 16tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Artenzahlkarte (MTB-64tel): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 64tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Fundpunktkarten: Fundpunktgenaue Darstellung der Verbreitung einer Art; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen oder räumlich auf maximal 4 MTB eingeschränkt sein
Rasterverbreitungskarte (LAEA10): Darstellung der Verbreitung einer Art im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster
Rasterverbreitungskarte (MTB): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblatt-Rasters (MTB)
Rasterverbreitungskarte (MTB-Q): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-Q)
Rasterverbreitungskarte (MTB-16tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-16tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Rasterverbreitungskarte (MTB-64tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-64tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.