Es wird die Vertragsart "Wertgrünland" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Selektion aller Biotopflächen, die vollständig oder anteilig den Biotoptyp arten- und strukturreiches Dauergrünland (VO-Nr. 11) umfassen.
Es wird die Vertragsart "Ackerlebensraum" dargestellt. Diese bezieht sich auf alle Ackerflächen auf Mineralböden (also nicht auf Moor- und Anmoorstandorten).
Unter industriellem und gewerblichem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Dazu gehören auch kommunalähnliche Abwässer, die biologisch gereinigt werden und Kühlwässer aus Kraftwerken sowie Spülwässer aus der Wasseraufbereitung.
Bei der konventionellen Siedlungsentwässerung wird das Niederschlagswasser schnell und vollständig in einem Kanal gesammelt und fortgeleitet. Das aufnehmende Gewässer kann dadurch hydraulische und qualitative Beeinträchtigungen erleiden. Als moderne Alternative ist heute die oberirdische, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in den Vordergrund getreten, die z.B. bereits im Rahmen der Bauleitplanung Berücksichtigung findet. Damit können sich der Bau von Regenrückhaltebecken erübrigen und ökonomische Vorteile bei der Kanalisation ergeben.
Im digitalen Seenverzeichnis sind alle nicht berichtspflichten Seen in Schleswig-Holstein zusammengefasst, welche eine Seefläche kleiner 50 ha jedoch i. d. R. größer als 5 ha aufweisen und/oder Teil eines FFH-Gebietes oder ein anerkanntes EU-Badegewässer sind.
Für die Ableitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Böden sind u.a. umfassende Kenntnisse über den Grad der tatsächlich schon eingetretenen Belastungen und Schäden unabdingbar. Mit dem Aufbau des Bodenbelastungskatasters Schleswig-Holstein wird eine flächendeckende Erfassung und Darstellung des Belastungsgrades schleswig-holsteinischer Böden zu erreichen versucht. Ca. 2000 Standorte sollen hierzu geowissenschaftlich aufgenommen, beprobt und insbesondere auch hinsichtlich der Gehalte an organischen und anorganischen Schadstoffen untersucht werden. Mit Hilfe des Katasters sollen einerseits die bereits vorhandenen Basis- (Hintergrund)-Belastungen über flächenhaft gestreute Stichprobenverfahren und darüber hinaus durch einzelne gezielte Untersuchungen abweichend hohe Schadstoffbelastungen in Einzelräumen ermittelt werden.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
Umgebungslärm in Schleswig-Holstein: Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurden entsprechend der Anforderung von § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Lärmkarten ausgearbeitet. Die Lärmkarten stellen auf Grundlage von Berechnungen die Lärmbelastungen anhand von Bereichen gleicher Laustärke in 5 dB(A) Abstufungen für das Bezugsjahr 2011 dar. Sie umfassen - Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsstärke über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr - Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit einer Verkehrsstärke über 30.000 Züge pro Jahr - Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr (nur Hamburg Fuhlsbüttel) - Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (Kiel, Hamburg, Lübeck). Zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie für den Zeitraum 2016-2018 wurde ein neues Projekt gestartet.
Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.