Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.
Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.
Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.
Oberirdische Einzugsgebiete des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses von Schleswig-Holstein nach der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als Teil des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnisses von Schleswig-Holstein (AWGV-SH)
Damit die Versorgung mit sauberem Trinkwasser auch langfristig gesichert werden kann, ist der flächendeckende Grundwasserschutz gesetzlich verankert. In Regionen, die für die Trinkwassergewinnung von besonderer Bedeutung sind, können außerdem Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden.