Die IED-Anlagen in Schleswig-Holstein werden als Anlagen zum Überwachungsprogramm veröffentlicht. Die zuständige Überwachungsbehörde erstellt das Überwachungsprogramm für die im Geltungsbereich des Überwachungsplanes liegenden Anlagen und veröffentlicht es. Das Überwachungsprogramm enthält neben den Anlagendaten jeweils die Angabe der Zeiträume, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden müssen. Dieses Überwachungsprogramm wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. In Schleswig-Holstein ist die Überwachungsbehörde für nach dem Bundes-Immissonsschutzgesetzt genehmgten Anlagen das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU).
Darstellt werden Standorte von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden. Angezeigt werden Anlagen, die in Betrieb oder genehmigt sind und vor der Inbetriebnahme stehen. Der Datenbestand ist ein Extrakt aus dem Fachinformationssystem LIS-A. Hinweis: Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen.
Darstellung der Außengrenze der in Schleswig-Holstein zur Neuausweisung geplanten Trinkwasserschutzgebiete. Die Darstellung entspricht dem jeweiligen Kenntnis- und Planungsstand.
Aktualität der Daten:
seit 01.04.1801 , gegenwärtig aktuell
Die Abteilung Geologie und Boden des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU-SH) ist als staatlicher geologischer Dienst für Schleswig-Holstein für die Archivierung und öffentliche Bereitstellung aller im Bundesland durchgeführten Bohrungen zuständig. Dafür werden alle an das LfU-SH übermittelten Bohrungsinformationen digital erfasst und in einen einheitlichen Datenschlüssel, das SEP3 Format zur Beschreibung von Bohrungsdaten, überführt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von in der Regel 5 Jahren sind diese geologischen Fachinformationen öffentlich bereitzustellen. Über den Datensatz „Tiefbohrungen (sonstige) Schleswig-Holstein“ kann der aktuelle digitale Datenbestand an sonstigen Tiefbohrungen (Bohrungen mit einer Endteufe >= 400 m, die nicht dem Bergrecht unterliegen) in der Bohrungsdatenbank recherchiert werden. Die Nachweisdaten wie Informationen zur Lage, dem Bohrdatum oder der Bohrtiefe sind dabei immer frei verfügbar, nach Ablauf der Schutzfrist können zusätzlich über einen Link weitere Fachinformationen zum geologischen Bohrprofil abgefragt und als PDF exportiert werden.
Die regionalisierten Abflusskennwerte (Reg2022) beschreiben die mit Hilfe statistischer Verfahren landesweit regionalisierten Abflusskennwerte MNQ, ZQ (Median/Zentralwert), MQ, Q330, MHQ und die HQ-Quantile für Schleswig-Holstein.
Die Daten wurden auf der Grundlage landesweit verfügbarer Geomerkmale und den Daten der vorhandenen Abflusspegel regionalisiert.
Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben.
! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.
Dargestellt ist die Verbreitung von untersuchungswürdigen Salinar-Gesteinen innerhalb der Salzstockumgrenzung zur Anlage von Wasserstoff-/Erdgas-Speicherkavernen und die maximal vertretbare Tiefe des Salzstockdaches. Die Salzstöcke sind aufgrund ihrer strukturellen Entwicklung intern komplex - aus den Salzgesteinen des Zechstein und des Rotliegend - als Doppelsalinare aufgebaut und weisen in ihren Flankenbereichen Überhänge auf. Zur Abgrenzung von untersuchungswürdigen Horizonten zur Speicherung von Wasserstoff bzw. Erdgas diente im Wesentlichen die Tiefenlage des Salzstockdaches (Top der Zechstein und Rotliegend-Ablagerungen) bis 1300 m u. NHN als maximal für die Aussolung von Kavernen vertretbare Tiefe (derzeitiger Kenntnisstand). Aus Bohrergebnissen lässt sich ableiten, dass lokal aufgrund der Ausbildung von mächtigen Hutgesteinen das solfähige Gestein auch innerhalb der ausgewiesenen Bereiche tiefer als 1300 m unter NHN liegen kann. Eine Nutzung der Flankenbereiche wird aufgrund der zu erwartenden, unterschiedlich ausgebildeten Überhänge nicht möglich sein.
Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.
Die Karte zeigt Potentialgebiete zur Anlage von Druckluftspeichern in Salzskavernen im Schleswig-Holsteinischen Festlandsbereich und die Lage der Salzstrukturen im Untergrund. Zur Abgrenzung von untersuchungswürdigen Horizonten zur Druckluftspeicherung in Salzkavernen diente im Wesentlichen die Tiefenlage des Salzstockdaches (Top der Zechstein- und Rotliegend-Ablagerungen) bis 800 m unter NHN als maximal für die Aussolung von Kavernen vertretbare Tiefe (derzeitiger Kenntnisstand).