Um Beeinträchtigungen des Grundwassers rechtzeitig erkennen zu können, unterhält das Land Schleswig-Holstein Messnetze zur Ermittlung des chemischen Zustands.
Entsprechend der EG-WRRL ist durch das Messnetz eine auf die Erfassung des Gesamtzustands ausgerichtete, überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands sicherzustellen. Die überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands wird landesweit in allen Grundwasserkörpern vorgenommen und hat folgende Aufgaben: - Überwachung des chemischen Zustands, - Beurteilung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper, - Überwachung grenzüberschreitender Grundwasserkörper sowie der Grundwasserkörper, aus denen Trinkwasser entnommen wird, - Erkennen natürlicher oder anthropogen verursachter Veränderungen der Grundwasserqualität, - Bereitstellung von Informationen für die Abschätzung von Langzeitentwicklungen natürlicher Bedingungen und anthropogener Schadstoffgehalte.
Die Beprobung der Messstellen im Rahmen der überblicksweisen Überwachung erfolgt derzeit zweimal je Bewirtschaftungszeitraum nach EG-WRRL, also alle 3 Jahre. In den tiefen Grundwasserkörpern, die ebenfalls in die überblicksweise Überwachung einbezogen sind, ist das Beprobungsintervall, aufgrund der in dieser Tiefe stark verlangsamt ablaufenden Veränderungsprozesse, auf eine Untersuchung pro Bewirtschaftungszeitraum ausgedehnt, also alle 6 Jahre.
Derzeit wird das Phytoplankton an 78 Wasserkörpern untersucht. Für die WRRL werden fünf Wasserkörper in der überblicksweisen Überwachung und 67 Wasserkörper im operativen Messnetz anhand des Phytoplanktons untersucht. Weiterhin sind sechs nicht berichtspflichtige Seen kleiner 50 ha im regelmäßigen Monitoring, darunter in SH besonders seltene und schützenswerte Seetypen, wie die karbonatarmen Weichwasserseen sowie Seen, die ökologisch noch weitgehend intakt sind.
Zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer besteht in Schleswig-Holstein eine Vorranggewässerkulisse. Diese umfasst unter anderem die ökologisch wertvollsten Seen bzw. solche mit dem besten Entwicklungspotenzial zur Zielerreichung nach EG WRRL.
Für die Auswahl der Vorrangseen wurden alle 73 berichtspflichtigen Seen Schleswig-Holsteins größer 50 ha sowie einige Seen kleiner 50 ha, die als FFH-Lebensraumtyp gemeldet wurden berücksichtigt. Unter den 73 berichtspflichtigen Seen wurden 23 als Vorranggewässer ausgewählt, an denen notwendige Maßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen.
Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen.
Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt.
Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten.
Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.
Details zum Messnetz: Das Messnetz zur mengenmäßigen Überwachung gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) umfasst derzeit 761 Grundwassermessstellen, verteilt an 398 Standorten (Stand: Juni 2026). Ein Messstellenstandort kann bis zu 5 Messstellen umfassen. Diese sind jeweils in unterschiedlichen Tiefen ausgebaut, um die verschiedenen Grundwasserleiter am gleichen Standort zu erfassen. Das Messnetz ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Diese sind im Wesentlichen der oberflächennahe Hauptgrundwasserleiter, die tiefere eiszeitliche Grundwasserleiter und die tertiären Braunkohlensande. Die Messreihen (Ganglinien) der Messstellen geben den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder.
Messung der Grundwasserstände: Alle Messstellen dieses Messnetzes sind mit Datenloggern ausgestattet. Diese elektronischen Datensammler zeichnen mehrmals täglich den Grundwasserstand auf und werden in der Regel alle 3 bis 6 Monate durch Mitarbeiter des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) ausgelesen. Im Anschluss werden die Grundwasserstände in der landesweiten Datenbank aktualisiert. Sieben Messstellen sind zudem mit Datenfernübertragung ausgerüstet und liefern tagesaktuelle Grundwasserstände.
In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 64 Grundwasserkörper, davon sind 55 Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter und 9 im tiefen Grundwasserleiter.
Grundwasservorkommen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein füllt das Grundwasser die Hohlräume (Poren) von Grundwasserleitern, die aus sandigem bis kiesigem Material aufgebaut sind. Je nach Überdeckung und Trennung durch bindige, gering wasserdurchlässige Schichten, wie Tone oder Geschiebemergel, sind oft mehrere Grundwasserstockwerke ausgebildet. Diese liegen im Tiefenbereich zwischen rund 10 m und rund 300 m unter der Geländeoberfläche. Die Grundwasserleitersysteme weisen zum Teil hydraulische Verbindungen untereinander auf.
Grundwasserkörper
Für die Beschreibung und Bewertung der Grundwasserverhältnisse nach den Vorgaben der WRRL wurden die Grundwasservorkommen in Schleswig-Holstein in einzelne Grundwasserkörper gegliedert. Ein Grundwasserkörper ist ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Die räumliche Abgrenzung erfolgt nach geologischen und hydraulischen Gesichtspunkten. Für die Abgrenzung in der Tiefe wurden landesweit 30.000 Bohrungen des Geologischen Landesarchivs ausgewertet.
Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter
Als Hauptgrundwasserleiter ist der oberflächennahe, durch zahlreiche Wasserwerke genutzte Grundwasserleiter mit mehreren Metern Mächtigkeit definiert. Dies ist in der Regel ein Grundwasserleiter eiszeitlicher Entstehung. Tiefere Wasserleiter, die hydraulisch mit dem oberen Hauptgrundwasserleiter in Verbindung stehen, werden dem Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter zugeordnet.
Tiefe Grundwasserkörper
Der tiefe Grundwasserleiter besteht aus tief im Untergrund lagernden tertiären Sanden. Als tiefe Grundwasserkörper werden nur die Bereiche der tiefen Grundwasserleiter ausgewiesen, die durch tertiäre Tone vollständig abgedeckt sind, hinreichende Ergiebigkeiten aufweisen und zur Trinkwassergewinnung grundsätzlich geeignet sind. Bereiche mit höher mineralisierten Grundwässern, die Salz- oder Brackwasser führen werden nicht als tiefe Grundwasserkörper ausgewiesen.
Gefährdete Grundwasserkörper
In §3 GrwV ist festgelegt, dass ein Grundwasserkörper gefährdet ist, die Ziele der EG-WRRL hinsichtlich des chemischen Zustands zu verfehlen, wenn zu erwarten ist, dass die in Anlage 2 der GrwV aufgeführten oder die gem. § 5 GrwV festgelegten Schwellenwerte überschritten werden. Bei der Bestandsaufnahme im Jahr 2004 im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie erfolgte die Ersterfassung und Einschätzung des Risikos der Grundwasserkörper, den guten Zustand bis 2015 zu verfehlen. In Vorbereitung auf die Bewirtschaftungspläne 2009, 2015 und 2021 wurde die Bestandsaufnahme und Risikoeinschätzung an den neuen Kenntnisstand angepasst. Die Gefährdungsabschätzung 2019 ergab, dass 25 Grundwasserkörper gefährdet sind, den guten Zustand zu verfehlen. Die Ursache signifikanter Belastungen für die Grundwasserkörper sind die diffusen Einträge des Nährstoffs Nitrat ins Grundwasser.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014)
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden.
Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope,
Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Die Datenserie enthält Hydrogeologische Übersichtskarten und Auswertungen für den Maßstab 1:200.000, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Schleswig-Holstein weit erstellt wurden.
Tiefere eiszeitliche Wasserleiter sind in weiten Teilen Schleswig-Holsteins verbreitet. Sie sind von dem oberflächennahen, abgedeckten bzw. nicht abgedeckten Wasserleiter durch bindige Horizonte - eiszeitliche Geschiebemergel, Schluffe und Tone - mit einer Mächtigkeit von wenigstens 5 m getrennt sind. Die darstellungsrelevante Mindestmächtigkeit eines tieferen eiszeitlichen Wasserleiters beträgt 5 m. Bei solchen Mächtigkeiten ist, abhängig von der örtlichen Gesamtmächtigkeit und den Entstehungsbedingungen der eiszeitlichen Sedimentfolge, prinzipiell auch eine Abfolge mehrerer tiefer eiszeitlicher Wasserleiter möglich. Sie reichen maximal bis in Tiefen von -100 mNN. Größere Tiefen werden nur noch in eiszeitlichen Rinnen erreicht.
Die Karte zeigt die zeitliche Einstufung der bindigen Deckschichten des abgedeckten, oberflächennahen Wasserleiters. Einschließlich geringmächtiger Sandeinlagerungen überwiegt der Mächtigkeitsbereich von wenigstens 5 bis 50 m. Untergeordnet sind Bereiche mit Mächtigkeiten >50 m. Die Deckschichten sind insgesamt ausschließlich den beiden jüngeren Vereisungsperioden (Saale- und Weichselkaltzeit) und der anschließenden, bis heute andauernden Warm- bzw. Nacheiszeit des Holozäns zu zuordnen.