Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen.
Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.
Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Dies umfasst Beobachtungsdaten folgender Gruppen: Pflanzen * Flechten * Amphibien und Reptilien Brut- und Rastvögel * Fische Heuschrecken Käfer Krebse Libellen Mollusken Netzflügler Säugetiere (ohne Wolf) Schmetterlinge Stechimmen
Bei den Daten handelt es sich sowohl um geprüfte, aber auch ungeprüfte Angaben. Dies kann über die Angabe in der Attributspalte „Qualität“ eingesehen werden und ist entsprechend zu beachten.
Für die mit „*“ markierten Artgruppen ist die Integration der Daten in das neue Format noch nicht vollständig erfolgt, daher kann ein Großteil dieser Artengruppen im Themenportal Artdaten Online noch nicht abgerufen werden. Hierfür bittet das Landesamt für Umwelt um Anfrage per Mail an arterfassung@lfu.landsh.de Verbreitungsdaten zum Wolf finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html
Nachfolgend werden für die unterschiedlichen Artengruppen Bemerkungen zum Datenbestand aufgeführt:
Amphibien / Reptilien: insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring)
Fische: Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Käfer: Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen.
Libellen: Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum
Mollusken: Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Säugetiere (außer Fledermäuse): Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus.
Schmetterlinge: Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Amphibien / Reptilien = insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Fische = Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Käfer = Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen. Libellen = Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum Mollusken = Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Säugetiere (außer Fledermäuse) = Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus. Schmetterlinge = Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die nutzbare Feldkapazität bis 1m Tiefe in 5 Klassen abgebildet. Die nutzbare Feldkapazität ist ein Maß dafür, wieviel von Kulturpflanzen nutzbares Wasser ein Boden dauerhaft gegen die Schwerkraft halten kann. Durch Bezug auf 1m Bodentiefe ergibt sich die nutzbare Feldkapazität bis 1m unter Geländeoberfläche. Die Maßeinheit ist mm. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf Corine-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die FK1m ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt, und die Nutzung. Die in der Karte dargestellte Mindestflächengröße beträgt 1,5 ha.
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum in 5 Klassen abgebildet. Die nutzbare Feldkapazität ist ein Maß dafür, wieviel von Kulturpflanzen nutzbares Wasser ein Boden dauerhaft gegen die Schwerkraft halten kann. Die effektive Durchwurzelungstiefe ist ein theoretisch abgeleiteter Wert, der die Tiefe des durchwurzelten Bodenraums beschreibt. Durch Kombination von nFK und We ergibt sich die nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum. Die Maßeinheit ist mm. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf Corine-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die nFKWe ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt, die Gründigkeit, die Nutzung, der Verfestigungsgrad und die Obergrenze von reduzierten Horizonten usw.
Die natürliche Ertragsfähigkeit ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Standort für die landwirtschaftliche Nutzung und wird über die Boden- und Grünlandgrundzahl bewertet. Boden- und Grünlandgrundzahlen werden in Abhängigkeit von der Bodenart, der Zustandsstufe, der Entstehung sowie dem Klima geschätzt. Besonders die Bodenart beeinflusst viele ertragsbildende Prozesse. So können Böden aus Sand wenig Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen bei Trockenheit bereitstellen, Böden aus Lehm mehr. Böden aus Lehm können austauschbar gebundene Nährstoffe besser speichern als Böden aus Sand. Böden gleicher Bodenart besitzen bei unterschiedlichen Zustandsstufen (Entwicklungs-/ Alterungsstufen) auch in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den Kulturpflanzen bereitzustellen. Solche und andere für die Ertragsfähigkeit wichtigen Unterschiede in den Standortverhältnissen schlagen sich in den Boden- und Grünlandgrundzahlen nieder. Mit Boden- und Grünlandgrundzahlen wird eine Nutzungsfunktion des Bodens nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 3.c) die Nutzungsfunktionen als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das hierfür gewählte Kriterium ist die natürliche Ertragsfähigkeit mit dem Kennwert Boden- und Grünlandgrundzahl. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die natürliche Ertragsfähigkeit regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die die natürliche Ertragsfähigkeit über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Die natürliche Ertragsfähigkeit ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Standort für die landwirtschaftliche Nutzung und wird über die Boden- und Grünlandgrundzahl bewertet. Boden- und Grünlandgrundzahlen werden in Abhängigkeit von der Bodenart, der Zustandsstufe, der Entstehung sowie dem Klima geschätzt. Besonders die Bodenart beeinflusst viele ertragsbildende Prozesse. So können Böden aus Sand wenig Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen bei Trockenheit bereitstellen, Böden aus Lehm mehr. Böden aus Lehm können austauschbar gebundene Nährstoffe besser speichern als Böden aus Sand. Böden gleicher Bodenart besitzen bei unterschiedlichen Zustandsstufen (Entwicklungs-/ Alterungsstufen) auch in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den Kulturpflanzen bereitzustellen. Solche und andere für die Ertragsfähigkeit wichtigen Unterschiede in den Standortverhältnissen schlagen sich in den Boden- und Grünlandgrundzahlen nieder. Mit Boden- und Grünlandgrundzahlen wird eine Nutzungsfunktion des Bodens nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 3.c) die Nutzungsfunktionen als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das hierfür gewählte Kriterium ist die natürliche Ertragsfähigkeit mit dem Kennwert Boden- und Grünlandgrundzahl. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die natürliche Ertragsfähigkeit landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch regional differenzierter darstellt.
Die chemische Zusammensetzung des Grundwassers wird stark beeinflusst von den Gesteinsschichten, die es durchströmt. Da das Grundwasser aus versickernden Niederschlägen entsteht, haben auch die Niederschlagswasserbeschaffenheit und die während der Bodenpassage vom Sickerwasser gelösten Stoffe Einfluss auf die Grundwasserbeschaffenheit. Vor allem die als Folge menschlicher Nutzungen der Erdoberfläche ins Sickerwasser gelangenden Stoffe, können in zu hohen Konzentrationen das Grundwasser als Trinkwasser ungenießbar machen. Der Zustand des Grundwassers wird deshalb landesweit regelmäßig überwacht.
Damit die Versorgung mit sauberem Trinkwasser auch langfristig gesichert werden kann, ist der flächendeckende Grundwasserschutz gesetzlich verankert. In Regionen, die für die Trinkwassergewinnung von besonderer Bedeutung sind, können außerdem Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden.