Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen.
Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für Dritte keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Daten entstehen.
In Schleswig-Holstein werden aus ökologischer Sicht wertvolle und gefährdete Biotope im Gelände kartiert und anhand von Karten und Sachdaten dokumentiert. Diese Informationen sind für alle Interessierten ohne Nutzerkennung frei zugänglich. Es wird eine Differenzierung der Biotopkartierungen von 1978 bis 1993 bzw. von 20214 bis 2019 angeboten. Des weiteren existiert ein Register der gesetzlich geschützten Biotope. Alle Information können auf einer Karte oder in Form von Tabellen angezeigt, runtergeladen (als Excel-Tabelle) und/oder ausgedruckt werden.
Die Feldgehölze wurden per Luftbildauswertung erfasst und abgegrenzt. Der Biotoptyp ist lediglich zweistellig vergeben (= HG), da keine Erfassung im Gelände erfolgte, was für eine Differenzierung im dreistelligen Biotopcode erforderlich ist.
Für die Ansprache der Feldgehölze gelten folgende Anforderungen: • überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen • mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2.000 Quadratmetern („Gehölze“ nach Basis-DLM werden 50 m² < 1.000 m² manuell entsprechend der Digitalisierstandards zu erfassen sind). • nicht direkt an Wald angrenzend • überwiegend mit Bäumen und/oder Sträuchern bewachsen, einschließlich nicht entsprechend bewachsener untergeordneter Abschnitte (z.B. Trockenrasen) • keine lineare Struktur oder durchschnittlich breiter als 15 m
Über den Dienst werden Bodenkarten und bodenkundliche Auswertekarten der Abteilung Geologie und Boden des LfU SH (Geologischer Dienst Schleswig-Holstein) bereitgestellt.
Die Trendkarte der Quartärbasis zeigt die auf NHN bezogenen Tiefenlinien der Quartärbasis. Die -100 m NHN-Linie veranschaulicht die Verbreitung pleistozäner Rinnen. Als tiefste Isolinie ist die -400 m NHN-Linie enthalten. Die Karte beruht auf Auswertungen des ehemaligen Geologischen Landesamtes (GLA) Schleswig-Holstein aus den Jahren 1977 und 1991 sowie auf Informationen aus verschiedenen Untersuchungs- und Projektgebieten. Sie wird in unregelmäßigen Abständen bei Vorliegen neuerer Informationen fortgeschrieben. Da die Qualität der Ausgangsdaten und die Bearbeitungsstände regional unterschiedlich sind, ist diese Karte als Trendkarte zur landesweiten Übersicht im Maßstab 1 : 200.000 und kleiner zu sehen.