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WMS Hochwassergefahren- und -risikokarten Küstenhochwasser: 3. Berichtszyklus (2022-2027)

Inhalt
  • Übersicht
  • Beschreibung
    Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    URL des Zugangs Querverweise Weitere Verweise
  • Nutzung
  • Kontakt
    Herausgeber Bearbeiter
  • Fachinformationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlagworte
  • Metadatensatz

URL des Zugangs (2)

https://umweltgeodienste.schleswig-holstein.de/WMS_HWRM_Kuestenhochwasser_QGIS_z3
3. Berichtszyklus (2022-2027): QGIS
https://umweltgeodienste.schleswig-holstein.de/WMS_HWRM_Kuestenhochwasser_ESRI_z3
3. Berichtszyklus (2022-2027): ESRI
Alle Links

Querverweise (4)

Hochwassergefahren- und -risikokarten Küstenhochwasser: 3. Berichtszyklus (2022-2027)
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Hochwassergefahren- und -risikokarten Flusshochwasser: 3. Berichtszyklus (2022-2027)
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
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Nutzungsbedingungen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: MEKUN SH

Herausgeber

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) Abteilung 4, Wasserwirtschaft, Meeres- und Küstenschutz; Bundesbeauftragte für den Wasserbau

empfang@mekun.landsh.de
+49 (0)431 988 0

Beschreibung

WMS Hochwasserkarten Küstenhochwasser

Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.

Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten:
a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse;
b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit;
c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a. Ausmaß der Überflutung;
b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.

Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

22.12.2019

Publikation

22.12.2019

Letzte Änderung

22.12.2025

Pflege- und Aktualisierungsintervall

kontinuierlich (benutzerdefiniert)

Benutzerdefiniertes Intervall der Erhebung

6 Jahre

Erläuterung zum Pflegeintervall

Intervall nach Hochwasserrichtlinie (Berichtszyklus)

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Schleswig-Holstein, Bundesland (01) 7.488°/53.342° 11.723°/55.094°
Regionalschlüssel
010000000000
Koordinatensystem
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

URL des Zugangs (2)

https://umweltgeodienste.schleswig-holstein.de/WMS_HWRM_Kuestenhochwasser_QGIS_z3
3. Berichtszyklus (2022-2027): QGIS
https://umweltgeodienste.schleswig-holstein.de/WMS_HWRM_Kuestenhochwasser_ESRI_z3
3. Berichtszyklus (2022-2027): ESRI

Querverweise (4)

Geodatensatz
Hochwassergefahren- und -risikokarten Küstenhochwasser: 3. Berichtszyklus (2022-2027)
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Geodatensatz
Hochwassergefahren- und -risikokarten Flusshochwasser: 3. Berichtszyklus (2022-2027)
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Geodatendienst
WMS Hochwassergefahren- und -risikokarten Flusshochwasser: 3. Berichtszyklus (2022-2027)
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Anwendung
Themenportal Hochwasserkarten
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen. Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für Dritte keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Daten entstehen.

Weitere Verweise (2)

URL
Themenportal Hochwasserkarten Information
Hochwasserrichtlinie SH Information

Nutzung

Nutzungsbedingungen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: MEKUN SH

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs-einschränkungen

Die Daten sind nach den für Schleswig-Holstein gültigen Hochwassertypen „Flusshochwasser“ und „Küstenhochwasser“ erarbeitet und für eine Nutzung bis zu einem Maximalmaßstab von 1:10.000 geeignet. In größeren Maßstäben ist aufgrund der methodischen Genauigkeit keine belastbare Auswertung durch Dritte möglich.

Kontakt

Herausgeber

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) Abteilung 4, Wasserwirtschaft, Meeres- und Küstenschutz; Bundesbeauftragte für den Wasserbau

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Deutschland

empfang@mekun.landsh.de
+49 (0)431 988 0
Bearbeiter

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalparkverwaltung und Meeresschutz

Postfach 1420
25804 Husum
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Deutschland

poststelle@lkn.landsh.de

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Klassifikation des Dienstes

Dienst für den Zugriff auf grafische Darstellungen (WMS, WMTS, API Maps etc.)

Art des Dienstes

Darstellungsdienste

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetMap 3. Berichtszyklus (2022-2027): QGIS https://umweltgeodienste.schleswig-holstein.de/WMS_HWRM_Kuestenhochwasser_QGIS_z3
GetMap 3. Berichtszyklus (2022-2027): ESRI https://umweltgeodienste.schleswig-holstein.de/WMS_HWRM_Kuestenhochwasser_ESRI_z3

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Konformität
Spezifikation der Konformität Spezifikationsdatum Grad der Konformität Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste 20.10.2009
Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifikation
WMS
Bestellinformationen

Sollten die Daten veröffentlicht werden, bitten wir Sie um Überlassung eines Belegexemplars oder Link Ihrer Veröffentlichung an hwrl@mekun.landsh.de.

Schlagworte

INSPIRE-Themen Gebiete mit naturbedingten Risiken
INSPIRE Priority Dataset Hochwassergefahrengebiete – Szenario mit geringer Wahrscheinlichkeit (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Hochwassergefahrengebiete – Szenario mit hoher Wahrscheinlichkeit (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Hochwassergefahrengebiete – Szenario mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Hochwasserrisikogebiete – Szenario mit geringer Wahrscheinlichkeit (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Hochwasserrisikogebiete – Szenario mit hoher Wahrscheinlichkeit (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Hochwasserrisikogebiete – Szenario mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Richtlinie 2007/60/EG (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Risikogebiete (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich Regional
GEMET-Concepts Binnengewässer Hochwasser Küstengebiet Umwelt
Suchbegriffe Flsshochwasser Hochwassergefahrenkarte Hochwasserkarten Hochwasserrisiko Hochwasserrisikogebiet Hochwasserrisikokarte Hochwasserrisikomanagement Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Hochwasservorsorge HWGK HWRK HWRL HWRM-RL inspireidentifiziert Küstenhochwasser opendata Sturmflut Umwelt Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Überflutungen Überschwemmung

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

4a0c0a44-d206-4582-b524-1bc368cd1d2d

Aktualität der Metadaten

22.06.2026

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
sandra.moerschel@lfu.landsh.de
Metadatenquelle
LfU
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - 2026
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