Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen.
Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer.
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