Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten:
a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse;
b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit;
c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a. Ausmaß der Überflutung;
b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Der Datensatz liefert die Sondergebiete „SO-Bund“ aus den Flächennutzungsplänen (FNP) der Städte und
Gemeinden in Schleswig-Holstein. Die Flächen aus den Flächennutzungsplänen werden von der Landesplanung
auf Grundlage der DTK25 digitalisiert. Die Datenaufnahme erfolgt kontinuierlich bei Neuaufstellung,
Änderung oder Ergänzung sowie Aufhebung eines FNP.
Es sind nur die außerhalb der baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiete gelegenen großflächigen Sondergebiete Bund
(mindestens 100 Hektar) dargestellt.
Grundlagen: Raumordnungsinformationssystem (ROIS) Landesplanung Schleswig-Holstein
Die Inhalte der enthaltenen Geodaten werden ständig geprüft und aktualisiert.
Trotz aller Sorgfalt sind Fehler im Bearbeitungsvorgang nicht auszuschließen. Eine Haftung oder Garantie
für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher
nicht übernommen werden. Die Landesplanung Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung
für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der Daten entstehen.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung
mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet
festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasser-stockwerken führen in
einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsge¬biete.
Die Datengrundlage zur Festlegung der Trinkwassergewinnungsgebiete ist heterogen: Die Ermittlung
der Trinkwassergewinnungsgebiete der größeren Wasserwerke wie beispielsweise im Raum Kiel oder
im Osten von Hamburg beruht in der Regel auf umfangreichen hydrogeologischen Ausarbeitungen mit
Grundwassergleichenplänen, die meist eine recht zuverlässige Abgrenzung des jeweiligen
Grundwassereinzugsgebietes erlauben. Grundlage der Ermittlung der Trinkwassergewinnungsgebiete
im Raum Lübeck ist ein landeseigenes Grundwasserströmungsmodell als Ergebnis umfangreicher,
landeseigener Untersuchungen zur Geologie und Grundwasserdynamik in diesem Raum. Auch im Raum
Flensburg und Wacken liefern Grund-wasserströmungsmodelle Anhaltspunkte zur Einzugsgebietsabgrenzung.
In vielen Fällen erfassen vorliegende Ausarbeitungen und Grundwassergleichenpläne jedoch nicht
das gesamte Grundwassereinzugsgebiet. Insbesondere bei kleineren Wasserwerken beschränken sich
Informationen oft nur auf den Nahbereich der Fassungsanlagen. Einzugsgebiete können dann nur
näherungsweise, teils durch Einbeziehung zusätzlicher Informationen aus dem Geologischen Landesarchiv,
anhand vorliegender überregionaler Trendpläne zu generellen Grundwasserströmungsverhältnissen
oder unter Berücksichtigung morphologischer Gegebenheiten abgegrenzt werden.
Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist rechtlich nicht
normiert, eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen nicht.
Der Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung
eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen
Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung
mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktueller Datensätze verfügbar.
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Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
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Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Definition Geotop:
Bei diesen Geotopen handelt es sich um fachlich gut abgegrenzte und meist kleinräumige
Objekte mit einer grundsätzlichen Erhaltungswürdigkeit. Hierunter fallen unter anderem
wertvolle erdgeschichtliche Aufschlüsse, die nicht beeinträchtigt werden sollen.
Definition Geotop-Potentialgebiete:
Als Geotop-Potentialgebiete werden großflächige Geotope oder Geotopgruppen bezeichnet,
bei denen die Erhaltung der generellen Morphologie im Vordergrund steht.
Weitere Untersuchungen mit Abgrenzung konkreter Objekte (Geotope) stehen noch aus.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur.
Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien
sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile
und vermitteln Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens.
Die Geotope sind noch nicht nach dem Maß ihrer Erhaltungswürdigkeit bzw. Schutzwürdigkeit kategorisiert.
Eine entsprechende Bewertung erfolgt durch den Geologischen Dienst im LLUR.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktueller Datensätze verfügbar.
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Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Gebiete für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher mineralischer
Rohstoffe in Schleswig-Holstein.
Die in Schleswig-Holstein genutzten oberflächennahen mineralischen
Rohstoffe gehören zur Gruppe der Steine- und Erden-Rohstoffe und umfassen
verschiedene Gesteine wie Tone, Kalke und insbesondere Sande/Kiese, die im
Tagebau abgebaut werden.
Diese heimischen Primärrohstoffe sind die wichtigsten Vorleistungsgüter für die
schleswig-holsteinische Bauwirtschaft und sind somit auch von elementarer
Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette. Sie dienen im
Wesentlichen der Herstellung von Baustoffen, werden im Wohnungs-, Tiefbzw.
Straßenbau eingesetzt oder finden als Produkte in der Landwirtschaft, bei
der Energiewende oder im Umweltschutz Verwendung. Ausführliche
Informationen dazu enthält der Fachbeitrag "Gebiete für die Sicherung und den
Abbau mineralischer Rohstoffe" des Geologischen Dienstes. Die im Shapefile
enthaltenen Daten stellen die im Fachbeitrag ausgewiesenen
Rohstoffpotenziale dar
Gemäß der geltenden EU-Meeresschutzrichtlinien und regionaler Abkommen werden an ausgewählten Stationen in den Küstengewässern von SH regelmäßig Messdaten zur Erfassung des Umweltzustandes erhoben. Ein sehr wichtiger Parameter im Biologischen Monitoring ist hierbei die Ausprägung der Unterwasservegetation, insbesondere der Makrophyten. Die hier beschriebene Datensammlung umfasst die Messergebnisse aus den Vor-Ort-Untersuchungen für:
1. Makroalgen des Eulitorals und Sublitorals
2. Seegraswiesen des Eulitorals und Sublitorals
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen.
Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für Dritte keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Daten entstehen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten:
a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse;
b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit;
c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a. Ausmaß der Überflutung;
b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.