Der Download-Dienst beinhaltet folgende Eutrophierungsparameter: max. Bedeckungsgrad von Seegras bzw. Grünalgen und ist relevant für den MSRL-Deskriptor 5 im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Der Dienst wurde im Rahmen des Projektes MDI-DE (Marine Daten-Infrastruktur Deutschland) erstellt.
Die Daten werden im Rahmen des trilateralen Makrophyten-Monitoring-Programmes (TMAP) mittels Flugzeugkartierungen erhoben. Dieser Dienst gibt von den drei Kartierungen nur die Daten eines Fluges pro Jahr aus, bei dem der Bedeckungsgrad am höchsten war. Der Bedeckungsgrad wird in 2 Dichteklassen der geschlossenen Bestände angegeben. Die Identifizierung der Flächen ist erst ab ca. 20% Deckung möglich. Die Daten wurden auf Basis einzelner Shapes in einer Datenbank zusammengeführt. Aus den Jahren 1989 und 1990 liegen ähnliche, aber in der Klassifikation abweichende, Kartierungen im Rahmen der Ökosystemforschung Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer vor.
Dieser Dienst stellt sowohl für Seegras als auch für Grünalgen je eine Gesamttabelle ab dem Jahr 1994 bereit, also auch einzelne Jahreslayer: Seegras: ZOS_ALLYEARS_MAXCOVab1994 und Grünalgen: GRALG_ALLYEARS_MAXCOVab1994.
Zum elektronischen Reporting der HWRL melden die Bundesländer ihre Daten über ein standardisiertes Datenmodell in Form von gefüllten Datenschablonen an den WasserBLIcK-Server der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG). Das Datenmodell ist in PDF-Erläuterungen zu den Datenschablonen und den Codelisten dokumentiert. Die Datenschablonen liegen als ESRI-Shapefiles (Geofachdaten) bzw. dBase-bzw. Excel-Dateien (Sachdaten) vor. Es werden alle geforderten Themenbereiche abgedeckt. Das Datenmodell wird kontinuierlich weiterentwickelt und an die Anforderungen der EU-Kommission (KOM) angepasst. Es gibt Datenschablonen zu den folgenden Bereichen: vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Hochwassergefahren- und -risikokarten, Maßnahmenprogramm. Die Daten der Bundesländer sind nach Meldung an die EU i.d.R. öffentlich freigegeben und über die BfG erhältlich. INSPIRE-relevante Themenbereiche daraus werden über die BfG veröffentlicht. Karten auf Grundlage der WasserBLIcK-Datenschablonen der Länder können in einem Kartenviewer der BfG im Internet eingesehen werden.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete FFH-Gebiete. (Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008) Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Im Norden des FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (0916-391) reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Küste. Es handelt sich sowohl um geprüfte Rohdaten als auch um aggregierte Daten. Bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr werden Müllteile auf 100m-Transekten erfasst. Das Monitoringjahr umfasst die Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).
Download-Dienst für aggregierte Daten des Strandmüllmonitorings an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Das Monitoring an der Küste Fehmarns wurde vom NABU organisiert und mit Hilfe von freiwilligen Helfern durchgeführt. Das Monitoring an der Geltinger Birk wurde von der Integrierten Station Geltinger Birk durchgeführt. Das Erfassung des Strandmülls erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).
Darstellungs-Dienst für aggregierte Daten des Strandmüllmonitorings an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Das Monitoring an der Küste Fehmarns wurde vom NABU organisiert und mit Hilfe von freiwilligen Helfern durchgeführt. Das Monitoring an der Geltinger Birk wurde von der Integrierten Station Geltinger Birk durchgeführt. Das Erfassung des Strandmülls erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Festgestellter Plastikanteil beim Strandmüllmonitoring an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Das Monitoring entlang der Küste Fehmarns wurde vom NABU organisiert und mit Hilfe von freiwilligen Helfern durchgeführt. Der angegebene Plastikanteil ergibt sich aus den gemittelten Plastikfunden auf 100m-Transekten in dem genannten Zeitraum. Es werden bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr durchgeführt, wobei das Monitoringjahr die Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres umfasst. Das Erfassung des Strandmülls erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).