Das Shape enthält die Gebietsnummern sämtlicher in den Erläuterungstexten beschriebenen Schwerpunktbereiche. Für einige Schwerpunktbereiche liegen keine Erläuterungen und damit auch keine Gebietsnummern vor.
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Krebse (Überwiegend Kiemenfusskrebse, wenige Großkrebse! Großkrebse werden als "fischereirechtlich relevante" Artengruppe überwiegend bei dem shape: "Fische" mit-behandelt)
Die chemische Zusammensetzung des Grundwassers wird stark beeinflusst von den Gesteinsschichten, die es durchströmt. Da das Grundwasser aus versickernden Niederschlägen entsteht, haben auch die Niederschlagswasserbeschaffenheit und die während der Bodenpassage vom Sickerwasser gelösten Stoffe Einfluss auf die Grundwasserbeschaffenheit. Vor allem die als Folge menschlicher Nutzungen der Erdoberfläche ins Sickerwasser gelangenden Stoffe, können in zu hohen Konzentrationen das Grundwasser als Trinkwasser ungenießbar machen. Der Zustand des Grundwassers wird deshalb landesweit regelmäßig überwacht.
Bekannte Vorkommen des LRT 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, Anhang I FFH-Richtlinie und Vorkommen 1170 Riffe gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Jedes Stiftungsgebiet ist ein einzigartiger Lebensraum – mit eigenen Bedürfnissen, Herausforderungen und Möglichkeiten. Damit diese Naturschätze auch in Zukunft gesund und artenreich bleiben erstellen wir für fast jedes Gebiet einen individuellen Entwicklungsplan – den sogenannten Stiftungsland-Entwicklungsplan (SLEP).
Ein SLEP ist wie ein Leitfaden für die Zukunft eines Naturgebietes. Er zeigt den Ist-Zustand auf – wie sieht das Gebiet heute aus? Er formuliert die Ziele: Was möchten wir dort in den nächsten Jahren erreichen? Und er skizziert die möglichen Maßnahmen: Wie könnten die Ziele erreicht werden? Hier werden die Ziele in der Zielebene 1 dargestellt.
Landesweite Kartierung der Fischotter nach IUCN-Standard 2021 - 2023 Daten aus einer gemeinsamen Kartierung in Organisation des Wildtierkatasters SH 2021/2022, ergänzt durch weitere Erfassungen von Ehrenamtlichen und dem LfU bis zum 15.10.2023