Digitale Gebietsabgrenzungen der anerkannten Biosphärenreservate auf dem Gebiet der Landes Schleswig-Holstein gemäß § 14 LNatSchG (2010). Das BR "Flusslandschaft Elbe" reicht über Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern bis nach Brandenburg. Hier ist nur der SH-Teil dargestellt. Stand: Dezember 2005
Es wird die flächenhafte Verbreitung der bekannten Hauptnaturräume Marsch, Hohe Geest, Vorgeest, Östliches Hügelland und Watt dargestellt. Die Elbaue bei Geesthacht und Lauenburg wird der Marsch zugeschlagen. Die Mindestflächengröße beträgt ca. 600 ha. Anders als bei Meynen und Schmithüsen oder nach Statistikamt Nord liegen der Karte ausschließlich geowissenschaftliche Gegebenheiten zu Grunde.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: März 2022
Für die Ostsee-NSG (NSG Gebiets-Nr. 217, 218 und 219) ist abweichend ein Erfassungsmaßstab von 2.500 auf Grundlage von Luftbildern genutzt worden.
Einleitstellen kommunaler Kläranlagen in Schleswig-Holstein mit Zusatzinformationen. Hinweise und Informationen zur Kommunalen Abwasserbeseitigung (Direkteinleiter) in Schleswig-Holstein
Die Karte der sulfatsauren Böden stellt die Verbreitungshäufigkeit von sulfatsauren Böden in Schleswig-Holstein in einer 5 stufigen Skala von sehr seltenes Auftreten bis stark verbreitetes Auftreten dar. Die Karte basiert auf einer Auswertung der Bodenübersichtskarte 1:250.000 von Schleswig-Holstein (BÜK250). Dabei ist wie folgt vorgegangen worden: Den in der BÜK250 ausgewiesenen Bodengesellschaften sind in Abhängigkeit ihrer Bodentypenvergesellschaftung und ihrer geologischen Schichtung eine Auftretens-Wahrscheinlichkeit in Stufen mit Werten von 0 bis 5 zugewiesen worden. Bei den Flächen der Stufe 5 ist der Anteil sulfatsaurer Böden besonders hoch (stark verbreitet), bei den Flächen der Stufe 1 ist deren Anteil sehr gering. Die Karte unterscheidet: - Sehr seltenes Auftreten (Stufe 1) - Seltenes Auftreten (Stufe 2) - Gering verbreitetes Auftreten (Stufe 3) - Verbreitetes Auftreten (Stufe 4) - Stark verbreitetes Auftreten (Stufe 5). Der größte Sprung liegt zwischen den Stufen 3 und 4. Während für die Stufe 3 nicht mit einem regelmäßigen Auftreten sulfatsaurer Böden gerechnet werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit sulfatsaure Böden anzutreffen bei der Stufe 4 deutlich erhöht.
Um Beeinträchtigungen des Grundwassers rechtzeitig erkennen zu können, unterhält das Land Schleswig-Holstein Messnetze zur Ermittlung des chemischen Zustands.
Entsprechend der EG-WRRL ist durch das Messnetz eine auf die Erfassung des Gesamtzustands ausgerichtete, überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands sicherzustellen. Die überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands wird landesweit in allen Grundwasserkörpern vorgenommen und hat folgende Aufgaben: - Überwachung des chemischen Zustands, - Beurteilung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper, - Überwachung grenzüberschreitender Grundwasserkörper sowie der Grundwasserkörper, aus denen Trinkwasser entnommen wird, - Erkennen natürlicher oder anthropogen verursachter Veränderungen der Grundwasserqualität, - Bereitstellung von Informationen für die Abschätzung von Langzeitentwicklungen natürlicher Bedingungen und anthropogener Schadstoffgehalte.
Die Beprobung der Messstellen im Rahmen der überblicksweisen Überwachung erfolgt derzeit zweimal je Bewirtschaftungszeitraum nach EG-WRRL, also alle 3 Jahre. In den tiefen Grundwasserkörpern, die ebenfalls in die überblicksweise Überwachung einbezogen sind, ist das Beprobungsintervall, aufgrund der in dieser Tiefe stark verlangsamt ablaufenden Veränderungsprozesse, auf eine Untersuchung pro Bewirtschaftungszeitraum ausgedehnt, also alle 6 Jahre.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Wäldern Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden grün dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort.