Bodenbezogene Informationen im Sinne bodenkundlicher Daten werden im Fachinformationssystem Boden (FISBo) als Bestandteil des weitere geowissenschaftliche Bereiche umfassenden Bodeninformationssystemes (BODIS) erfasst und verfügbar gemacht. Das Fachinformationssystem Boden lässt sich in den Datenbereich und den Methodenbereich gliedern. Im Datenbereich werden die Sachdaten (Ausprägungen der einzelnen Phänomene und deren Geometrien) verwaltet; der Methodenbereich umfasst Methoden zur Wissensstrukturierung (Schlüssel, Regeln etc.), zur Datenbehandlung (Erfassung, Verwaltung etc.) sowie zur Datenbe- und -auswertung auf analoger sowie auf digitaler Verfahrensebene. Der Datenbereich kann in die großen Gruppen der Sachdaten und der raumbezogenen Daten (Geometrien) aufgeteilt werden. Sachdaten werden mit Hilfe eines relationalen Datenbanksystemes verwaltet. Ein wesentliches Element bodenkundlicher Arbeit ist die Speicherung und Verfügbarmachung von Profildaten. Diese Daten stammen aus Profilbeschreibungen auf der Basis von Aufgrabungen oder mit dem Bohrstock entnommener Proben und sind neben den Labordaten die wichtigste Informationsquelle bodenkundlichen Arbeitens. Die Profilbeschreibungen setzen sich aus Titel- und Horizontdaten zusammen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).
Die fachlichen Ziele des Dezernates Altlasten sind die Erstellung von Bewertungsgrundlagen und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Abwehr von Gefahren aus Altlasten. Sie dienen den übergeordneten Zielen der Behebung von Umweltschäden und der Schonung der Ressourcen, indem von Altlasten ausgehende Gefahren für die Umwelt beseitigt und eingetretene Schäden saniert werden können, so dass eine Wiedernutzung der betroffenen Flächen ermöglicht und ein Ausweichen auf die grüne Wiese vermieden wird. Mit der Erarbeitung und Bereitstellung fachlicher Grundlagen und Rahmenvorgaben zur Altlastenbearbeitung, dem Aufbau und der Führung des Altlasteninformationssystems, der fachtechnischen Beratung insbesondere der Vollzugsbehörden und der fachliche Beratung und Prüfung bei Fördermaßnahmen durch das Dezernat Altlasten soll eine einheitliche, auf vergleichbaren Methoden und Bewertungsmaßstäben basierende, sachgerechte Altlastenbearbeitung im Land erreicht werden. Einzelne Schwerpunkte der Arbeiten des Dezernates in den Bereichen Grundlagenerarbeitung und Beratung sind: - Erarbeitung fachlicher Inhalte und Verfahren der Erfassung einschließlich Erstbewertung - Beurteilung von Stoffen hinsichtlich Altlastenrelevanz, Umweltverhalten und Wirkungen - Erarbeitung von Vorgehensweisen, analytischen Konzepten und Bewertungsgrundlagen für die Gefährdungsabschätzung, insbesondere auch bzgl. der Gefahrenbeurteilung und des Einsatzes von Simulationsmodellen - Erarbeitung von Strategien zur Sanierung von Altlasten und zur Überwachung
Die Karte zeigt die zeitliche Einstufung der bindigen Deckschichten des abgedeckten, oberflächennahen Wasserleiters. Einschließlich geringmächtiger Sandeinlagerungen überwiegt der Mächtigkeitsbereich von wenigstens 5 bis 50 m. Untergeordnet sind Bereiche mit Mächtigkeiten >50 m. Die Deckschichten sind insgesamt ausschließlich den beiden jüngeren Vereisungsperioden (Saale- und Weichselkaltzeit) und der anschließenden, bis heute andauernden Warm- bzw. Nacheiszeit des Holozäns zu zuordnen.
Die Karte zeigt die zeitliche und hydrostratografische Einstufung der Sande des nicht abgedeckten, oberflächennahen Wasserleiters. Ihre Mindestmächtigkeit beträgt wenigstens 10 m. Sie sind weitestgehend den beiden jüngeren Vereisungsperioden (Saale- und Weichselkaltzeit) und der anschließenden, bis heute andauernden Warm- bzw. Nacheiszeit des Holozäns zu zuordnen.
Die Karte enthält eine Bewertung zur Schutzwirkung der Deckschichten, unterteilt in die drei Kategorien "ungünstig", "mittel" und "günstig". Ausschlaggebendes Kriterium bei der Zuweisung und räumlichen Abgrenzung einzelner Flächeneinheiten war dabei jeweils die durch Bohrungen nachgewiesene petrografische Beschaffenheit (bindig/nicht bindig) und Mächtigkeit (Abstufungen: 10m). In den Marschen und Niederungen der Westküste begünstigen spezifische Sedimenteigenschaften dort das Rückhaltevermögen von Schadstoffen. Dies wurde bei der Bewertung der Schutzwirkung zusätzlich berücksichtig.
Für die Erstellung der Potentialkarte wurden die Schichtenverzeichnisse von insgesamt 28742 Bohrungen verwendet. Den einzelnen Schichten wurden die oben genannten Wärmeleitfähigkeitswerte für die wassergesättigte und trockene bzw. teilgesättigte Zone unter Berücksichtigung des Grundwasserflurabstandes zugeordnet. Mit Hilfe rechnerischer Verfahren wurden die effektiven Wärmeleitfähigkeitswerte für die Tiefenabschnitte 0m - 50m und 0m - 100m gewichtet ermittelt und zwischen den Bohrungen interpoliert. Die Darstellung der Wärmeleitfähigkeiten erfolgt daher auf zwei Karten. Die verwendeten Werte der Wärmeleitfähigkeiten wurden konservativ angesetzt, um die Gefahr einer Unterdimensionierung von Erdwärmesonden zu vermeiden. Zusätzliche Effekte z.B. durch Grundwasserströmung wurden nicht berücksichtigt. Daher können die aus Geothermal Response Tests abgeleiteten Werte zur Wärmeleitfähigkeit höher liegen.
Dargestellt ist die Verbreitung der miozänen Braunkohlensande mit überlagerndem bzw. eingeschalteten tertiären Tonhorizonten (Oberer Glimmerton bzw. Hamburger Ton). Der Hamburger Ton und seine Äquivalente unterteilen die Braunkohlensande in einen höheren und tieferen Abschnitt, die Oberen und Unteren Braunkohlensande (OBKS bzw. UBKS). Weitere Karteninhalte sind Angaben zur Grundwasserversalzung und zur Lage der Hauptgrundwasserscheide innerhalb dieses Wasserleiterkomplexes. Die Braunkohlensande sind die wasserwirtschaftlich bedeutsamsten Grundwasserspeicher des Tertiärs.