Über den Dienst werden Bodenkarten und bodenkundliche Auswertekarten der Abteilung Geologie und Boden des LfU-SH (Geologischer Dienst Schleswig-Holstein) bereitgestellt.
In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 64 Grundwasserkörper, davon sind 55 Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter und 9 im tiefen Grundwasserleiter.
Grundwasservorkommen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein füllt das Grundwasser die Hohlräume (Poren) von Grundwasserleitern, die aus sandigem bis kiesigem Material aufgebaut sind. Je nach Überdeckung und Trennung durch bindige, gering wasserdurchlässige Schichten, wie Tone oder Geschiebemergel, sind oft mehrere Grundwasserstockwerke ausgebildet. Diese liegen im Tiefenbereich zwischen rund 10 m und rund 300 m unter der Geländeoberfläche. Die Grundwasserleitersysteme weisen zum Teil hydraulische Verbindungen untereinander auf.
Grundwasserkörper
Für die Beschreibung und Bewertung der Grundwasserverhältnisse nach den Vorgaben der WRRL wurden die Grundwasservorkommen in Schleswig-Holstein in einzelne Grundwasserkörper gegliedert. Ein Grundwasserkörper ist ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Die räumliche Abgrenzung erfolgt nach geologischen und hydraulischen Gesichtspunkten. Für die Abgrenzung in der Tiefe wurden landesweit 30.000 Bohrungen des Geologischen Landesarchivs ausgewertet.
Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter
Als Hauptgrundwasserleiter ist der oberflächennahe, durch zahlreiche Wasserwerke genutzte Grundwasserleiter mit mehreren Metern Mächtigkeit definiert. Dies ist in der Regel ein Grundwasserleiter eiszeitlicher Entstehung. Tiefere Wasserleiter, die hydraulisch mit dem oberen Hauptgrundwasserleiter in Verbindung stehen, werden dem Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter zugeordnet.
Tiefe Grundwasserkörper
Der tiefe Grundwasserleiter besteht aus tief im Untergrund lagernden tertiären Sanden. Als tiefe Grundwasserkörper werden nur die Bereiche der tiefen Grundwasserleiter ausgewiesen, die durch tertiäre Tone vollständig abgedeckt sind, hinreichende Ergiebigkeiten aufweisen und zur Trinkwassergewinnung grundsätzlich geeignet sind. Bereiche mit höher mineralisierten Grundwässern, die Salz- oder Brackwasser führen werden nicht als tiefe Grundwasserkörper ausgewiesen.
Gefährdete Grundwasserkörper
In §3 GrwV ist festgelegt, dass ein Grundwasserkörper gefährdet ist, die Ziele der EG-WRRL hinsichtlich des chemischen Zustands zu verfehlen, wenn zu erwarten ist, dass die in Anlage 2 der GrwV aufgeführten oder die gem. § 5 GrwV festgelegten Schwellenwerte überschritten werden. Bei der Bestandsaufnahme im Jahr 2004 im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie erfolgte die Ersterfassung und Einschätzung des Risikos der Grundwasserkörper, den guten Zustand bis 2015 zu verfehlen. In Vorbereitung auf die Bewirtschaftungspläne 2009, 2015 und 2021 wurde die Bestandsaufnahme und Risikoeinschätzung an den neuen Kenntnisstand angepasst. Die Gefährdungsabschätzung 2019 ergab, dass 25 Grundwasserkörper gefährdet sind, den guten Zustand zu verfehlen. Die Ursache signifikanter Belastungen für die Grundwasserkörper sind die diffusen Einträge des Nährstoffs Nitrat ins Grundwasser.
Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen.
Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt.
Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten.
Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.
Über den Dienst werden Bodenkarten und bodenkundliche Auswertekarten der Abteilung Geologie und Boden des LfU SH (Geologischer Dienst Schleswig-Holstein) bereitgestellt.
Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020)
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt.
Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Flusshochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und Nutzungshinweise Hochwassergefahren- und -risikokarten: Stand 2021 - Seite 9 von 9 o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur o Überschwemmungsgebiete.
Der Geologische Dienst SH beschäftigt sich mit der hydrogeologischen Landesaufnahme. Im Jahre 2003 wurden im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Themenkarten zur erstmaligen und weitergehenden Beschreibung des Grundwassers erarbeitet. Die Themenkarten dies Dienstes zeigen die Verbreitung und Mächtigkeit der Grundwasserleiter, die Schutzwirkung der Deckschichten sowie die Hydrostratigrafie der bindigen Deckschichten und des oberflächennahen Wasserleiters.
Es wird die Kulisse der Waldstandorte innerhalb von FFH-Gebieten und mit Vorkommen der FFH-Wald-LRT dargestellt. Grundlage hierfür ist eine Auswertung der Ergebnisse der Biotopkartierung mit Stand 2021 nach Vorkommen von Wald-LRT in FFH-Gebieten.
Zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer besteht in Schleswig-Holstein eine Vorranggewässerkulisse. Diese umfasst unter anderem die ökologisch wertvollsten Seen bzw. solche mit dem besten Entwicklungspotenzial zur Zielerreichung nach EG WRRL.
Für die Auswahl der Vorrangseen wurden alle 73 berichtspflichtigen Seen Schleswig-Holsteins größer 50 ha sowie einige Seen kleiner 50 ha, die als FFH-Lebensraumtyp gemeldet wurden berücksichtigt. Unter den 73 berichtspflichtigen Seen wurden 23 als Vorranggewässer ausgewählt, an denen notwendige Maßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen.
Im WFS Dienst sind die Potenzialgebiete zur Anlage von Druckluftspeichern und Wasserstoff-/Erdgasspeichern in Salzkavernen im Schleswig-Holsteinischen Festlandsbereich enthalten. Das Landesweite geologisches 3D-Modell kann nicht vollständig als WFS bereitgestellt werden, im Dienst sind nur die Isolinen der Tiefenlage der Modellbasisflächen und der Ausbiss von Störungslinien enthalten.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet.
Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.