Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006. Definition von und Erläuterung zu Kontakt- und Übergangsbiotopen Unter Übergangsbiotopen werden Biotope verstanden, die auf Grund ihrer individuellen Ausprägung gemäß den fachlichen Vorgaben (u. a. Schleswig-Holstein spezifische LRT-Steckbriefe) nicht eindeutig einem Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I FFH-RL zugeordnet werden können. Übergangsbiotope werden einem - in der Regel dem räumlich direkt angrenzenden - Bezugs-LRT zugeordnet, da für den jeweiligen LRT bestimmende Arten an der Vegetation signifikant beteiligt sind oder besondere LRT-spezifische Strukturen/Funktionen gegeben sind. Bei anschließenden Kartierungen und Planungen sind die Ausprägungen der Übergangsbiotope, hinsichtlich einer eindeutigen Zuordnung zu einem LRT, zu prüfen und ggf. zu ändern. Übergangsbiotope werden in den vorbereiteten pdf-Karten farbig schraffiert dargestellt. Im Verlauf der Zeit können aufgrund bestehender oder neu auftretender Beeinträchtigungen oder bei so genannten Pflege-LRT durch veränderte Nutzung LRT-Vorkommen hinsichtlich ihrer individuellen Ausprägung in den Status Übergangsbiotop übergehen. Auch natürliche Ereignisse können bestimmte LRT in jüngere Phasen ihrer lebensraumtypischen Entwicklung versetzen. Beispielhaft seien hier Windwurfereignisse in Wäldern (--> Waldlichtungsfluren als Teil des standorttypischen Wald-LRT) oder Sturmfluten (--> vorübergehendes Verschwinden oftmals verbunden mit räumlicher Verlagerung von Primär-, Weißdünen) genannt. Die Übergangsbiotope sowie die auf Grund natürlicher Ereignisse - vorübergehend - nicht vorhandenen LRT-Vorkommen werden grundsätzlich im Umfang der ursprünglichen Gebietsmeldung bzw. der Ergebnisse des vorherigen Kartierdurchgangs in der Statistik der Standarddatenbögen (SDB) berücksichtigt. Die Basis für die fachliche Annahme als LRT-Vorkommen bilden die Flächenangaben zu den Übergangsbiotopen in der shape-Datei der LRT-Kartierung. Bis zur eindeutigen Ansprache als LRT oder Nicht-LRT im Rahmen einer anschließenden fachlichen Beurteilung oder Kartierung, erfolgt also keine Änderung der Angaben im SDB. Insofern kann es Abweichungen zwischen den Angaben im SDB und der Einstufungen in den Darstellungen der Monitoringergebnisse (LRT-Vorkommen, Übergangsbiotop/Kontaktbiotop sowie Einstufung ihres Erhaltungszustandes) der Berichte und Karten geben. Kontaktbiotope sind eindeutig keine LRT, sondern grenzen an LRT oder Übergangsbiotope an und dienen der Sicherung und Stabilisierung der lebensraumtypischen Funktionen. Kontaktbiotope sind naturnahe Biotope als Teil einer standortgemäßen natürlichen Biotopabfolge, wie z. B. ein Bruchwald als äußerer, nicht mehr zum LRT gerechneter Teil des Verlandungsbereich eines Sees oder auch halbnatürliche Biotope, die einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, wie z. B. Nass-/ Feuchtgrünländereien im Umfeld von Mooren oder naturnahen Gewässern. Kontaktbiotope finden in der Flächenstatistik der LRT keine Berücksichtigung, sind jedoch bei Entwicklungsüberlegungen beispielsweise im Rahmen der Managementplanung besonders zu würdigen. Kontaktbiotope werden in den vorbereiteten pdf-Karten grau dargestellt. Sobald LRT-bestimmende Arten oder Strukturen signifikant an den Ausprägungen des Biotops beteiligt sind, handelt es sich um ein Übergangsbiotop (siehe oben).
Diese Fachaufgabe bündelt Erkenntnisse aus Untersuchungen biotischer und abiotischer Parameter und schlägt übergreifende Maßnahmen zum Schutz und zur Regeneration von Seen vor. Diese fachlichen Grundlagen gehen in die Umsetzung der WRRL ein.
Die Aufgaben des Dezernates 43 - Seen erstrecken sich über die Tätigkeitsbereiche: - Umsetzung der EG-WRRL an Seen, - Untersuchung der Lebensgemeinschaften von Seen, - Untersuchung des Wasser- und Stoffhaushalt von Seen - Bewertung der Seen, - Erarbeitung von Konzepten und Mitwirkung bei der Sanierung bzw. Restaurierung von Seen und - Fortschreibung der Seenstammdaten
Im digitalen Seenverzeichnis sind alle nicht berichtspflichten Seen in Schleswig-Holstein zusammengefasst, welche eine Seefläche kleiner 50 ha jedoch i. d. R. größer als 5 ha aufweisen und/oder Teil eines FFH-Gebietes oder ein anerkanntes EU-Badegewässer sind.
Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen.
Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt.
Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten.
Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.
Derzeit wird das Phytoplankton an 78 Wasserkörpern untersucht. Für die WRRL werden fünf Wasserkörper in der überblicksweisen Überwachung und 67 Wasserkörper im operativen Messnetz anhand des Phytoplanktons untersucht. Weiterhin sind sechs nicht berichtspflichtige Seen kleiner 50 ha im regelmäßigen Monitoring, darunter in SH besonders seltene und schützenswerte Seetypen, wie die karbonatarmen Weichwasserseen sowie Seen, die ökologisch noch weitgehend intakt sind.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet.
Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.
Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.