Der Talraum ist eine hydrologische Fachkulisse und bezeichnet die Fläche, die bis zu einem bestimmten Hochwasserstand von einem Gewässer überflutet wird. Für Schleswig-Holstein wurde auf Basis von hydraulischen Berechnungen und Ansätzen der Regimetheorie eine Talraumkulisse hergeleitet, die die Lage und Ausbreitung der Talräume landesweit beschreibt. Sie besteht aus folgenden Teilkulissen: 1. In der Marsch: Potenziell natürlicher Entwicklungsraum 2. In den übrigen Naturräumen: Vereinfachtes Verfahren HQ100 3. In den übrigen Naturräumen: Ergänzung durch reliefkorrigierten (Reliefkorrektur Höhe über Tiefenlinie) potenziell natürlichen Entwicklungsraum.
Details sind im Konzept 'Vorgehensweise zur Ermittlung einer Talraumkulisse entlang der Fließgewässer des reduzierten Gewässernetzes' (LLUR 2017) dargestellt.
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).
Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Die Bewertung des ökologischen Zustandes eines natürlichen Gewässers erfolgt gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie typbezogen anhand einer fünf-stufigen Skala (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht). Die Einstufung erfolgt vorrangig unter Betrachtung des schlechtesten Bewertungsteilergebnisses aus den biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten/Phytobenthos, Makrozoobenthos und Fische. Unterstützend werden die physikalisch- chemischen Orientierungswerte der LAWA hinzugezogen. Für den sehr guten Zustand werden zusätzlich hydromorphologische Komponenten bewertet. Des Weiteren wird der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potential nicht besser als mäßig bewertet, wenn die Umweltqualitätsnormen für spezifische synthetische und nichtsynthetische Schadstoffe nicht eingehalten werden. Datenbankmodule für die WRRL-relevanten Lebensgemeinschaften (Phytoplankton, Makrophyten/Phytobenthos, Zoobenthos und Fische) sind in der Entwicklung.
Die Knickermittlung ist Bestandteil der landesweiten Biotopkartierung 2014-2021.
Die Elemente wurden von einem vom LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen.
Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.
Um Beeinträchtigungen des Grundwassers rechtzeitig erkennen zu können, unterhält das Land Schleswig-Holstein Messnetze zur Ermittlung des chemischen Zustands.
Entsprechend der EG-WRRL ist durch das Messnetz eine auf die Erfassung des Gesamtzustands ausgerichtete, überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands sicherzustellen. Die überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands wird landesweit in allen Grundwasserkörpern vorgenommen und hat folgende Aufgaben: - Überwachung des chemischen Zustands, - Beurteilung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper, - Überwachung grenzüberschreitender Grundwasserkörper sowie der Grundwasserkörper, aus denen Trinkwasser entnommen wird, - Erkennen natürlicher oder anthropogen verursachter Veränderungen der Grundwasserqualität, - Bereitstellung von Informationen für die Abschätzung von Langzeitentwicklungen natürlicher Bedingungen und anthropogener Schadstoffgehalte.
Die Beprobung der Messstellen im Rahmen der überblicksweisen Überwachung erfolgt derzeit zweimal je Bewirtschaftungszeitraum nach EG-WRRL, also alle 3 Jahre. In den tiefen Grundwasserkörpern, die ebenfalls in die überblicksweise Überwachung einbezogen sind, ist das Beprobungsintervall, aufgrund der in dieser Tiefe stark verlangsamt ablaufenden Veränderungsprozesse, auf eine Untersuchung pro Bewirtschaftungszeitraum ausgedehnt, also alle 6 Jahre.
Im Zusammenhang mit Gebietskulissen des Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) werden nur Flächen dargestellt, die nach diesem Gesetz relevant sind. Darunter fallen Flächen, die unter Zugrundelegung der standortabhängigen Erosionsgefährdung und der Schutzwirkung von Windhindernissen einer sehr hohen Winderosionsgefährdung der Stufe 5 nach DIN 19706 unterliegen, sowie Flächen, die unter Zugrundelegung der Hangneigung, der Feinbodenart des Oberbodens und eines Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors von 50 einer hohen oder sehr hohen natürlichen Wassererosionsgefährdung der Stufen Enat4 oder Enat 5 nach DIN 19708 (2005-02) unterliegen Die entsprechenden Flächen unterliegen den Bestimmungen des DGLG, insbesondere nach § 3, Absatz 1, Punkt 1 (Umwandlungsverbot) und nach § 3, Absatz 4 (Wiederherstellung einer Grünlandnarbe). Die genannten Erosionsgefährdungsstufen gelten für die Flächenbezugsgröße Feldblock. Dieser kann aus mehreren Teilflächen oder Schlägen bestehen, die unterschiedlich und/oder von mehreren Landwirten bewirtschaftet werden können. Für diese Teilflächen können sich andere Erosionsgefährdungsstufen ergeben. Der Layer ist sichtbar im Maßstabsbereich von 1:5.000 bis einschließlich 1:50.000. Optimaler Maßstab ist 1:10.000.
Folgende GIS-Daten wurden zur Ermittlung der Prüfkulisse ausgewertet: Vektor-Daten (ESRI-Shapefiles) Biotopkataster Feuchtgrünlandkartierung ATKIS-Grünlandkataster Flächen Stiftung-Naturschutz u. Schrobach-Stiftung Vertragsnaturschutz 2012 Landwirtschaftliches Feldblockkataster 2012 Naturräume Dispositionsflächen Flurstücksgrenzen Georeferenzierte Rasterdaten TK 25 Messtischblätter Digitale Orthophotos (DOP, Luftbilder) TK Königlich Preußische Landesaufnahme von 1877 – 1880 TK 25 Höhenlinien sowie Aktuelle WinArt-Daten Auswertung Gesetzlich geschützte Biotope Daten aus der Grünland-Kartierung Schlei AG-Geobotanik in SchleswigHolstein und Hamburg e.V., Daten zum Blühenden Steinburg der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Daten aus Spenderflächenkataster der Artenagentur mit in die Auswertung ein. Zur Luftbildauswertung wurden zudem noch Google-Earth- und BINGSatellitenaufnahmen hinzugezogen
*Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum*
Bei Bauvorhaben im Gewässerbereich ist bei der wasserrechtlichen Prüfung durch die zuständige Behörde das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der §§ 27 und 47 WHG, also dem Verschlechterungsverbot (VV) und Zielerreichungsgebot (ZEG) zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel auf Basis der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie. Die Prüfung soll sich nicht nur auf die Auswirkungen eines Vorhabens auf das Gewässer beschränken, sondern auch den Talraum beinhalten, da Maßnahmen und auch die natürliche Entwicklung von Gewässern Veränderungen am Verlauf von Gewässern, Bewuchs auf Flächen sowie am Wasserspiegel zur Folge haben können. Als Kulisse wurde bisher der landesweite GIS-Datensatz Talraum aus 2017 bereitgestellt. Die Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (kurz: Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele) soll die Talraumkulisse aus 2017 bei der Vorhabensprüfung für diesen Zweck ersetzen und einzelne Kritikpunkte aufnehmen, die im Laufe der vergangenen Jahre bei der Prüfungsdurchführung aufgekommen sind (u. a. Berücksichtigung von Deichen, Ortslagen, Hafenanlagen). Details sind im Konzept Vorgehensweise zur Ermittlung der Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (LfU 2025) dargestellt.