Die IED-Anlagen in Schleswig-Holstein werden als Anlagen zum Überwachungsprogramm veröffentlicht. Die zuständige Überwachungsbehörde erstellt das Überwachungsprogramm für die im Geltungsbereich des Überwachungsplanes liegenden Anlagen und veröffentlicht es. Das Überwachungsprogramm enthält neben den Anlagendaten jeweils die Angabe der Zeiträume, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden müssen. Dieses Überwachungsprogramm wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. In Schleswig-Holstein ist die Überwachungsbehörde für nach dem Bundes-Immissonsschutzgesetzt genehmgten Anlagen das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU).
Der Gewässerkundliche Mess- und Beobachtungsdienst wird vom LfU zusammen mit dem LKN geführt. Es werden die Grundlagendaten zur Ordnung des Wasserhaushaltes erhoben. Dazu werden in Schleswig-Holstein an über 400 Pegeln Wasserstände und an über 100 Pegeln Abflüsse gemessen.
WFS mit Monitoringdaten des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins ab 2003 von eutrophierungsrelevanten Parametern sowie Schwermetallen im Wasser. Der Dienst wurde im Rahmen des Projektes MDI-DE Marine Daten-Infrastruktur Deutschland erstellt.