Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.
Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.
Um Beeinträchtigungen des Grundwassers rechtzeitig erkennen zu können, unterhält das Land Schleswig-Holstein Messnetze zur Ermittlung des chemischen Zustands.
Entsprechend der EG-WRRL ist durch das Messnetz eine auf die Erfassung des Gesamtzustands ausgerichtete, überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands sicherzustellen. Die überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands wird landesweit in allen Grundwasserkörpern vorgenommen und hat folgende Aufgaben: - Überwachung des chemischen Zustands, - Beurteilung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper, - Überwachung grenzüberschreitender Grundwasserkörper sowie der Grundwasserkörper, aus denen Trinkwasser entnommen wird, - Erkennen natürlicher oder anthropogen verursachter Veränderungen der Grundwasserqualität, - Bereitstellung von Informationen für die Abschätzung von Langzeitentwicklungen natürlicher Bedingungen und anthropogener Schadstoffgehalte.
Die Beprobung der Messstellen im Rahmen der überblicksweisen Überwachung erfolgt derzeit zweimal je Bewirtschaftungszeitraum nach EG-WRRL, also alle 3 Jahre. In den tiefen Grundwasserkörpern, die ebenfalls in die überblicksweise Überwachung einbezogen sind, ist das Beprobungsintervall, aufgrund der in dieser Tiefe stark verlangsamt ablaufenden Veränderungsprozesse, auf eine Untersuchung pro Bewirtschaftungszeitraum ausgedehnt, also alle 6 Jahre.
Details zum Messnetz: Das Messnetz zur mengenmäßigen Überwachung gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) umfasst derzeit 761 Grundwassermessstellen, verteilt an 398 Standorten (Stand: Juni 2026). Ein Messstellenstandort kann bis zu 5 Messstellen umfassen. Diese sind jeweils in unterschiedlichen Tiefen ausgebaut, um die verschiedenen Grundwasserleiter am gleichen Standort zu erfassen. Das Messnetz ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Diese sind im Wesentlichen der oberflächennahe Hauptgrundwasserleiter, die tiefere eiszeitliche Grundwasserleiter und die tertiären Braunkohlensande. Die Messreihen (Ganglinien) der Messstellen geben den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder.
Messung der Grundwasserstände: Alle Messstellen dieses Messnetzes sind mit Datenloggern ausgestattet. Diese elektronischen Datensammler zeichnen mehrmals täglich den Grundwasserstand auf und werden in der Regel alle 3 bis 6 Monate durch Mitarbeiter des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) ausgelesen. Im Anschluss werden die Grundwasserstände in der landesweiten Datenbank aktualisiert. Sieben Messstellen sind zudem mit Datenfernübertragung ausgerüstet und liefern tagesaktuelle Grundwasserstände.
Derzeit wird das Phytoplankton an 78 Wasserkörpern untersucht. Für die WRRL werden fünf Wasserkörper in der überblicksweisen Überwachung und 67 Wasserkörper im operativen Messnetz anhand des Phytoplanktons untersucht. Weiterhin sind sechs nicht berichtspflichtige Seen kleiner 50 ha im regelmäßigen Monitoring, darunter in SH besonders seltene und schützenswerte Seetypen, wie die karbonatarmen Weichwasserseen sowie Seen, die ökologisch noch weitgehend intakt sind.
Im Rahmen des vorsorgenden Bodenschutzes werden zur Kennzeichnung und Beobachtung von Veränderungen in Böden in Schleswig-Holstein seit 1989 37 Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben. Das Untersuchungsprogramm umfasst bodenkundliche Feldaufnahmen, bodenphysikalische und bodenchemische Untersuchungen, Wasserstandsmessungen und die Dokumentation betriebsbezogener Daten (Schlagkarteien) sowie vegetationskundliche, flechtenkundliche, bodenzoologische und bodenmikrobiologische Untersuchungen. Die Ziele der Boden-Dauerbeobachtung sind · die Beschreibung des aktuellen Zustandes der Böden, · die langfristige Überwachung der Veränderung der Böden und · die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung.
Der Gewässerkundliche Mess- und Beobachtungsdienst wird vom LfU zusammen mit dem LKN geführt. Es werden die Grundlagendaten zur Ordnung des Wasserhaushaltes erhoben. Dazu werden in Schleswig-Holstein an über 400 Pegeln Wasserstände und an über 100 Pegeln Abflüsse gemessen.
Messwerte aus einer Tiefe von 1 m über dem Meeresgrund. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 20.09.2012. Werte aus Datenbank bis 30.03.2012.
Sommermittelwert der Sichttiefe der Jahre 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 13.12.2011. Werte aus Datenbank bis 31.12.2010.
Mittelwert der Messwerte in 1 m Wassertiefe aus den Vegetationsperioden (Mai bis September) der Jahre 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 13.12.2011. Werte aus Datenbank bis 31.12.2010.