Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BK) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen auf insgesamt ca. 290.000 ha (ca. ein Fünftel der Landesfläche). Die Prüfkulissen wurden auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt.
Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Allee die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Linien im Bereich der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die aktuell noch nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BK-Gesamt-) Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BK-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 2 (2015-2020),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring
Die Knickermittlung ist Bestandteil der landesweiten Biotopkartierung 2014-2021.
Die Elemente wurden von einem vom LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Das Anlagenkataster bietet einen Überblick über die Unternehmen der Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein. Die aufgeführten Anlagen werden von Landesamt für Umwelt (LfU), Abteilung 7 - Technischer Umweltschutz, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigt und überwacht. Zur Zeit sind im Kataster ca. 500 Standorte mit insgesamt ca. 1.000 Anlagen enthalten. Neben der Anschrift und Art der Anlage kann nach verschiedenen Anlagenmerkmalen gesucht werden. Das jeweilige Suchergebnis wird als Tabelle aber auch als Karte dargestellt. Hinweis: Die Standortdaten stammen aus dem Länderinformationssystem für Anlage (LIS-A), welches durch die zuständige Behörde (LfU) mit Daten aus den Anlagengenehmigungen gefüllt wird. Das LfU gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Web-Anwendung.
Per Werkvertrag (Büro KK+W) wurden über ein digitales Höhenmodell (Ergebnis der Berechnung aus DGM2 und Vegetationshoehenlayer) alle Einzelbäume > 15m und 7,5 m; Atkiswaldflächen und Waldränder mir einem Puffer von 15m herausgefiltert, Einzelbäume in Siedlungsflächen entfernt. Datengrundlage der Knicks: Landwirtschaftliches Flächenkataster SH Biotoptyp gem. Landesverordnung über gesetzlich gesch. Biotope Biotopschlüssel: 10 = Knick /Feldhecke ; 8 = Allee
Grundlage der Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Flächen, die bestandteil der Ausschlusskulisse sind (siehe Ausschlusskulisse_Biotopkartierung.README), wurde von der Prüfkulisse abgeschnitten. Da die zugrundeliegenden Fachdaten teilweise veraltet sind oder ehemals auf gröberen Maßstabsebenen abgegrenzt wurden (Bsp: TK 25), bzw. auf berechneten Polygonen basieren (z.B. Fließgewässer, Alleen), dient die Prüfkulisse als Suchraum für zu kartierende Biotope, welche sich jedoch im Einzelnen auch über die vorliegenden Außenränder hinweg erstrecken können. Ferner wird durch die implizierten Fachdaten und deren Teilflächen eine Abschätzung der zu kartierenden Wertflächen in ha möglich. Diese Teilflächen wurden aus den Fachdaten ermittelt und entsprechend der DTK5 nach Kreisen und Losen aufgeteilt.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014)
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden.
Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope,
Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Im Zuge des Kartierjahres 2016 wurden Flächen vorhandener Kartierung, hier Biotopkartierung Phase1, aus der zusammengesetzten Prüfkulisse entfernt. Die Kreise Segeberg und Rendsburg-Eckernförde sind, wegen der Vergabe im Jahr 2016, nochmals unterteilt. Segeberg in die Teile "Teil1-west", "Teil2-ost" und "Norderstedt", Rendsburg-Eckernförde in "Teil1-nord" und "Teil2-süd". Grundlage der Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Flächen, die bestandteil der Ausschlusskulisse sind (siehe Ausschlusskulisse_Biotopkartierung.README), wurde von der Prüfkulisse abgeschnitten. Da die zugrundeliegenden Fachdaten teilweise veraltet sind oder ehemals auf gröberen Maßstabsebenen abgegrenzt wurden (Bsp: TK 25), bzw. auf berechneten Polygonen basieren (z.B. Fließgewässer, Alleen), dient die Prüfkulisse als Suchraum für zu kartierende Biotope, welche sich jedoch im Einzelnen auch über die vorliegenden Außenränder hinweg erstrecken können. Ferner wird durch die implizierten Fachdaten und deren Teilflächen eine Abschätzung der zu kartierenden Wertflächen in ha möglich. Diese Teilflächen wurden aus den Fachdaten ermittelt und entsprechend der DTK5 nach Kreisen und Losen aufgeteilt.
Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasserstockwerken führen in einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsgebiete. Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist rechtlich nicht normiert. Eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen daher nicht. Der Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasser-stockwerken führen in einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsge¬biete.
Die Datengrundlage zur Festlegung der Trinkwassergewinnungsgebiete ist heterogen: Die Ermittlung der Trinkwassergewinnungsgebiete der größeren Wasserwerke wie beispielsweise im Raum Kiel oder im Osten von Hamburg beruht in der Regel auf umfangreichen hydrogeologischen Ausarbeitungen mit Grundwassergleichenplänen, die meist eine recht zuverlässige Abgrenzung des jeweiligen Grundwassereinzugsgebietes erlauben. Grundlage der Ermittlung der Trinkwassergewinnungsgebiete im Raum Lübeck ist ein landeseigenes Grundwasserströmungsmodell als Ergebnis umfangreicher, landeseigener Untersuchungen zur Geologie und Grundwasserdynamik in diesem Raum. Auch im Raum Flensburg und Wacken liefern Grund-wasserströmungsmodelle Anhaltspunkte zur Einzugsgebietsabgrenzung. In vielen Fällen erfassen vorliegende Ausarbeitungen und Grundwassergleichenpläne jedoch nicht das gesamte Grundwassereinzugsgebiet. Insbesondere bei kleineren Wasserwerken beschränken sich Informationen oft nur auf den Nahbereich der Fassungsanlagen. Einzugsgebiete können dann nur näherungsweise, teils durch Einbeziehung zusätzlicher Informationen aus dem Geologischen Landesarchiv, anhand vorliegender überregionaler Trendpläne zu generellen Grundwasserströmungsverhältnissen oder unter Berücksichtigung morphologischer Gegebenheiten abgegrenzt werden.
Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist rechtlich nicht normiert, eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen nicht. Der Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein ist Geologischer Dienst für Schleswig-Holstein im Sinne des Geologiedatengesetzes. Der Auftrag zur Untersuchung des geologischen Untergrundes umfasst unter anderem die landesweite Sammlung und Archivierung geowissenschaftlicher Informationen - Schichtenverzeichnissen von Bohrungen, geowissenschaftliche Manuskriptkarten, Berichte, Befunde, Gutachten u.s.w. - und die Bereitstellung dieser Informationen für NutzerInnen aus Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft unter Beachtung des Datenschutzes. Im LfU ist das Geologische Landesarchiv dafür zuständig. Der Anlass zur Einrichtung und zum Betrieb eines Geologischen Landesarchivs ist volkswirtschaftlich begründet. Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes sind teuer. Über viele Jahrzehnte hinweg sind von privater und öffentlicher Hand allein in Schleswig-Holstein Hunderte von Millionen EURO für mehrere 100.000 Bohrungen investiert worden, um benötigte Untergrundinformationen für eine - und in der Regel nur eine - bestimmte Fragestellung zu erhalten. Die zentrale Archivierung dieser Informationen zwecks späterer Folgenutzung - salopp formuliert "Wiederverwertung" - durch wen und für welche Fragestellung auch immer ist von hoher Bedeutung, insbesondere für solche Vorhaben, die zwingend die Kenntnis des geologischen Untergrundes voraussetzen. Ohne das Geologische Landesarchiv wären unnötigerweise immense Bohrkosten nochmals aufzubringen, wenn es z. B. um Fragestellungen bei Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Grundwasserschutzes, des Küstenschutzes, des Bodenschutzes, der Baugrundsicherheit, des Altlastenbereichs, des Verkehrswegebaus, der Rohstofferkundung oder bei Deponieplanungen geht. Da ein Großteil der archivierten Bohrinformationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von privater Seite geliefert worden ist, ist der Datenschutz bei Einsicht in oder Weitergabe von Archivunterlagen zu berücksichtigen. Die geowissenschaftlichen Unterlagen im Geologischen Landesarchiv sind essentieller Bestandteil des im Auf- und Ausbau begriffenen Bodeninformationssystems. Demzufolge ist bereits im Jahr 1998 damit begonnen worden, zunächst die Schichtenverzeichnisse von Bohrungen digital in kürzelkodierter Form in der Software GeODin zu erfassen.