Der WMS umfasst Schadstoffe im Wasser und im Sediment, die an Messstationen des LLUR erfasst werden. Parameter: Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom, Zink.
Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen.
Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt.
Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten.
Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.
Die Karte enthält eine Bewertung zur Schutzwirkung der Deckschichten, unterteilt in die drei Kategorien "ungünstig", "mittel" und "günstig". Ausschlaggebendes Kriterium bei der Zuweisung und räumlichen Abgrenzung einzelner Flächeneinheiten war dabei jeweils die durch Bohrungen nachgewiesene petrografische Beschaffenheit (bindig/nicht bindig) und Mächtigkeit (Abstufungen: 10m). In den Marschen und Niederungen der Westküste begünstigen spezifische Sedimenteigenschaften dort das Rückhaltevermögen von Schadstoffen. Dies wurde bei der Bewertung der Schutzwirkung zusätzlich berücksichtig.
Für die Ableitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Böden sind u.a. umfassende Kenntnisse über den Grad der tatsächlich schon eingetretenen Belastungen und Schäden unabdingbar. Mit dem Aufbau des Bodenbelastungskatasters Schleswig-Holstein wird eine flächendeckende Erfassung und Darstellung des Belastungsgrades schleswig-holsteinischer Böden zu erreichen versucht. Ca. 2000 Standorte sollen hierzu geowissenschaftlich aufgenommen, beprobt und insbesondere auch hinsichtlich der Gehalte an organischen und anorganischen Schadstoffen untersucht werden. Mit Hilfe des Katasters sollen einerseits die bereits vorhandenen Basis- (Hintergrund)-Belastungen über flächenhaft gestreute Stichprobenverfahren und darüber hinaus durch einzelne gezielte Untersuchungen abweichend hohe Schadstoffbelastungen in Einzelräumen ermittelt werden.
Die Bewertung des ökologischen Zustandes eines natürlichen Gewässers erfolgt gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie typbezogen anhand einer fünf-stufigen Skala (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht). Die Einstufung erfolgt vorrangig unter Betrachtung des schlechtesten Bewertungsteilergebnisses aus den biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten/Phytobenthos, Makrozoobenthos und Fische. Unterstützend werden die physikalisch- chemischen Orientierungswerte der LAWA hinzugezogen. Für den sehr guten Zustand werden zusätzlich hydromorphologische Komponenten bewertet. Des Weiteren wird der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potential nicht besser als mäßig bewertet, wenn die Umweltqualitätsnormen für spezifische synthetische und nichtsynthetische Schadstoffe nicht eingehalten werden. Datenbankmodule für die WRRL-relevanten Lebensgemeinschaften (Phytoplankton, Makrophyten/Phytobenthos, Zoobenthos und Fische) sind in der Entwicklung.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. In Schleswig-Holstein sind inzwischen 94 Prozent der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Alle anderen Haushalte können aus wirtschaftlichen Gründen nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden und reinigen ihre Abwässer in dezentralen Kleinkläranlagen.
Im Bodenbelastungskataster Schleswig-Holstein werden schwerpunktmäßig folgende Informationen zusammengeführt und zur Auswertung vorgehalten: - bodenbezogene Hintergrund-/Basisbelastung, - bodenbezogene Belastungen (lokal und regional) durch Schadstoffimmissionen lokaler oder diffuser Quellen, - erosionsgefährdete Standorte, - durch ständige oder gelegentliche Überschwemmungen gekennzeichnete Flächen, - belastete Altstandorte (kontaminierte Industrie- und Gewerbestandorte), - Altdeponien (Flächen mit Altablagerungen), - großräumige, anderweitig kontaminierte Bodenflächen, - Bodenauf- und -abtragsflächen. Untersuchungsgegenstand in geochemischer Hinsicht sind Bodenmaterialproben der Oberböden und Auflagen der betrachteten Standorte.
Um Beeinträchtigungen des Grundwassers rechtzeitig erkennen zu können, unterhält das Land Schleswig-Holstein Messnetze zur Ermittlung des chemischen Zustands.
Entsprechend der EG-WRRL ist durch das Messnetz eine auf die Erfassung des Gesamtzustands ausgerichtete, überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands sicherzustellen. Die überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands wird landesweit in allen Grundwasserkörpern vorgenommen und hat folgende Aufgaben: - Überwachung des chemischen Zustands, - Beurteilung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper, - Überwachung grenzüberschreitender Grundwasserkörper sowie der Grundwasserkörper, aus denen Trinkwasser entnommen wird, - Erkennen natürlicher oder anthropogen verursachter Veränderungen der Grundwasserqualität, - Bereitstellung von Informationen für die Abschätzung von Langzeitentwicklungen natürlicher Bedingungen und anthropogener Schadstoffgehalte.
Die Beprobung der Messstellen im Rahmen der überblicksweisen Überwachung erfolgt derzeit zweimal je Bewirtschaftungszeitraum nach EG-WRRL, also alle 3 Jahre. In den tiefen Grundwasserkörpern, die ebenfalls in die überblicksweise Überwachung einbezogen sind, ist das Beprobungsintervall, aufgrund der in dieser Tiefe stark verlangsamt ablaufenden Veränderungsprozesse, auf eine Untersuchung pro Bewirtschaftungszeitraum ausgedehnt, also alle 6 Jahre.