Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.
Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.
Gesamt- und Einzelbewertung der Küstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2003 - 2008. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.
Der Geologische Dienst SH beschäftigt sich mit der hydrogeologischen Landesaufnahme. Im Jahre 2003 wurden im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Themenkarten zur erstmaligen und weitergehenden Beschreibung des Grundwassers erarbeitet. Die Themenkarten dies Dienstes zeigen die Verbreitung und Mächtigkeit der Grundwasserleiter, die Schutzwirkung der Deckschichten sowie die Hydrostratigrafie der bindigen Deckschichten und des oberflächennahen Wasserleiters.
Der Geologische Dienst SH beschäftigt sich mit der hydrogeologischen Landesaufnahme. Im Jahre 2003 wurden im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Themenkarten zur erstmaligen und weitergehenden Beschreibung des Grundwassers erarbeitet. Die Themenkarten dies Dienstes zeigen die Verbreitung und Mächtigkeit der Grundwasserleiter, die Schutzwirkung der Deckschichten sowie die Hydrostratigrafie der bindigen Deckschichten und des oberflächennahen Wasserleiters.
Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.
Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet.
Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund