Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet.
Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat sich mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 zum Ziel gesetzt, die Ostsee stärker zu schützen. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz und Umweltminister Tobias Goldschmidt haben gemeinsam mit Vertretern der landwirtschaftlichen Verbände eine Zielvereinbarung für zusätzliche freiwillige Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft unterzeichnet. Darin geht es vor allem darum, die Austräge von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Zu diesem Zweck sollen freiwillige Maßnahmen zur angepassten landwirtschaftlichen Nutzung und Maßnahmen zur Erhöhung des Stoffrückhaltes in der Landschaft im Wassereinzugsgebiet der Ostsee umgesetzt werden.
Innerhalb der Flussgebietseinheit Schlei/Trave sind fünf Ostseebeiräte zur Umsetzung der Zielvereinbarung Landwirtschaft zum Ostseeschutz aktiv: Flensburger Förde (23) Schlei (24) Eckernförder Bucht und Baltic-Probstei (25, 26, 27) Wagrien-Fehmarn und Neustädter Bucht (28, 29) Trave (30, 31, 32, 33, 34) Die Einteilung der Ostseebeiräte orientiert sich räumlich an den Bearbeitungsgebieten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Zahlen in Klammern definieren die Bearbeitungsgebiete in der Flussgebietseinheit nach EU-WRRL.
The status of coastal waters was assessed with a view to establishing water quality management plans under the Water Framework Directive. Based on monitoring data collected in the past six years, the biological quality elements phytoplankton, macrophytes, macrozoobenthos, and fish (in estuaries) were assessed using largely harmonised methods. Applying a five-class scale, most of the 72 water bodies were rated moderate, poor or bad (particularly in the Baltic Sea), with only one good rating. High nutrient input is considered to be the principal cause.
Details zum Messnetz: Das Messnetz zur mengenmäßigen Überwachung gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) umfasst derzeit 761 Grundwassermessstellen, verteilt an 398 Standorten (Stand: Juni 2026). Ein Messstellenstandort kann bis zu 5 Messstellen umfassen. Diese sind jeweils in unterschiedlichen Tiefen ausgebaut, um die verschiedenen Grundwasserleiter am gleichen Standort zu erfassen. Das Messnetz ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Diese sind im Wesentlichen der oberflächennahe Hauptgrundwasserleiter, die tiefere eiszeitliche Grundwasserleiter und die tertiären Braunkohlensande. Die Messreihen (Ganglinien) der Messstellen geben den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder.
Messung der Grundwasserstände: Alle Messstellen dieses Messnetzes sind mit Datenloggern ausgestattet. Diese elektronischen Datensammler zeichnen mehrmals täglich den Grundwasserstand auf und werden in der Regel alle 3 bis 6 Monate durch Mitarbeiter des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) ausgelesen. Im Anschluss werden die Grundwasserstände in der landesweiten Datenbank aktualisiert. Sieben Messstellen sind zudem mit Datenfernübertragung ausgerüstet und liefern tagesaktuelle Grundwasserstände.
Als wasserwirtschaftliche Basisdatengrundlage wird seit 2002 das Amtliche digitale Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) im Erfassungsmaßstab 1:5.000 nach fachlichen Vorgaben des LLUR in Zusammenarbeit mit MEKUN Ref. 44, LKN FB 42-44 und den Bearbeitungsgebietsverbänden der Wasser- und Bodenverbände erstellt. Das AWGV ist die erforderliche Grundlage für alle Daten und Auswertungen im Zusammenhang mit Oberflächengewässern und Einzugsgebieten u.a. im Rahmen der wasserbezogenen EU-Richtlinien (z.B. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrichtlinie (HWRL)). Das AWGV besteht aus den folgenden integrativ miteinander verbundenen digitalen Teilkomponenten, deren geometrische und attributive Konsistenz gemäß der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herzustellen und dauerhaft zu pflegen ist: 1. Das Gewässernetz im Digitalen Anlagenverzeichnis (linienhaft modelliertes DAV-Gewässernetz einschließlich der Durchflusslinien durch Seen und flächenhafte Fließgewässer, ursprünglich erstellt ausgehend von den BasisDLM-Daten des LVermGeo mit Stand 2000) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN (für Landesgewässer). 2. Das Gewässerkundliche Flächenverzeichnis (GFV) mit den oberirdischen Einzugsgebieten zum DAV-Gewässernetz in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 42 LfU. 3. Die Seen (ursprünglich erstellt ausgehend von den Flächen im BasisDLM des LVermGeo mit Stand 2008) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 43 LfU. 4. Das digitale Anlagenverzeichnis (DAV) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN, bestehend aus dem Anlagenverzeichnis selbst (DAV mit Bauwerken und Anlagen an Gewässern). 5. Das digitale Strukturverzeichnis (DSV mit Angaben zur Gewässerstruktur und -morphologie und zu den LAWA-Gewässerkennzahlen) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit der Dezernate 41 und 42 LfU. 6. Dem digitalen Deichverzeichnis (DDV mit Deichverläufen und Bauwerken in Deichen) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der WBV und des LKN (nur Bestätigung). 7. Das digitale Maßnahmenverzeichnis (DMV inklusive GIS-Viewer) stellt die GIS-Anbindung für die Maßnahmen-Datenbank, 2. Ausbaustufe (MDBII), dar. Es dient allen Verfahrensbeteiligten zur GIS-gestützten Dokumentation des Planungs- und Finanzierungsverfahrens von Maßnahmen und Flächensicherungen, die zur Erreichung der von den EU-Richtlinien vorgegebenen Ziele geplant und durchgeführt werden. Alle Teilkomponenten sind auf dem zentralen AWGV-Server bei DATAPORT eingestellt und werden dort von den zuständigen Stellen gepflegt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.