Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Darstellungs-Dienst der zusammengeführte Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Nordseeküste. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010). Es werden dabei bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr alle Müllteile auf vorgegebenen 100m-Transekten erfasst. Ein Monitoringjahr umfasst alle Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Bei den hier bereitgestellten Daten handelt es sich sowohl um die geprüfte Rohdaten (Layer:Strandmüllmonitoring (MDI_MM_BL_WFS) als auch um aggregierte Daten: Mittlere Anzahl Müllteile 2012-2017 (BL_ges_1217), Mittlere Anzahl Müllteile 2018 (BL_ges_2018), Mittlerer Anteil Plastik 2012-2017 (BL_Pla_1217), Median Müllteile 2012-2017 (BL_MED_ges_1217). Weitere Informationen: https://www.ospar.org/work-areas/eiha/marine-litter/assessment-of-marine-litter
Download-Dienst der zusammengeführte Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Nordseeküste. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010). Es werden dabei bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr alle Müllteile auf vorgegebenen 100m-Transekten erfasst. Ein Monitoringjahr umfasst alle Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Bei den hier bereitgestellten Daten handelt es sich sowohl um die geprüfte Rohdaten (Layer:Strandmüllmonitoring (MDI_MM_BL_WFS) als auch um aggregierte Daten: Mittlere Anzahl Müllteile 2012-2017 (BL_ges_1217), Mittlere Anzahl Müllteile 2018 (BL_ges_2018), Mittlerer Anteil Plastik 2012-2017 (BL_Pla_1217), Median Müllteile 2012-2017 (BL_MED_ges_1217). Weitere Informationen: https://www.ospar.org/work-areas/eiha/marine-litter/assessment-of-marine-litter
Darstellungs-Dienst zum Vorkommen von Brandgänsen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer pro Jahr (gerade Jahre). In diesem Dienst werden die Daten des Flugtages mit dem maximalen Mauserbestand pro Jahr auf zwei verschiedende Arten dargestellt: 1) klassifiziert nach Anzahlen der rastenden Brandgänse pro Jahr; Verteilung und Häufigkeit 2) klassifiziert nach Mauserstatus der rastenden Brandgänse pro Jahr; Verteilung der flugfähigen und nicht flugfähigen Individuen, keine Aussage über Häufigkeit
Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Daher werden die Daten hier für den entsprechenden Flugtag mit der max. Bestandszahl für jedes Untersuchungsjahr angeboten.
Generelle Informationen zum Brandgans-Monitoring: Brandgänse sind im Sommer für einige Wochen flugunfähig und in der Mauserzeit besonders störanfällig. Das Brandgans-Monitoring findet in diesem Mauserzeitraum in den Monaten Juli – September statt und gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Brandgänse. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Aus den Daten lassen sich ebenfalls Abschätzungen zu Bestandsgrößen ableiten. Zudem kann in den Daten zwischen flugfähigen und nicht flugfähigen Brandgänsen unterschieden werden.
Download-Geodienst zum Vorkommen von Seehunden an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer". Hier handelt es sich um Daten aus flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen aus, für Seehunden relevanten Jahreszeiten, ab 1989: in der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (Mai - Juli) drei und zur Haarwechselzeit (August - September) zwei Erfassungsflüge durchgeführt.
Dieser Dienst liefert folgende Informationen, die zur Bestandsabschätzung nötig sind: Anzahlen von Seehunden pro Liegeplatz pro Flug und den Anteil an Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen in diesem Dienst enthalten:
1. Gesamttabelle mit allen Seehund-Monitoring-Flügen ab 1989 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). In einem Jahres-Layer sind die Daten aller fünf Erfassungen eines Jahres enthalten. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen in der Wurfzeit - In Vorbereitung)
Während des Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden.
Auf Grundlage der Liegeplatz-Daten wurden zur Bewertung von Eingriffen auch die Ruheplätze der Seehunde berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Seehunde: Ruheplätze, Objekt-ID:bd9656630-a451-4c01-a228-d9fff62df5f8.
Seehund-Sichtungen außerhalb des oben genannten Monitoring-Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).
Darstellungs-Geodienst zum Vorkommen von Seehunden an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer". Hier handelt es sich um Daten aus flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen aus, für Seehunden relevanten Jahreszeiten, ab 1989: in der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (Mai - Juli) drei und zur Haarwechselzeit (August - September) zwei Erfassungsflüge durchgeführt.
Dieser Dienst liefert folgende Informationen, die zur Bestandsabschätzung nötig sind: Anzahlen von Seehunden pro Liegeplatz pro Flug und den Anteil an Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen in diesem Dienst enthalten: 1. Gesamttabelle mit allen Seehund-Monitoring-Flügen ab 1989 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). In einem Jahres-Layer sind die Daten aller fünf Erfassungen eines Jahres enthalten. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen in der Wurfzeit - In Vorbereitung)
Bei flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden.
Auf Grundlage der Liegeplatz-Daten wurden zur Bewertung von Eingriffen auch die Ruheplätze der Seehunde berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Seehunde: Ruheplätze, Objekt-ID:bd9656630-a451-4c01-a228-d9fff62df5f8
Sichtungen außerhalb des oben genannten Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).
Darstellungs-Geodienst zum Vorkommen von Eiderenten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Jahresverlauf ab 2009. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). In diesem Dienst werden für Herbst, Winter und Mauserzeit einzelne Jahreslayer bereitgestellt: 1) Eiderenten: Winter-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 2) Eiderenten: Max. Mauser-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 3) Eiderenten: Herbst-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 Für einen Datendownload und Daten vor 2015: siehe (WFS) Eiderenten: Vorkommen und Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH – NPV)
Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Daher werden die Daten hier pro Sasion und Jahr dargestellt.
Generelle Informationen zum Eiderenten-Monitoring: Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Somit geben diese Layer Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung des Vorkommens von Eiderenten, sowie über ihre Bestandsgrößen zur Mauserzeit, im Herbst und im Winter. Da es sich hier jeweils um die Gesamttabellen pro Saison handelt, müssen die Daten ggf. pro Jahr gefiltert werden. Die Erfassungen werden bei Niedrigwasser durchgeführt und berücksichtigen alle wichtigen Eiderenten-Rastgebiete (flächendeckende Erfassung). Die Flugroute der Erfassungen ändert sich in der Regel nicht. Die Anzahlen der Eiderenten werden entweder direkt während des Fluges verortet oder aber nachträglich anhand von Fotos ausgezählt, so dass am Ende Punktdaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP). Layer können einzeln als csv-Tabelle oder shape-file heruntergeladen (s. WFS) oder als WMS oder WFS in ein GIS eingebunden werden.