Der Geologische Dienst (Abteilung 6) im LfU nimmt in Schleswig–Holstein die fachbehördlichen Aufgaben des Geotopschutzes einschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu Berichts- und Informationspflichten wahr. Dazu wird eine Datenbank geführt, in dem die bekannten geologisch schützenswerten Objekte (Geotope) dokumentiert werden. Diese Informationen sind als geologische Daten entsprechend Geologiedatengesetz zu veröffentlichen. Sie ergänzen die im Umweltportal abrufbare Geotopkulisse (räumliche Abgrenzung der Geotope).
Darstellung der parzellenscharfen Abgrenzung der per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein und ihrer Zonengliederung. Die Daten enthalten alle festgesetzten Schutzzonen mit Ausnahme der Zone I.
Digitale Gebietsabgrenzungen der anerkannten Biosphärenreservate auf dem Gebiet der Landes Schleswig-Holstein gemäß § 14 LNatSchG (2010). Das BR "Flusslandschaft Elbe" reicht über Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern bis nach Brandenburg. Hier ist nur der SH-Teil dargestellt. Stand: Dezember 2005
Die IED-Anlagen in Schleswig-Holstein werden als Anlagen zum Überwachungsprogramm veröffentlicht. Die zuständige Überwachungsbehörde erstellt das Überwachungsprogramm für die im Geltungsbereich des Überwachungsplanes liegenden Anlagen und veröffentlicht es. Das Überwachungsprogramm enthält neben den Anlagendaten jeweils die Angabe der Zeiträume, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden müssen. Dieses Überwachungsprogramm wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. In Schleswig-Holstein ist die Überwachungsbehörde für nach dem Bundes-Immissonsschutzgesetzt genehmgten Anlagen das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU).
Darstellt werden Standorte von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden. Angezeigt werden Anlagen, die in Betrieb oder genehmigt sind und vor der Inbetriebnahme stehen. Der Datenbestand ist ein Extrakt aus dem Fachinformationssystem LIS-A. Hinweis: Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen.
Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.
Das Anlagenkataster bietet einen Überblick über die Unternehmen der Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein. Die aufgeführten Anlagen werden von Landesamt für Umwelt (LfU), Abteilung 7 - Technischer Umweltschutz, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigt und überwacht. Zur Zeit sind im Kataster ca. 500 Standorte mit insgesamt ca. 1.000 Anlagen enthalten. Neben der Anschrift und Art der Anlage kann nach verschiedenen Anlagenmerkmalen gesucht werden. Das jeweilige Suchergebnis wird als Tabelle aber auch als Karte dargestellt. Hinweis: Die Standortdaten stammen aus dem Länderinformationssystem für Anlage (LIS-A), welches durch die zuständige Behörde (LfU) mit Daten aus den Anlagengenehmigungen gefüllt wird. Das LfU gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Web-Anwendung.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.
Die Geologische Karte 1:250.000 (GÜK 250) gibt einen Überblick über die Verbreitung, Entstehung, Zusammensetzung und das Alter der an der Erdoberfläche anstehenden Ablagerungen und erlaubt somit auch eine Abschätzung der Gesteinseigenschaften. Sie stellt eine orientierende Planungs- bzw. Informationsgrundlage im Übersichtsmaßstab dar. Die Karte repräsentiert den aktuellen Stand der geologischen Landesaufnahme in Schleswig-Holstein für die obersten 2 m. Die Karte "Geologische Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000" setzt sich aus den Einzlayern "Geologische Einheiten" und "Geologische Zusatzinformationen" zusammen.