Das Umwelt-Portal bietet sowohl Fachanwender*innen als auch interessierten Bürger*innen eine einfache Möglichkeit zur graphischen Visualisierung von Daten im geographischen Kontext und zu einen dem unkomplizierten Zugriff auf thematisch unterschiedliche Datensätze. Grundsätzlich können hier auch sehr öffentlichkeitswirksam ubiquitär gesammelte Daten den Bürger*innen zur Verfügung gestellt werden. Die graphische Aufbereitung der Daten ermöglicht es auch Nutzern ohne fachlichen Bezug ein besseres Verständnis für die Umweltsituation in Schleswig-Holstein zu entwickeln. Des Weiteren können sogenannte Themenportale über eine direkte Verlinkung im Umweltportal erreicht werden. Die meisten Themenportale sind frei zugänglich. Themenportale bei denen der Zugang passwortgeschützt ist sind folglich nur für einen bestimmten Nutzerkreis gedacht und im Umwelt-Portal eingestellt um einen Aufruf aus dem Internet auf diese Fachwendungen zu ermöglichen. Mithilfe der Messwertansicht können Werte verschiedener Messstationen direkt verglichen und im zeitlichen Verlauf betrachtet werden.
Der Geologische Dienst (Abteilung 6) im LfU nimmt in Schleswig–Holstein die fachbehördlichen Aufgaben des Geotopschutzes einschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu Berichts- und Informationspflichten wahr. Dazu wird eine Datenbank geführt, in dem die bekannten geologisch schützenswerten Objekte (Geotope) dokumentiert werden. Diese Informationen sind als geologische Daten entsprechend Geologiedatengesetz zu veröffentlichen. Sie ergänzen die im Umweltportal abrufbare Geotopkulisse (räumliche Abgrenzung der Geotope).
Darstellung der im Geologischen Landesarchiv von Schleswig-Holstein dokumentierten Bohrpunkte mit artesisch gespanntem Grundwasser.
Die Kenntnis über artesisch gespannte Grundwasserverhältnisse stellt eine wichtige Informationsgrundlage für die sachgerechte Planung und Durchführung von Baumaßnahmen (insbesondere den Ausbau von Bohrungen für Brunnen, Grundwassermessstellen, Erdwärmesonden und -kollektoren sowie Baugrunduntersuchungen und Schachtarbeiten) dar.
Die Lagepunkte in der Arteserkarte sind differenziert zwischen bohrungsbezogenen Angaben (Bohrlochwasserstand, 625 Bohrungen) und tiefengenauen, filterbezogenen Angaben (Filterwasserstand, 813 Grundwassermess-stellen). (Stand: 10.10.2025).
Die an den Bohrpunkten angegebenen Werte zeigen die Druckhöhe über Gelände an.
Darüber hinaus ist für jeden Lagepunkt eine Attributtabelle hinterlegt, die soweit vorliegend folgende Angaben enthält: - Archivnummer der Bohrung im Geologischen Landesarchiv, - Lagekoordinaten (UTM), - Geländehöhe (m NN), - Messspunkthöhe (m NN), - Tiefe der Bohrung (m u. GOK), - Angabe zur Filterposition (m u. GOK), - Angabe zur Filterposition (m NN), - Steighöhe des Grundwassers (m u. GOK), - Steighöhe des Grundwassers (m NN) - Link zur Bohrung im Umweltportal SH
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Zentrale Datenbank des Landes Schleswig-Holstein zur Erfassung und Verwaltung von Projekten/Plänen, die Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigen können. Auch Projekte/Pläne mit geringen Beeinträchtigungen werden vor dem Hintergrund der Kumulation erfasst. Gem. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sowie gem. § 34 Abs. 1 und § 36 BNatSchG müssen Projekte/Pläne auch dahingehend geprüft werden, ob sie im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Gebiete auszulösen. Die Erfassung der für die Prüfung der Kumulation erforderlichen Daten erfolgt über die in den jeweiligen Zulassungsverfahren zuständigen Naturschutzbehörden des Landes Schleswig-Holsteins.
Das Themenportal Vorkaufsrecht Kulissenfinder gibt Notaren vor der Beurkundung eines Kaufvertrages die Gewissheit, ob das zu verkaufenden Grundstück vom Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG betroffen ist. Mit Hilfe dieses Informationssystems kann über eine Suchfunktion nach Flurstücken gesucht werden. Als Ergebnis wird dem Suchenden eine ausdruckbare PDF-Datei als begründende Unterlage für die Beurkundung eines Kaufvertrages angeboten. Der Zugang zu dieser Anwendung ist passwortgeschützt. Es gibt eine Funktionskennung, die den Notaren in SH mitgeteilt wurde/wird.
In Schleswig-Holstein werden aus ökologischer Sicht wertvolle und gefährdete Biotope im Gelände kartiert und anhand von Karten und Sachdaten dokumentiert. Diese Informationen sind für alle Interessierten ohne Nutzerkennung frei zugänglich. Es wird eine Differenzierung der Biotopkartierungen von 1978 bis 1993 bzw. von 20214 bis 2019 angeboten. Des weiteren existiert ein Register der gesetzlich geschützten Biotope. Alle Information können auf einer Karte oder in Form von Tabellen angezeigt, runtergeladen (als Excel-Tabelle) und/oder ausgedruckt werden.
Der Feldblockfinder ermöglicht die Suche nach Gemarkungen, Flurstücken, Feldblöcken (FLIK) und Landschaftselementen (FLEK) in Schleswig-Holstein. Der Feldblockfinder ist im DANord als Themenportal eingebunden. Es können weitere Umweltdaten eingeladen und sichtbar gemacht werden. Zu den Feldblöcken werden Informationen mit Blick auf die Erosionsgefährdung angezeigt Nitrat belastete Gebiete nach der LDüV sind aufrufbar und Informationen zur Gewässerschutzberatung werden angeboten.
Der Datensatz beinhaltet die Gebiete im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, für die gemäß §6 NPG besondere Nutzungsreglungen mit den Nationalparkrandgemeinden vereinbart sind. | Prüfung: keine | Dateninhalt (Bild): keine