Nach § 29 Abs. 5 Geologiedatengesetz (GeolDG) hat das LfU als zuständige Behörde die Datenkategorie für geologische Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstättengesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an die zuständige Behörde übermittelt und übergeben worden sind. Die Festsetzung ist ein Verwaltungsakt. Die dargestellten Information sind Teil des Verwaltungsakt mit dem Aktenzeichen 5401/009 der unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/geologie/__Fachbeitraege/bekanntmachungen veröffentlicht wurde. Es handelt sich um Nachweisdaten zu Geothermie-Bohrungen, die vor dem 30.06.2020 nach dem ehemaligen Lagerstättengesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an das LfU bzw. die Vorgängerbehörden übermittelt oder übergeben worden sind.
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