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Institution

Thaysen, Jens-Uwe

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    Daten­bezüge

Kontakt

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) Abteilung 4 LfU Gewässer Herr Jens-Uwe Thaysen

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Deutschland

Jens-Uwe.Thaysen@lfu.landsh.de
04347/704-465
04347/704-402

Be­schrei­bung

Dezernat 40

Verweise

Daten­bezüge (3)

Dezentrale Abwasserbeseitigung
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Dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) Obwohl die Kommunen und das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche finanzielle Anstrengungen (seit 1991 rd. 1,6 Mrd. €) auf sich genommen haben, um das Abwasser ihrer Bürger zentral in kommunalen Kläranlagen behandeln zu können, müssen weiterhin rund 7% der schleswig-holsteinischen Bevölkerung, das sind rd. 200.000 Einwohner, auf Dauer ihr Abwasser dezentral in ca. 57.000 Kleinkläranlagen behandeln. Diese Kleinkläranlagen werden immer dort betrieben, wo ein Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation technisch oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen liegen häufig bei abseits gelegenen Häusern bzw. kleinen Ortschaften und Streusiedlungen vor. Insbesondere in Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern liegt der Anschlussgrad in Schleswig-Holstein an eine öffentliche Kanalisation bei gerade 50% aller Haushalte, obwohl das Land mit 9 m Kanalisationsnetz pro angeschlossenem Einwohner das längste der bundesdeutschen Flächenländer betreibt.
Gewerbliches und industrielles Abwasser
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Unter industriellem und gewerblichem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Dazu gehören auch kommunalähnliche Abwässer, die biologisch gereinigt werden und Kühlwässer aus Kraftwerken sowie Spülwässer aus der Wasseraufbereitung.
Zulassungsverordnung Fachkundige - ZFVO
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Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.

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