Die Abteilung Geologie und Boden des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU-SH) ist als staatlicher geologischer Dienst für Schleswig-Holstein für die Archivierung und öffentliche Bereitstellung aller im Bundesland durchführten Bohrungen zuständig. Diese Daten werden entsprechend §19 Geologiedatengesetz (GeolDG) öffentlich bereitgestellt. Dafür werden alle an das LfU-SH übermittelten Bohrungsinformationen digital erfasst und in einen einheitlichen Datenschlüssel, das SEP3 Format zur Beschreibung von Bohrungsdaten, überführt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von in der Regel 5 Jahren sind diese geologischen Fachinformationen öffentlich verfügbar. Nachweisdaten wie Informationen zur Lage, dem Bohrdatum oder der Bohrtiefe sind dabei immer frei verfügbar, nach Ablauf der Schutzfrist können zusätzlich über eine link weitere Fachinformationen zum geologischen Bohrprofil abgefragt und als PDF exportiert werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen, wird nicht übernommen.
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